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Sonderurlaub für Handwerker - Wann kann er genommen werden?

In den meisten Bereichen des Handwerks ist durch den Arbeits- oder Tarifvertrag festgeschrieben, in welchen fällen Handwerker Sonderurlaub bewilligt bekommen oder bei laufender Gehaltszahlung freinehmen können. Oft steht dies auch explizit in der Betriebsvereinbarung, falls vorhanden. Wenn die Regeln dafür allerdings nirgendwo fest dokumentiert sind, ist eine Beantragung von Sonderurlaub für die Mitarbeiter dennoch möglich. In einem solchen Fall profitieren sie vom Paragraphen 616 des BGB.

Sonderurlaub ist möglich, wenn der Arbeiter aus unverschuldeten Gründen und für einen kurzen Zeitraum nicht seiner Arbeit nachkommen kann. Allerdings regelt das Gesetz nicht im Detail, welche Dinge zu diesen Gründen gezählt werden. Ob der Wunsch nach dem Urlaub bewilligt wird, hängt von dem angegebenen Grund ab. Der gesonderte Urlaub wird nicht mit den üblichen, im Arbeitsvertrag festgehaltenen, Urlaubstagen verrechnet.

Die typischen Gründe für Sonderurlaub:

  • Todesfall eines Familienmitgliedes ersten Gerades: Hierzu zählen der Ehepartner, Kinder oder ein Elternteil. Für einen solchen Todesfall stehen dem Mitarbeiter zwei Tage zu.
  • Hochzeit: Für die eigene Hochzeit kann der Arbeitnehmer einen Tag gesonderten Urlaub beantragen.
  • Geburt: Auch für die Geburt des eigenen Kindes steht ein Tag gesonderter Urlaub zu.

Außerdem gibt es noch gesonderte Regelungen

  • Besuch eines Arztes: Wenn der Mitarbeiter erkrankt ist oder außerhalb der Zeiten seiner Beschäftigung kein Termin zur Verfügung stand, muss der Urlaub bewilligt werden. Oft werden diese Arztbesuche über das Gleitzeitkonto verrechnet. In einem solchen Fall wird der Arbeitnehmer für die Zeit der Behandlung sowie den Hin- und Rückweg freigestellt.
  • Ein erkranktes Kind: Wenn ein Kind unter zwölf Jahren erkrankt ist, kann ein Arbeitnehmer pro Jahr zehn Tage gesonderten Urlaub aus diesem Grund beantragen. Allerdings ohne Lohnfortzahlung. Hier springt normalerweise die Krankenkasse ein.
  • Schwer erkrankter Angehöriger: Der Mitarbeiter kann für den Fall, dass ein Angehöriger, der im selben Haushalt lebt, schwer krank wird, pro Jahr einen Tag zusätzlichen Urlaub beantragen
  • Ausführung eines Ehrenamtes: Ist ein Mitarbeiter ehrenamtlich tätig, beispielsweise in einem Altenheim oder der Tafel, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dafür Sonderurlaub einzuräumen. Handelt es sich um eine Tätigkeit bei der Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk ist das anders. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die ihm entstandenen Kosten durch den Ausfall des Mitarbeiters von der jeweiligen Organisation erstatten zu lassen.
  • Der Umzug: Hier ist der Anspruch per Gesetz umstritten, liegt ein Manteltarifvertrag im Handwerk vor, so gibt es hierfür oft ein bis zwei Tage gesonderten Urlaub. Ist der Umzug aus betrieblichen Gründen nötig, steht dem Mitarbeiter ein Tag gesonderter Urlaub zu.

Handelt es sich um eine Firma, die tarifgebunden agiert und den Manteltarifvertrag auf freiwilliger Basis anwenden, sind die hier festgehaltenen Regelungen ausschlaggebend. Bei Rückfragen kann die Handwerkskammer oder die zuständige Innung befragt werden.

Gleiches Recht für alle Mitarbeiter

Gibt es in der jeweiligen Firma ein Gleitzeit Modell, dann ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet, dem Mitarbeiter frei zu geben, wenn sich die vorliegenden Verpflichtungen nicht auch außerhalb des Rahmens der Kernarbeitszeiten erledigen lassen. Bei einem notwendigen Arztbesuch kann dies unter Umständen der Fall sein. Hier kommt es vor allem darauf an, dass innerhalb einer Firma alle Mitarbeiter gleich behandelt werden. Die bewilligten Tage des gesonderten Urlaubs sollten, je nach Anlass, für alle Mitarbeiter gleich hoch sein.

