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Krankengeld für Selbstständige: Welche Möglichkeiten gibt es?

Dörte Neitzel
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Knapp vier Millionen Selbstständige zählte das Statistische Bundesamtes in Deutschland im vergangenen Jahr. Diese genießen zwar viele Freiheiten, müssen sich aber selbst für den Krankheitsfall absichern. Wer als Selbstständiger krank wird, muss auch dann seine laufenden Kosten decken können, schließlich haben Selbstständige keinen Arbeitgeber, der im Fall einer Krankheit den Lohn weiterzahlt. 

Was für Angestellte selbstverständlich ist, ist es noch lange nicht für Selbstständige: die Zahlung von Krankengeld oder Lohnersatz im Fall einer Krankheit. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten für Soloselbstständige oder Betriebsinhaber, sich abzusichern – über die gesetzliche Krankenversicherung oder über eine private Versicherung. 

Wann gibt es Krankengeld für Selbstständige über die GKV? 

Als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenversicherung hat man zwar keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld, kann diesen aber hinzuwählen. Dann erhalten Versicherte bei einer längeren Krankheit bis zu 70 Prozent des Arbeitseinkommens. Dafür stehen zwei Varianten zur Auswahl: 

1. Gesetzlicher Krankengeldanspruch mit höherem Beitrag: Statt des ermäßigten Krankenkassenbeitrags von 14 Prozent gibt es den normalen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent (plus Zusatzbeitrag). Dafür erhalten Selbstständige Krankengeld wie ein Angestellter ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Vorteile: Mit den zusätzlichen 0,6 Prozentpunkten gibt es zudem Mutterschaftsgeld. Außerdem muss der Beitrag zur Krankenkasse nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden (2024: 62.100 Euro pro Jahr). 

Nachteile: Die Höhe des gesetzlichen Krankengelds ist gedeckelt auf 70 Prozent dieser Beitragsbemessungsgrenze – auch, wenn das reale Einkommen höher liegt. 2024 sind das rund 120 Euro pro Tag. Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, reichen selbstständige Handwerker eine schriftliche Wahlerklärung ein. Das kann formlos passieren. Wichtig zu wissen ist: An diese Entscheidung ist der Versicherte drei Jahre lang gebunden. Das heißt: Auch beim Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse, bleiben Anspruch und Zahlungspflicht erhalten. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist während dieser Zeit nicht möglich. 

2. Zusätzlicher Wahltarif: Da das gesetzliche Krankengeld in der Höhe gedeckelt ist, kann ein zusätzlicher Wahltarif eine gute Ergänzung sein. Dieser ist in der Regel bei derselben Krankenkasse erhältlich und es wird ein zusätzlicher Beitrag fällig, der abhängig davon ist, ab wann und welcher Höhe das Krankengeld ausgezahlt wird. Es kann beispielsweise bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld für Selbstständige gezahlt werden. Selbstständige haben dabei die Wahl zwischen einem Wahltarif, der das gesetzliche Krankengeld ergänzt oder es ersetzt

Einen Ergänzungstarif kann nur abschließen, wer qua Normalbeitragssatz einen Anspruch auf gesetzliches Krankentagegeld hat. Dann überbrückt ein solcher Ergänzungstarif die Zeit vom ersten bis zum 43. Krankheitstag. Die Alternative ist ein Wahltarif, mit dem der Versicherte den Beginn der Krankengeldzahlung nach vorne oder hinten verschieben kann. Für diesen Ersatztarif braucht es keinen Anspruch auf gesetzliches Krankgeld, das heißt, der Selbstständige kann auch den ermäßigten Krankenkassenbeitrag von 14 Prozent (puls Zusatzbeitrag) wählen. 

Vorteile: Da die Wahltarife von den gesetzlichen Krankenversicherungen angeboten werden, spielen Vorerkrankungen keine Rolle. Auch Alterszuschläge dürfen sie nicht verlangen. 

