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Erasmus im Handwerk: So klappt der Auslandsaufenthalt für Azubis und Gesellen

Dörte Neitzel
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Ein Auslandsaufenthalt gehört für immer mehr junge Menschen zur beruflichen Qualifizierung dazu, davon können auch Azubis und Gesellen im Handwerk profitieren. Das EU-Förderprogramm Erasmus heißt heute Erasmus+ und ermöglicht Lernaufenthalte im europäischen Ausland, meist als Studium, Praktikum, fachliche Hospitation oder Sprachvorbereitung.

Erasmus+ im Handwerk

Erasmus+ ermöglicht Auslandsaufenthalte zum Lernen in Europa, vor allem für Azubis sowie Berufsschülerinnen und Berufsschüler. Die Auslandsaufenthalte werden finanziell gefördert.

Die Programme laufen jedoch nicht über direkte Einzelanträge: Fördermittel beantragen können Bildungseinrichtungen und Organisationen wie Betriebe, Berufsschulen und Kammern. Auszubildende können jedoch über den Stipendienfinder auf www.meinauslandspraktikum.de einen Erasmus+-Praktikumsplatz finden.

Je nach vermittelnder Organisation, wie Arbeit und Leben gGmbH, 3K-Aktiv e.V., Fairbund e.V. oder der Stiftung Bildung & Handwerk, gibt es unterschiedliche Formen und Dauer des Aufenthalts.

Welche Aufenthalte werden mit Erasmus+ gefördert?

Möglich sind mit Erasmus+ unterschiedliche Auslandsaufenthalte im EU-Ausland, aber auch in Asien und Afrika in Form von:

  • Job-Shadowing/Hospitation: Hier geht es nicht um eigenes Unterrichten oder produktive Mitarbeit wie in einem Praktikum, sondern vor allem um Beobachtung und professionellen Austausch. Typisch sind Besuche in Bildungseinrichtungen, Betrieben oder anderen geeigneten Organisationen in einem Erasmus+-Programmland.
  • Praktikum: In der beruflichen Aus- und Weiterbildung unterstützt Erasmus+ Praktika für Lernende, also auch für Auszubildende; je nach Programmlinie können sogar junge Absolventinnen und Absolventen teilnehmen. Hier liegt der Schwerpunkt nicht nur auf Beobachten, sondern auf der Mitarbeit.
  • Lehr- und Schulungsaktivitäten: Statt in einem Betrieb ist ein Aufenthalt für Azubis auch in ausländischen Bildungseinrichtungen mit berufspraktischen Lerneinheiten möglich. Dabei handelt es sich jedoch nicht um klassische Weiterbildungskurse.

Wer teilnehmen kann

Teilnahmeberechtigt sind in der beruflichen Ausbildung vor allem Auszubildende und Berufsschülerinnen und -schüler. Nach Angaben aus dem Handwerksbereich können auch Personen in geregelter Weiterbildung, etwa auf dem Weg zum Meister, unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen. Darüber hinaus sind Absolventinnen und Absolventen noch bis zu zwölf Monate nach Abschluss förderfähig.

Wichtig ist außerdem der organisatorische Rahmen: Der Auslandseinsatz muss in das Ausbildungsziel passen und mit Betrieb sowie Berufsschule abgestimmt werden. In der Praxis ist der Auslandsaufenthalt häufig am einfachsten nach der Zwischenprüfung oder in einem betrieblich günstigeren Zeitfenster zu organisieren.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen

Die genauen Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Projekt ab, doch einige Punkte sind typisch. Dazu gehören:

  • die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs,
  • die Freistellung durch die Berufsschule und
  • eine fachlich sinnvolle Einbindung in die Ausbildung.

Sprachkenntnisse sind wichtig, aber nicht zwingend auf Spitzenniveau erforderlich. Die Bundesregierung nennt als praktische Voraussetzung, dass man sich im Gastland oder in einer Brückensprache wie Englisch verständigen kann. Eine allgemeine Altersgrenze gibt es nicht, empfohlen wird aber häufig ein Mindestalter von 18 Jahren.

Für manche Handwerksprojekte gelten zusätzliche Teilnahmebedingungen. So nennt etwa ein Handwerkskammer-Programm in Baden-Württemberg eine duale Ausbildung im Handwerk, Volljährigkeit, ein bestimmtes Ausbildungsjahr sowie vollständige Bewerbungsunterlagen, darunter Lebenslauf, Motivationsschreiben und die Genehmigungen von Betrieb und Berufsschule.

Dauer und Zeitraum

Erasmus+-Praktika können für Azubis zwischen zwei Wochen und zwölf Monaten dauern. Gleichzeitig gilt im Berufsbildungsgesetz: Auslandsphasen während der Ausbildung sind grundsätzlich bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit möglich, bei einer dreijährigen Ausbildung sind das also bis zu neun Monate.

