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Darf ich meine Mitarbeiter im Urlaub wirklich anrufen?

Nadine Kleber

1. Darf ich meine Mitarbeiter im Urlaub anrufen?

Grundsätzlich dürfen Sie nicht anrufen, nein. Der Urlaub dient allein der Regeneration des Arbeitnehmers und der Wiederherstellung seiner vollen Arbeitskraft. Daher ist es wichtig, dass diese Erholungszeit ohne Unterbrechungen verbracht werden kann. Ein Arbeitnehmer, der jederzeit damit rechnen muss, von seinem Chef angerufen zu werden, kann niemals richtig abschalten.

2. Welche Folgen drohen, wenn ich doch anrufe?

Wer seine Mitarbeiter trotz bewilligtem Urlaub in dieser Zeit anruft, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Dass Ihr Mitarbeiter Sie deshalb anzeigt, ist zwar wenig wahrscheinlich – wirklich beliebt machen Sie sich bei ihm damit aber auf keinen Fall.

3. In welchen Ausnahmefällen darf ich anrufen?

Die Grenzen, wann Sie Ihre Mitarbeiter im Urlaub stören dürfen, sind sehr eng gesetzt. Und das ist auch gut so, denn schließlich sind Mitarbeiter, die vollständig erholt aus dem Urlaub zurückkommen, auch in Ihrem Interesse. Eine Ausnahme, die einen Anruf im Urlaub rechtfertigen würde, wäre lediglich eine Extremsituation, welche die Existenz des Unternehmens bedroht. Tritt solch ein Fall ein, dürfen Sie den Kollegen kontaktieren. Machen Sie sich jedoch bewusst, dass die Zeit, die der Mitarbeiter im Urlaub für Sie aufwendet, zu vergüten ist!

Auch interessant: 10 Gründe, warum der Chef den Urlaub streichen darf

4. Muss der Mitarbeiter eine Telefonnummer hinterlassen?

Nein, der Mitarbeiter hat keinerlei gesetzliche Verpflichtung, für Sie im Urlaub erreichbar zu sein. Somit muss er auch keine private Telefonnummer, die des Hotels oder Reiseveranstalters bei Ihnen hinterlassen. Auch das Firmenhandy muss er nicht mit in den Urlaub nehmen. Wenn der Mitarbeiter nicht erreichbar sein möchte, kann er Ihnen somit für die Zeit des Urlaubs jede Möglichkeit zur Kontaktaufnahme nehmen.

5. Darf ich Führungskräfte anrufen?

Führungskräfte verdienen mehr. Daraus leiten einige Arbeitsrechtler ab, dass man erwarten darf, diese Personen auch nach Feierabend und am Wochenende erreichen zu können. Was den Urlaub angeht, unterliegen jedoch auch Führungskräfte dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Ihnen eine ungestörte Zeit zur Erholung und Regeneration garantiert. Auch für Führungskräfte gilt daher, dass sie während des Urlaubs nicht angerufen werden dürfen.

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