Nachteil: Auch hier ist man an seine Entscheidung drei Jahre lange gebunden und es ist während dieser Zeit weder möglich, in eine andere gesetzliche noch in die private Krankenversicherung zu wechseln. Auch unterscheiden sich die Wahltarife je nach Kasse in Beitragshöhe und Leistungsumfang. 

Lohnt sich eine private Krankentagegeld-Versicherung für Selbstständige?

Wem die gesetzliche Versicherung mit Krankengeldanspruch oder mit Wahltarif zu wenig Leistung bietet oder zu teuer und unflexibel ist, kann eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Die Mindesthöhe des zu versichernden täglichen Krankengeldsatzes errechnet sich aus den laufenden Ausgaben eines Monats, deren Summe durch 30 geteilt wird. Gezahlt wird – je nach Tarif – bereits ab dem achten Krankheitstag. 

Vorteil: Das zu versichernde Krankengeld kann individuell bestimmt werden, ebenso wie der Zeitpunkt des Zahlungsbeginns. 

Nachteil: Je früher und je mehr Krankengeld gezahlt werden soll, desto teurer ist der Vertrag. Ist das individuelle Gesundheitsrisiko zudem zu hoch (Kombination aus Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen), erhalten Selbständige unter Umständen erst gar keinen Vertrag. 

Wie hoch ist das Krankengeld für Selbstständige?

Selbstständige, die sich für die Variante des gesetzlichen Krankengelds entscheiden (14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag), erhalten 70 Prozent ihres Einkommens. Im Endeffekt liegt es zwischen null und 120 Euro pro Tag

Bei der Berechnung dieses Einkommens legt die Krankenkasse das tatsächliche Einkommen zugrunde. Nicht berücksichtigt werden Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigungen, Mieteinnahmen und Kapitalerträgen. Wer nichts verdient hat oder Verlust macht, bekommt daher auch kein Krankengeld. Nach oben ist der Betrag gedeckelt auf 120,75 Euro im Jahr 2024, das sind 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. 

In der Regel ist das ausgezahlte Krankengeld ein Nettobetrag. Das heißt, es werden weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern darauf fällig. Seit Januar 2019 müssen auch Selbstständige weder auf Kranken- noch auf Mutterschaftsgeld Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Das gilt, sofern sie in dieser Zeit kein Arbeitseinkommen haben. 

Steuerlich werden Krankengeld aus der gesetzlichen Versicherung und aus einer privaten Krankentagegeldversicherung jedoch unterschiedlich behandelt: 

• Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG), wird aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen (§ 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG). Das bedeutet, dass der Steuersatz, der auf das übrige Einkommen angewandt wird, höher wird und so zu einer Steuermehrbelastung führt. 

• Krankengeld aus einer privaten Krankenversicherung ist steuerfrei und wird nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen (R 32b Abs. 1 Satz 3 EStR). 

Bekommen Selbstständige auch Kinderkrankengeld?

Auch Selbstständige können Kinderkrankengeld erhalten, sofern sie die Krankenversicherung mit gesetzlichem Krankengeldbezug (14,6 Prozent Beitragssatz) gewählt haben. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht bereits ab dem ersten Tag, jedoch nur, wenn auch das Kind gesetzlich versichert ist. 

Werden Krankheitszeiten bei Selbstständigen zusammengerechnet?

Krankenkassen müssen Krankheitszeiten wegen derselben Erkrankung zusammenrechnen, selbst, wenn zwischen den Krankschreibungen einige Zeit vergangen ist. Das soll verhindern, dass Versicherte erneut sechs Wochen warten müssen bis sie Krankengeld erhalten. Was bei Angestellten kein Problem darstellt, kann bei Selbstständigen zu einem solchen werden. Hier heißt es, selbst darauf zu achten und zur Not Einspruch erheben. Das Bundessozialgericht hat 2019 geurteilt, dass angestellte und selbstständig Versicherte gleich behandelt werden müssen (Az. B 3 KR 15/17 R).

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