Nach Abschluss der Ausbildung kann ein Aufenthalt im Erasmus+-Rahmen ebenfalls möglich sein, allerdings nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums. Für Absolventinnen und Absolventen nennt die Bundesregierung eine Frist von bis zu zwölf Monaten nach Ausbildungsende.

Kosten und Förderung

Erasmus+ bezuschusst Fahrtkosten, Aufenthaltskosten und teilweise auch Zusatzkosten Mehrkosten aufgrund einer Behinderung. Die Förderung deckt aber nicht automatisch alle Ausgaben ab! Insbesondere bei Unterkunft und Nebenkosten bleibt ein Eigenanteil.

Wichtig zu wissen: Das Geld wird nicht direkt an die einzelnen Teilnehmenden ausgezahlt, sondern an die Einrichtung, die den Antrag stellt. Diese entscheidet dann, ob sie selbst Reise, Unterkunft und Organisation übernimmt oder Mittel an die Teilnehmenden weitergibt und dieser Unterkunft und Anreise selbst organisiert.

Für Personen mit besonderem Förderbedarf gibt es zusätzliche Möglichkeiten. Dazu zählen etwa Zuschläge oder Realkostenförderungen für Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder mit Kind, je nach Programm und Antragsteller.

So läuft der Antrag

Der Antrag wird in der Regel von Betrieb, Berufsschule, Kammer oder einer anderen Einrichtung gestellt, nicht jedoch von der Person, die ins Ausland gehen will.

Für die Praxis bedeutet das meist: Die Einrichtung plant das Projekt, sucht Partner im Ausland, wählt Teilnehmende aus und stellt dann den Förderantrag bei der zuständigen nationalen Stelle. Ansprechpartnerin für Erasmus+ in der Berufsbildung ist die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB).

Für Azubis heißt das konkret: Zuerst Betrieb und Berufsschule ansprechen, dann prüfen, ob ein passendes Erasmus+-Projekt existiert oder ein entsprechendes Vorhaben geplant ist. In vielen Fällen braucht es zusätzlich eine schriftliche Vereinbarung zwischen Betrieb und Auszubildenden sowie die Freistellung durch die Schule.

Was Betriebe beachten sollten

Für Betriebe ist entscheidend, dass der Auslandsaufenthalt fachlich sinnvoll und organisatorisch sauber eingebettet ist. Dazu gehören die Abstimmung von Ausbildungsinhalten, die Absicherung der Betreuung vor Ort und die Dokumentation der Lernziele.

Auch die Ausbildungsvergütung bleibt bestehen, weil das Praktikum als Teil der Ausbildung zählt. Während des Aufenthalts muss das Berichtsheft weitergeführt, der Berufsschulstoff nachgearbeitet werden.

Besonderheiten für Gesellen

Für Gesellinnen und Gesellen ist Erasmus+ dann relevant, wenn sie noch als junge Absolventinnen oder Absolventen innerhalb der zulässigen Frist teilnehmen oder über ein Projekt einer Handwerkskammer, eines Bildungsträgers oder eines Betriebs eingebunden werden. Je nach Programm können auch weiterführende Qualifizierungen, etwa im Meisterkontext, einbezogen sein.

Gerade im Handwerk entstehen solche Wege oft über Kammern oder über sogenannte Pool-Projekte, bei denen mehrere Betriebe und Lernende gemeinsam ins Ausland gehen. Das erleichtert die Organisation und senkt die Hürden für kleinere Betriebe.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fördermittel beantragen in der Berufsbildung in der Regel Betriebe, Berufsschulen oder Kammern; einzelne Personen bewerben sich meist um einen Platz in einem bestehenden Projekt.
In der Berufsbildung sind nach den aktuellen Informationen Aufenthalte von zwei Wochen bis zwölf Monaten möglich, während der Ausbildung gilt zusätzlich die Grenze von maximal einem Viertel der Ausbildungszeit.
Erasmus+ bezuschusst Fahrt-, Aufenthalts- und teils Zusatzkosten, aber nicht immer vollständig. Je nach Projekt bleibt daher ein Eigenanteil, vor allem bei Unterkunft oder lokalen Nebenkosten.
Der Auslandsaufenthalt gehört grundsätzlich zur Ausbildung und verlängert sie nicht automatisch. Wichtig ist aber die Abstimmung mit Betrieb und Berufsschule sowie das spätere Nachholen von Unterrichtsstoff.
Für Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder mit Kind gibt es je nach Programm zusätzliche Fördermöglichkeiten, etwa Aufstockungen oder Realkostenanträge.

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