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10 Gründe, warum der Chef den Urlaub streichen darf

Urlaubstage in der Arbeit sind gesetzlich geregelt und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf. Doch es gibt betriebliche Gründe, weshalb der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Belegschaft ablehnen oder sogar bereits genehmigten Urlaub streichen bzw. verschieben darf. Die Webseite Gehalt.de hat zehn Fälle zusammengetragen.

1. Termingerechte Fertigstellung von Aufträgen

Der Arbeitgeber darf den Urlaub streichen, wenn die Frist zur Fertigstellung von termingerechten Aufträgen nicht eingehalten werden kann. Meistens wird in einer solchen Situation intern nach Möglichkeiten gesucht, sodass der Arbeitnehmer dennoch in den verdienten Urlaub starten kann. Eine Verweigerung wäre jedoch legitim.

2. Urlaubstage gestrichen wegen personellen Engpässen

Bei personellen Engpässen kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern den Urlaub verweigern. Dies kommt in erster Linie in Unternehmen vor, die stark kampagnengetrieben sind oder saisonal arbeiten.

3. Hohe Nachfrage nach Produkten oder Dienstleistung

Falls die Nachfragen nach einem Produkt oder einer Dienstleistung unerwartet stark zunehmen, ist ein Urlaub häufig nicht umsetzbar. Die Kundenwünsche haben für Unternehmen in diesem Fall dann höchste Priorität.

4. Ausfälle von Personal durch Krankheit

Manchmal fallen Kollegen krankheitsbedingt auch mittel- bis längerfristig aus. In einem solchen Fall ist es möglich, dass die Arbeitskraft gebraucht wird und der Arbeitnehmer seinen Urlaub verschieben muss.

Auch interessant: 7 Dinge, die Chefs besser für sich behalten sollten

5. Betriebsferien

Macht das Unternehmen Betriebsferien, müssen sich die Mitarbeiter nach dieser Urlaubszeit richten. In der Regel besteht darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen.

6. Arbeiten zum Jahresabschluss

Bei Jahresabschlussarbeiten darf der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter ablehnen.

7. Urlaubsbuchung ohne Zustimmung des Chefs

Einem Arbeitnehmer steht zwar sein Erholungsurlaub zu, aber er muss dennoch seine Urlaubswünsche mit seinem Chef absprechen. Vorauseilend Urlaub buchen ist in jedem Fall also keine gute Idee – der Arbeitgeber muss nicht jeder Urlaubsplanung zustimmen und darf den gebuchten Urlaub streichen. Kommt ein Arbeitnehmer auf die Idee, trotz fehlender Genehmigung den gebuchten Urlaub anzutreten, muss er damit rechnen, fristlos gekündigt zu werden.

Lesen Sie dazu auch: Notorisches Zuspätkommen, außerbetriebliches Fehlverhalten: Wann kommt die Kündigung?

8. Vorrang anderer Mitarbeiter

Soziale Gründe spielen eine Rolle, wenn es um die Urlaubsplanung geht: Zum Beispiel genießen Eltern Vorrang, wenn es um Urlaub während der Schulferien oder Feiertagen geht.

9. Katastrophe

Passiert eine Katastrophe, kann der Arbeitgeber ohne die Zustimmung des Mitarbeiters den Urlaub streichen und auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

10. Urlaubstage in der Probezeit

In der Probezeit kann der Arbeitgeber den Antrag auf Urlaub ablehnen. In vielen Unternehmen versteht es sich von selbst, dass Arbeitnehmer in den ersten Monaten keinen Urlaub antreten. Wer das Gespräch sucht und Argumente vorbringt, kann aber sicher Ausnahmen finden.

Lesen Sie dazu auch: Krank in der Probezeit: Kann der Lohn gekürzt werden?

Darf der Arbeitgeber genehmigten Urlaub einfach streichen?

Hat der Arbeitgeber den Urlaub bereits schriftlich genehmigt, kann er diese Vereinbarung nur dann ändern, wenn der Mitarbeiter zustimmt – es sei denn, es tritt ein Ausnahmezustand ein – etwa eine Katastrophe oder wenn mehrere Kollegen zeitgleich krank würden und die Produktion ins Stocken gerät.

Losgelöst von Ausnahmesituationen braucht der Arbeitgeber jedoch die Zustimmung, um den bereits genehmigten Urlaub verschieben zu können. Zudem muss ein Chef begründen können, warum es notwendig ist, die schriftliche Vereinbarung aufzuheben.

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