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Schneeräum- und Streupflicht: Das sollten Handwerksbetriebe im Winter unbedingt beachten

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Bei der Schneeräumpflicht sowie der Streupflicht handelt es sich aber nicht nur um winterliche Formalitäten, sondern um wichtige Maßnahmen, um Unfälle zu vermeiden und die Betriebsabläufe aufrechtzuerhalten. In diesem Artikel sollen die essenziellen Aspekte dieser Pflichten näher beleuchtet werden und Handwerksbetriebe sollen dadurch wichtige Einblicke und Hinweise erhalten, worauf sie bei der Durchführung ihres Winterdienstes achten sollten.

Welche gesetzlichen Vorschriften und Haftungsfragen müssen Handwerksbetriebe im Hinblick auf den Winterdienst beachten?

Die Durchführung von Winterdienstmaßnahmen, welche ein Handwerksbetrieb beim Einsetzen von Eis und Schnee durchzuführen hat, unterliegt verschiedenen gesetzlichen Vorschriften sowie entsprechenden Haftungsfragen. Die Einhaltung dieser Vorschriften und Haftungsmaßnahmen ist zwingend notwendig, um zum einen die Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern zu gewährleisten und zum anderen um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Nachfolgend sind die wichtigsten Vorschriften und Haftungsfragen für Handwerksbetriebe rund um den Schneedienst aufgeführt:

Streu- und Räumpflicht

Handwerksbetriebe sind verpflichtet, Gehwege vor ihrem Betriebsgelände sowie Zufahrten und Parkplätze in einem zumutbaren Rahmen von Schnee und Eis zu befreien. Diese Pflichten können aber je nach Stadt und Gemeinde variieren.

Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich auf das gesamte Betriebsgelände, dies kann sowohl öffentliche Gehwege als auch Wege auf dem eigenen Firmengelände umfassen. Eine Vernachlässigung dieser Pflicht kann im Falle eines Unfalls zu Haftungsansprüchen von Kunden und Mitarbeitern führen, welche der Handwerksbetrieb bei mangelnder Versicherungspflicht selber bezahlen muss.

Pflicht zur Kontrolle und zur Dokumentation

Handwerksbetriebe sind dazu angehalten, regelmäßige Kontrollen durchzuführen und ihre Winterdienstmaßnahmen sorgfältig zu dokumentieren. Eine solche Dokumentation beinhaltet das Protokollieren von Räum- und Streuarbeiten sowie das Überwachen der Wetterbedingungen.

Haftung im Schadensfall

Bei Vernachlässigung der Streu- und Räumpflicht können Handwerksbetriebe im Schadensfall haftbar gemacht werden. Das bedeutet, dass sie für eventuelle Unfälle oder Schäden, die auf ihrem Betriebsgelände aufgrund von Glätte oder Schnee entstehen, verantwortlich gemacht werden können.

Zusammenarbeit mit der Versicherung

Handwerksbetriebe sollten sicherstellen, dass ihre Betriebshaftpflichtversicherung auch alle Schäden abdeckt, die im Zusammenhang mit Eis und Schnee stehen. Der Versicherungsschutz ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, um einen lückenlosen Schutz zu gewährleisten.

Einsatz von geeigneten Mitteln

Gesetze und Vorschriften können auch spezielle Anforderungen an die Art der verwendeten Streu- und Räummittel stellen, welche unbedingt zu beachten sind. Umweltaspekte sowie die entsprechenden Streugut-Mengen sind dabei ebenfalls zu beachten.

Lokale Regelungen und Verordnungen

Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass sich die Regelungen und Verordnungen zur Durchführung des Schneedienstes deutschlandweit teilweise sehr deutlich voneinander unterscheiden können. Städte und Gemeinden können in der Regel ihre eigenen spezifischen Anforderungen festlegen. Handwerksbetriebe sollten sich daher genauestens über die örtlichen Regelungen und Verordnungen zum Schneedienst informieren.