Nicht immer profitiert der Arbeitnehmer durch den Paragrafen 616 des BGB. Eine Betriebsvereinbarung, Regelung im Arbeitsvertrag oder ein geltender Tarifvertrag kann den Paragrafen entkräften.

Verhinderung: Wann muss der gesonderte Urlaub entlohnt werden?

Für bestimmte private Angelegenheiten gibt es neben dem gängigen Urlaub zur Erholung auch den bezahlten gesonderten Urlaub. Solche Angelegenheiten sind beispielsweise der wichtige Besuch eines Arztes, die Geburt des eigenen Kindes, die eigene Hochzeit oder ein Todesfall in der Familie. Das bezahlte Freistellen eines Mitarbeiters wird auch im Gesetz geregelt, wenn der Arbeitnehmer über eine kurze Zeit an der Ausführung seiner Arbeit, ohne selbstverschuldeten Grund, gehindert wird. Hier muss die sogenannte Treuepflicht berücksichtigt werden, wenn dem Mitarbeiter die Ausführung seiner Arbeit in der aktuellen Situation nicht zugemutet werden kann.

Wie sehen die Regelungen zum Bildungsurlaub aus?

In der Bundesrepublik wird das Thema Bildung von den einzelnen Bundesländern geregelt. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, wenn diese Bildungsurlaub in Anspruch nehmen möchten. Die geltenden Regelungen für die bezahlte Freistellung eines Mitarbeiters aus Fortbildungsgründen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Bundesländern dadurch massiv. Seit dem Jahr 1976 gibt es eine Initiative, die festlegt, dass in Deutschland grundsätzlich jeder Arbeitnehmer das Recht auf einen Bildungsurlaub hat, allerdings ist dies bis heute noch nicht in allen Bundesländern der Fall.

Dem Staat ist daran gelegen, dass Arbeitnehmer die Initiative ergreifen und sich durch einen Bildungsurlaub fortbilden. Um entsprechende Seminare und Kurse zu besuchen, sollen ihnen hierfür einige Tage, neben ihrem normal geregeltem Urlaub, zustehen, die bezahlt werden. Die Kosten hierfür teilen sich das Unternehmen und der Arbeitnehmer auf. Die Kosten für Kurse und Seminare liegen bei dem Arbeitnehmer und das Unternehmen muss den Lohn in dieser Zeit weiterzahlen. Welche Schwerpunkte die jeweilige Weiterbildung umfasst, kann der Arbeitnehmer sich dabei selbstständig aussuchen.

Wie sieht es mit Bildungsurlaub in kleinen Betrieben aus?

In einem Großteil der Bundesländer muss die Weiterbildung allerdings auch einen Nutzen für das Unternehmen mitbringen. Daher werden nicht alle Kurse und Seminare tatsächlich als Fortbildungsurlaub anerkannt. Oft gilt es nur für Fortbildungen, die auch im Bundesland, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, stattfinden. Ebenfalls sind die Regelungen dazu, wer Anspruch auf die bezahlte Freistellung für eine Weiterbildung hat, zwischen den verschiedenen Bundesländern sehr verschieden.

Einige Bundesländer haben auch eine Sonderregelung für kleine Betriebe festgelegt. Diese sind dann von dem Recht der Arbeitnehmer auf Bildungsurlaub befreit oder bekommen einen Anteil von dem in dieser Zeit gezahlten Lohn erstattet. Für andere Unternehmen gilt, dass sie einen gestellten Bildungsurlaubsantrag ablehnen dürfen, wenn die Abwesenheit des Arbeitnehmers wegen zwingender betrieblicher Gründe nicht möglich ist.

Darf Urlaub wegen Personalmangel abgelehnt werden?

Die grundsätzliche Regel lautet, dass die Wünsche bezüglich des Urlaubs eines Mitarbeiters was den Zeitraum betrifft, berücksichtigt werden müssen. Hier gibt es allerdings Ausnahmen, wie ähnliche Urlaubswünsche von anderen Mitarbeitern oder betriebliche Gründe. Es kann sein, dass die Urlaubswünsche eines anderen Mitarbeiters Vorrang aufgrund von sozialen Gesichtspunkten haben. Hierzu zählen zum Beispiel das Vorhandensein von schulpflichtigen Kindern im Haushalt. Ebenfalls eine Rolle kann die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter und die bereits bewilligten Urlaubstage des Vorjahres spielen. Unter den betrieblichen Gründen werden Dinge verstanden wie ein Projektabschluss, eine saisonal bedingte Auftragsspitze oder dringend zu erledigende Arbeiten.

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