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KfW: Das ändert sich bei Zinsbindung und Tilgung in Programmen zur Wohnwirtschaft

Die 20-jährige Zinsbindung im Programm 153 wird entfallen, in den Programmen 151/152 und 153 wird künftig für außerplanmäßige Tilgungen eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet und die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit verringert. Außerdem entfällt die „Liste der Technischen FAQ“ als Anlage zum Merkblatt. Sie wird künftig als nicht verbindliches Infoblatt im Partnerportal zur Verfügung gestellt:

Produktänderungen ab 17. April 2018 (151/152, 153)

Für Kreditanträge, die ab dem 17. April 2018 bei der KfW eingehen, gelten überarbeitete Merkblätter mit folgenden Änderungen:

  • Einstellung der 20-jährigen Zinsbindung (153): 

    Das 20-jährige Zinsbindungsangebot entfällt. Es wird weiterhin eine 10-jährige Zinsbindung mit unveränderten Kreditlaufzeitvarianten angeboten.
  • Einführung einer Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen (151/152, 153): 

    Für außerplanmäßige Tilgungen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Es sind nur vollständige Kreditrückzahlungen möglich. Vor dem 17. April 2018 beantragte Darlehen behalten ihre kostenfreien Sondertilgungsrechte.
  • Reduzierung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit auf sechs Monate (151/152, 153): 

    Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wird reduziert. Für nicht abgerufene Kreditbeträge wird sechs Monate nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision berechnet.

Die KfW erklärt, dass das energieeffiziente Bauen und Sanieren weiterhin das zentrale Förderprodukt zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich bleibt und dass die genannten Maßnahmen ausschließlich dazu dienen, die Refinanzierungs- und Wiederanlagerisiken für den Bundeshaushalt zu reduzieren und die Planbarkeit der Kosten zu erhöhen.

Wegfall der Anlage zum Merkblatt „Liste der Technischen FAQ“ (151/152, 153)

Die „Liste der Technischen FAQ“ entfällt als Anlage zum Merkblatt und steht künftig als nicht verbindliches „Infoblatt“ im Partnerportal zur Verfügung.

Überarbeitete Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen“ (151/152, 153)

Die „Technischen Mindestanforderungen“ werden um wenige verbindliche Regelungen aus der „Liste der Technischen FAQ“ ergänzt. Außerdem gibt es redaktionelle und geringe inhaltliche Anpassungen.

Für die Anwendung der Verwendungszwecke ergeben sich keine Änderungen.

Überarbeitete Anlage zum Merkblatt „Liste der förderfähigen Maßnahmen“ (151/152)

In der Liste gibt es klarstellende und ergänzende Anpassungen, z.B. für den Einsatz von Smart Home-Technologien.

Produktänderungen, neues Merkblatt und Anlagen ab 17. April 2018 (430)

Entsprechend den Änderungen in der Kreditvariante wird die Zuschussvariante angepasst:

  • Neues Merkblatt ab 17. April 2018
  • Wegfall der Anlage zum Merkblatt „Liste der Technischen FAQ“
  • Überarbeitete Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen“
  • Überarbeitete Anlage zum Merkblatt „Liste der förderfähigen Maßnahmen“

Download- und Bestellmöglichkeit

Die neuen Merkblätter und Anlagen für die Kreditprogramme (151/152, 153) können im Archiv des Partnerbereichs unter www.kfw.de/partnerportal heruntergeladen werden.

  • Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152), Stand 04/2018, Bestellnummer 600 000 3743
  • Anlage zu den Merkblättern Energieeffizient Sanieren: Technische Mindestanforderungen (151/152, 430), Stand 04/2018, Bestellnummer 600 000 3612
  • Anlage zu den Merkblättern Energieeffizient Sanieren: Liste der förderfähigen Leistungen (151/152, 430), Stand 04/2018, Bestellnummer 600 000 3613
  • Merkblatt Energieeffizient Bauen (153), Stand 04/2018, Bestellnummer 600 000 3464
  • Anlage zum Merkblatt Energieeffizient Bauen: Technische Mindestanforderungen (153), Stand 04/2018, Bestellnummer 600 000 3465
  • Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430), Stand 04/2018, Bestellnummer 600 000 3801

Das neue Merkblatt für „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (430) kann ab 1. Februar 2018 im Partnerportal abgerufen werden.

Alternativ sind die Dokumente ab Gültigkeit über den zentralen Bestellservice der KfW zu beziehen unter der kostenfreien Servicenummer: 0800 539 9001 oder per E-Mail an bestellservice@kfw.de.

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