Welche spezifischen Gesetze und Vorschriften regeln den Winterdienst in den verschiedenen Regionen oder Städten?

Der Schneedienst wird in den verschiedenen Regionen und Städten in Deutschland durch spezifische Gesetze und Vorschriften geregelt, welche sich in der Regel in den nachfolgend aufgeführten Verordnungen wiederfinden:

Straßenreinigungsgesetze

In vielen deutschen Städten und Gemeinden regeln die Straßenreinigungsgesetze den Schneedienst. Diese Gesetze legen fest, wer für das Räumen und Streuen von Gehwegen und Straßen verantwortlich ist und welche Fristen dabei einzuhalten sind.

Gemeindesatzungen

Die meisten Kommunen erlassen eigene Satzungen, die spezifische Anforderungen an den Schneedienst enthalten. Diese Satzungen können Vorgaben zu Räum-Zeiten, Streumaterialien und den zu räumenden Flächen enthalten.

Verkehrsrechtliche Anordnungen

In einigen Regionen können auch verkehrsrechtliche Anordnungen erlassen werden, um den Schneedienst zu regeln. Diese können beispielsweise temporäre Verkehrsbeschränkungen während des Räumens vorsehen.

Verordnungen zu Streumitteln

Einige Städte haben auch Verordnungen erlassen, welche die Verwendung bestimmter Streumittel regeln, um Umweltbelastungen zu minimieren.

Gewerberechtliche Vorschriften

Handwerksbetriebe im Schneedienst müssen auch gewerberechtliche Vorschriften beachten, welche den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb im Winter regeln.

Haftungsrecht

Neben den spezifischen Gesetzen und Verordnungen sind auch allgemeine haftungsrechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen. Diese regeln, wer im Schadensfall haftbar gemacht werden kann.

Dauerschneefallregelungen

In einigen Städten und Landkreisen gibt es spezielle Regelungen für den Umgang mit lang anhaltenden Schneefällen sowie Dauerschneefall. Diese Regelungen dienen dazu, realistische Erwartungen an den Schneedienst in solchen Extremsituationen zu stellen.

In welchem Zeitraum müssen die Räum- und Streupflichten erfüllt werden?

Die Erfüllung der Räum- und Streupflichten im Schneedienst unterliegen bestimmten zeitlichen Vorgaben, die je nach Gesetzgebung und örtlichen Regelungen variieren können. Die allgemeinen Regelungen sehen vor, dass die Räum- und Streupflicht in der Regel an Werktagen vor 7 Uhr morgens und nach 20 Uhr abends erfolgen sollten.

An Sonn- und Feiertagen gelten entsprechend andere Zeiten, dann sollte eine Räumung nämlich nicht vor 9 Uhr morgens erfolgen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Zeiten generelle Orientierungspunkte sind und je nach örtlicher Gesetzeslage variieren können. Darüber hinaus können auch die Stärke des Schneefalls sowie die örtlichen Gegebenheiten andere Zeiträume für den Schneedienst notwendig machen.

Auch bei professionellen Winterdienstleistern, welche von Eigentümern oder Mietern beauftragt werden, gelten natürlich die entsprechenden zeitlichen Vorgaben. Der Einsatz von professionellen Dienstleistern ist ebenfalls eine gute Möglichkeit, seiner Winterdienstpflicht nachzukommen.

Besonders für Handwerksbetriebe mit einem größeren Firmengelände kann sich die Inanspruchnahme einer solchen Dienstleistung schnell bezahlt machen. Bei der Beauftragung ist jedoch darauf zu achten, dass die erbrachte Leistung den örtlichen Anforderungen entspricht, um Haftungsfragen im Schadensfall zu vermeiden.

Zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen können Sonderregelungen gelten, zum Beispiel bei unvorhersehbaren Wetterbedingungen oder während der Öffnungszeiten von Gewerbebetrieben. Restaurantbesitzer müssen beispielsweise auch nach 2 Uhr morgens für sichere Wege sorgen. Im Falle von Dauerschneefall muss der Schneedienst an die Witterungsverhältnisse angepasst und gegebenenfalls auch mehrfach wiederholt werden.

