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7 kleine Extras für Azubis

Dörte Neitzel

Mit ihrer Vergütung kommen nicht alle Azubis über die Runden, schrieb der Deutsche Gewerkschaftsbund in seinem Ausbildungsreport 2014. Beim aktuellen Azubimangel im Handwerk müssen sich die Unternehmen daher schon ins Zeug legen, um die Youngster zu binden oder – beim Bewerbungsgespräch - von sich zu überzeugen.

Klar ist: Motivation sollte immer von innen kommen und nicht von außen durch „Leckerlies“ am Laufen gehalten werden, sagen Psychologen. Was aber, wenn der Betrieb extrem zufrieden ist und dem Azubi das auch ganz handfest zeigen will? Wir sagen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihrem Azubi „das gewisse Extra“ zu spendieren und was Sie steuerlich beachten müssen.

Zuschuss zum Führerschein

Wird der Lehrling während seiner Ausbildung 18 und ist es für den Betrieb hilfreich, freuen sich Azubis immer über einen Zuschuss für ihren Führerschein. So macht es beispielsweise das Thüringer Bauunternehmen Krieger und Schramm. Bei bestandener Abschlussprüfung und erfolgreicher Übernahmen erstattet die Firma die kompletten Kosten für den Führerschein B zurück. Hier muss das Geld jedoch wie Arbeitslohn versteuert werden. Anders sieht es aus mit der Kostenübernahme zum Beispiel für Hänger- oder Transporterführerscheine. Diese sind steuerfrei.

Kostenübernahme der Fahrten zur Berufsschule

Handwerksbetrieb können die Fahrten ihrer Azubis von der Wohnung zum Betrieb bezuschussen oder ganz übernehmen. Als alleiniges Goodie darf das Unternehmen pro Kopf 44 Euro monatlich steuerfrei zahlen. Geht es auch nur einen Cent darüber hinaus, wird der komplette Betrag beim Azubi steuerpflichtig.

Lesen Sie dazu auch: Berufsschule: Was wird als Arbeitszeit angerechnet?

Spritgutscheine

Wer es etwas allgemeiner halten will und seinen fahrtüchtigen Azubis bei den Spritpreisen unter die Arme greifen will, kann einen pauschalen Spritgutschein wählen – auch hier gilt die 44-Euro-Grenze im Monat zusammen mit allen anderen Zuschüssen.

Reinigung der Berufskleidung

Gibt es eine einheitliche Berufskleidung mit Logo, ist es eine feine Sache, den Kauf oder Miete sowie die Reinigung zumindest anteilig zu zahlen. Die Kosten hierfür sind komplett von der Steuer absetzbar. So hält es zum Beispiel der SHK-Betrieb Jakob Kerker aus Bayern, der die Reinigungskosten hälftig übernimmt.

Betriebsausflüge

Betriebsausflüge motivieren Mitarbeiter und können das Team zusammenschweißen. Pro Mitarbeiter sind pro Jahr 110 Euro (brutto) steuerfrei. Beispiele sind etwa ein Klettergarten oder ein Ausflug zu einem Lieferanten in die Produktion.

Fortbildung

Steht hier das betriebliche Interesse im Vordergrund, ist die Kostenübernahme des Betriebs für Kurse, Seminare und sogar ein Studium beim Azubi steuerfrei und das Unternehmen kann die Kosten komplett von der Steuer absetzen.

Zuschuss zu Sportkursen/Fitnessstudio

Mit Sportangeboten halten Sie Ihre Azubis fit – gerade bei anstrengender körperlicher Arbeit ist das wichtig. Doch nicht alle Betriebe können eigene Kurse anbieten. Übernimt der Betrieb Kurse „zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands“, sind 500 Euro pro Jahr steuerfrei. Dagegen muss der Zuschuss fürs Fitnessstudio in der Regel versteuert werden (von Azubi und Unternehmen) – zumindest dann, wenn der Zuschuss in einem Batzen, üblicherweise zum Vertragsabschluss, entrichtet wird. Ist es so, dass die Zahlungen (und damit der Vorteil für den Azubi) monatlich stattfinden, gilt wiederum die 44-Euro-Grenze, hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden.

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