Wer trägt die Verantwortung für den Winterdienst bei Mietobjekten oder in Mehrfamilienhäusern?

Eine klare Zuweisung der Verantwortung für die Durchführung des Schneedienstes in Mietobjekten und Mehrfamilienhäusern ist von großer Wichtigkeit, um Konflikte zu vermeiden und die Sicherheit aller Bewohner und Besucher stets zu gewährleisten. In der Regel liegt die primäre Verantwortung beim Eigentümer des Gebäudes. Dieser kann jedoch auch die Räum- und Streupflicht auf die Mieter übertragen.

Die Übertragung der Winterdienstpflicht auf den/die Mieter erfordert die Einwilligung des beziehungsweise der Mieter und muss schriftlich festgehalten werden. Das Festhalten der Winterdienstpflicht geschieht entweder im Mietvertrag selbst oder in der Hausordnung, welche auch als integraler Bestandteil des Mietvertrags gilt. Diese schriftliche Fixierung ist wichtig, um klare Verhältnisse zu schaffen und im Fall von Unklarheiten oder Streitigkeiten einen rechtlichen Bezugspunkt zu haben.

Es ist ebenfalls wichtig zu beachten, dass die Übertragung der Winterdienstpflicht nicht automatisch mit der Vermietung eines Objekts einhergeht. Wenn also im Mietvertrag oder in der Hausordnung keine explizite Regelung darüber getroffen wurde, behält der Eigentümer die Verantwortung für den Schneedienst.

In Mehrfamilienhäusern, in denen verschiedene Parteien involviert sind, kann die Koordination des Schneedienstes allerdings eine Herausforderung darstellen. Hier ist eine transparente Kommunikation zwischen dem Eigentümer, den Mietern und gegebenenfalls der Hausverwaltung erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Räum- und Streupflichten effektiv erfüllt werden.

Die Verantwortlichkeit für den Schneedienst erstreckt sich aber nicht nur auf die Beseitigung von Schnee, sondern auch auf das Streuen von Salz oder Sand, um vereiste Flächen sicherer zu machen. Im Falle von Vernachlässigung oder Nichteinhaltung der Winterdienstpflichten können nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch Haftungsfragen auftreten.

Eine klare und schriftlich dokumentierte Regelung bezüglich des Schneedienstes in Mietobjekten ist also sehr wichtig, um die Verantwortlichkeiten klar zu regeln. Darüber hinaus sorgt eine solche Regelung auch für mehr Transparenz, minimiert rechtliche Unsicherheiten und trägt dazu bei, dass der Schneedienst effizient und verantwortungsbewusst durchgeführt wird.

Wie sieht die Haftung aus, wenn es aufgrund mangelhaften Winterdienstes zu Unfällen kommt?

Die Haftung im Falle von Unfällen aufgrund mangelhaften Schneedienstes ist ein rechtlich recht komplexes Thema, das durch verschiedene Gesetze und Vorschriften geregelt wird. Grundsätzlich trägt derjenige, dem die Räum- und Streupflicht obliegt, eine erhebliche Mitverantwortung für die Sicherheit von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern.

In Deutschland ist die Verkehrssicherungspflicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Gemäß § 823 BGB haftet der Verpflichtete, falls er seinen Sicherungspflichten nicht nachkommt und dadurch Schäden oder Verletzungen entstehen. Dies gilt auch für den Schneedienst. Eigentümer, Vermieter oder beauftragte Dienstleister müssen dafür sorgen, dass Gehwege, Zufahrten und andere Verkehrsflächen ordnungsgemäß von Schnee und Eis befreit werden und so eine Gefährdung von Personen so weit wie möglich minimiert wird.

Bei der Haftung unterscheidet man, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Bereich handelt. Kommunen sind in der Regel für den Schneedienst auf öffentlichen Wegen und in öffentlichen Bereichen zuständig. Bei privaten Grundstücken oder Mietobjekten überträgt sich die Verantwortung hingegen in den meisten Fällen auf den Eigentümer oder den Mieter, je nach vertraglicher Regelung.

Wichtig ist hierbei aber auch noch einmal zu erwähnen, dass die Räum- und Streupflicht sich nicht nur auf das Beseitigen von Schnee beschränkt, sondern auch das rechtzeitige Streuen von Salz oder Sand mit einschließt.

Im Falle eines Unfalls infolge mangelhaften Schneedienstes kann die Haftung sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich relevant sein. Zivilrechtlich können Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen. Strafrechtliche Konsequenzen, beispielsweise bei grober Fahrlässigkeit, sind ebenfalls möglich.

Um die Haftung zu minimieren, sollten Eigentümer, Vermieter und Winterdienstleister sorgfältige Protokolle über die durchgeführten Maßnahmen führen. Eine offene Kommunikation mit allen involvierten Parteien, klare Regelungen im Mietvertrag und regelmäßige Überprüfungen der Verkehrsflächen sind wichtig, um Unfälle zu vermeiden und im Falle eines Unfalls auch rechtlich abgesichert zu sein.

Wie sollten Betriebe bei extremen Wetterbedingungen wie starkem Schneefall oder Eisregen verfahren?

Betriebe stehen bei extremen Wetterbedingungen wie starkem Schneefall oder Eisregen vor der Herausforderung, ihre Arbeitsabläufe aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden zu gewährleisten.

Gemäß der Arbeitsstättenverordnung in Deutschland (ArbStättV) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Unfallverhütung zu treffen, was auch den Umgang mit extremen Wetterbedingungen einschließt. Bei winterlichen Verhältnissen ist der Arbeitgeber dazu angehalten, Wege und Flächen auf dem Betriebsgelände so zu räumen und zu streuen, dass Gefahren durch Schnee und Eis minimiert werden. Dies betrifft sowohl Zugangswege für Mitarbeiter als auch die Parkflächen.

Darüber hinaus sollte der Betrieb auch über einen Notfallplan für extreme Wetterbedingungen verfügen. Ein solcher Notfallplan sollte auch klare Zuständigkeiten und Abläufe für das Schneeräumen, Streuen sowie andere Maßnahmen zur Sicherung der Betriebsstätte bei Eis und Schnee festlegen.

Die offene Kommunikation mit den Mitarbeitern ist dabei von großer Bedeutung. Arbeitnehmer sollten frühzeitig über mögliche Verzögerungen im Betriebsablauf informiert werden, und es ist auch ratsam, klare Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice zu treffen, falls die Anreise zum Arbeitsplatz zu gefährlich erscheint.

Darüber hinaus können Betriebe prüfen, ob spezialisierte Winterdienstunternehmen beauftragt werden können, um professionelle Unterstützung bei der Schnee- und Eisbeseitigung zu leisten. Eine solche Maßnahme kann erheblich dazu beitragen, die Betriebssicherheit zu erhöhen und die Haftung im Falle von Unfällen zu minimieren.

Insgesamt ist eine proaktive Herangehensweise wichtig, um auf extreme Wetterbedingungen vorbereitet zu sein und angemessen reagieren zu können. Die Sicherheit der Mitarbeiter und Besucher sollte dabei stets oberste Priorität haben. Entsprechende Maßnahmen sowie regelmäßige Schulungen können ebenfalls dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und den Betrieb auch unter widrigen Wetterverhältnissen sicher aufrechtzuerhalten.

Welche Materialien und Geräte sind am besten für die verschiedenen Arten von Winterdienst geeignet?

Um einen Schneedienst sicher und ordnungsgemäß durchführen zu können, ist auch die sorgfältige Auswahl der richtigen Materialien sowie der Einsatz geeigneter Geräte wichtig. Die Art des Schneedienstes und die örtlichen Gegebenheiten entscheiden hierbei über die zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel.

Nachfolgend sind die wichtigsten Geräte und Hilfsmittel zur Beseitigung von Eis und Schnee aufgeführt:

Schneeräumung

Bei der Schneeräumung auf Gehwegen und Straßen sind Schneepflüge oder Schneeschaufeln sehr effektive Werkzeuge. Aber auch Schneefräsen sind hier sehr gut geeignet, um auch große Schneemengen schnell beseitigen zu können und so einer möglichen Schneeräumpflicht Folge zu leisten. Für präzise Arbeiten wie bei Treppen und auf kleineren Flächen eignen sich beispielsweise Geräte wie eine Handkehrmaschine sehr gut.

Streugeräte

Salz- und/oder Sandstreugeräte sind ebenfalls unerlässliche Helfer, wenn es darum geht, um Straßen, Zufahrten oder Gehwege im Winter wieder benutzbar zu machen. Salz ist hierbei besonders effektiv, um das Eis auf Gehwegen zu beseitigen, während Sand für mehr Griffigkeit auf rutschigen Oberflächen sorgt. Es gibt ebenfalls auch Streugeräte, die eine Mischung aus Salz und Sand streuen, um die Vorteile beider Materialien zu kombinieren.

Enteisung von Flächen

In Gebieten mit extremen Frostbedingungen ist gerade das Enteisen von Oberflächen sehr wichtig. Hierbei kommen häufig spezielle Enteisungsmittel wie Flüssigkeiten auf Basis von Calcium- oder Magnesiumchlorid zum Einsatz, welche Vereisungen sehr wirksam bekämpfen können. Diese Mittel können auch präventiv angewendet werden, um die Bildung von Eis direkt von vorneherein zu verhindern.

Die richtigen Materialien für Gehwege und Fußgängerzonen und Plätze

Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sind besonders umweltfreundliche Streumaterialien gefragt. Hier eignen sich oft alternative Mittel wie beispielsweise Sole, welche aus Salz und Wasser besteht, sehr gut. Solche Mittel sind weniger aggressiv gegenüber Pflanzen und Tieren und 

Handliche Werkzeuge zum Schneeräumen

Für den privaten Gebrauch oder kleinerer Flächen sind handliche Schneeschieber, Schneeschaufeln, Besen und kleine Streuwagen sehr geeignet. Diese handlichen und preiswerten Werkzeuge zum Schneeräumen ermöglichen eine einfache und leichte Entfernung von Schnee (und teilweise auch Eis) und sollten daher nirgends fehlen, wo öfters Schnee und Eis entfernt werden müssen. Darüber hinaus kommen solche Hilfsmittel auch überall dort häufig zum Einsatz, wo die Verwendung größerer Maschinen nur schwer oder gar nicht möglich ist.

Die genannten Maschinen und Werkzeuge zur Beseitigung von Eis und Schnee stellen allerdings nur eine Auswahl der Möglichkeiten dar, welche geeignet sind, um Flächen und Wege von Eis und Schnee zu beseitigen. Selbstverständlich gibt es noch zahlreiche weitere Werkzeuge und Maschinen, die ebenfalls zur Beseitigung von Eis und Schnee geeignet sind. Die Auswahl der geeignetsten Materialien und Geräte, um der Schneeräumpflicht nachzukommen, sollte sich daher stets nach den spezifischen Anforderungen des Schneedienstes richten.

Bei der Auswahl geeigneter Hilfsmittel sollten besonders umweltfreundliche Mittel bevorzugt verwendet werden, dies gilt insbesondere in städtischen Gebieten. Zudem sollten die geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich des Einsatzes von Streumitteln in der jeweiligen Region genauestens beachtet werden.

Wie können Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter während der Winterdienstarbeiten gewährleistet werden?

Nicht nur der Einsatz von geeigneten Maschinen und Materialien für den Schneedienst ist wichtig, sondern auch die Sicherheit der Mitarbeiter, welche den Schneedienst durchführen. Um die Sicherheit zu gewährleisten, sind präventive Maßnahmen und eine umsichtige Arbeitsgestaltung erforderlich. Nachfolgend sind die wichtigsten Maßnahmen dargestellt, welche durchzuführen sind, um die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen:

Schulungen und Information

Die Mitarbeiter sollten regelmäßig im sicheren Umgang mit Winterdienstgeräten und -materialien geschult werden. Dabei ist es wichtig, die Mitarbeiter über potenzielle Gefahren aufzuklären und sie in den richtigen Verhaltensweisen zu unterweisen. Solche Trainingsmaßnahmen tragen stark dazu bei, Unfälle und Verletzungen zu minimieren.

Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung

Das Tragen einer angemessenen Schutzausrüstung ist ein weiterer wichtiger Punkt, der berücksichtigt werden sollte. Dazu gehören beispielsweise rutschfeste Schuhe, wetterfeste Kleidung, Handschuhe und gegebenenfalls auch Schutzbrillen. Diese Ausrüstung schützt die Mitarbeiter vor Eis und Schnee und minimiert so das Verletzungsrisiko.

Ergonomische Arbeitsbedingungen

Winterdienstarbeiten erfordern oft körperliche Anstrengungen, insbesondere beim Schneeschippen. Die Bereitstellung ergonomischer Werkzeuge und die Schulung in ergonomischen Arbeitsweisen sind wichtig, um die Muskel- und Skelett-Belastungen von Mitarbeitern zu reduzieren.

Regelmäßige Pausen und Ruhezeiten

Arbeiten bei winterlichen Bedingungen kann kräftezehrend sein, besonders dann, wenn es lange dauert. Mitarbeiter sollten daher ausreichend Pausen und Ruhezeiten einlegen, um Erschöpfungen und Überanstrengungen zu vermeiden. Dies dient nicht nur der Sicherheit, sondern trägt auch zur langfristigen Gesundheit der Arbeitnehmer bei.

Einsatz von Maschinen und arbeitserleichternder Hilfsmittel

Wo möglich, sollten Maschinen und geeignete Hilfsmittel eingesetzt werden, um die manuelle Arbeitsbelastung so weit wie möglich zu reduzieren. Schneepflüge, Streumaschinen und andere moderne Geräte können die Effizienz steigern und die physische Belastung der Mitarbeiter deutlich verringern. Aber auch Schaufeln, Schneeschieber und andere Hilfsmittel sollten den Mitarbeitern in guter Qualität zur Verfügung stehen.

Wetterüberwachung und frühzeitige Einsatzplanung

Eine gute und kontinuierliche Überwachung der Wetterbedingungen ist ebenfalls sehr wichtig und kann bei guter Planung dabei helfen, viele Probleme, die sich durch Eis und Schnee ergeben, erst gar nicht entstehen zu lassen. Durch eine frühzeitige Planung und Einsatzkoordination kann vermieden werden, dass Mitarbeiter unter extremen Bedingungen arbeiten müssen.

Eine solche vorausschauende Planung erhöht die Sicherheit und das Risiko von Überanstrengungen und Verletzungen wird deutlich minimiert. Darüber hinaus sollte der Schneedienst bei besonders widrigen Bedingungen ohnehin verschoben werden, wenn es die Umstände zulassen.

Die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Gesundheit während des Winterdienstes erfordert eine gut durchdachte Herangehensweise, die von Schulungen bis hin zur konkreten Einsatzplanung reicht. Gerade kleinere Handwerksbetriebe sollten kontinuierlich evaluieren, wie sie den Schneedienst und ihre Schneeräumpflicht optimal umsetzen können und dadurch die Arbeitsbedingungen und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter maximieren können.

Mit den hier vorgestellten Informationen lässt sich so ein sicherer Schneedienst durchführen und alle öffentlichen und privaten Wege und Flächen eines Handwerksbetriebes wirkungsvoll von Eis und Schnee freihalten.

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