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Thesaurierungsbesteuerung erklärt: Vorteile, Nachteile und Voraussetzungen

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Die Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG ist ein Instrument, mit dem Personenunternehmen nicht entnommene Gewinne zunächst zu einem begünstigten Steuersatz versteuern können. Sie ist aber nur in klar umrissenen Fällen ein Vorteil. In anderen kann sie schnell zur Steuer- und Liquiditätsfalle werden.

Was ist Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG?

Unter Thesaurierungsbesteuerung versteht man die ermäßigte Besteuerung von Gewinnen, die im Betrieb verbleiben und nicht privat entnommen werden. Statt mit dem persönlichen Steuersatz im progressiven Einkommensteuertarif werden diese nicht entnommenen Gewinne auf Antrag pauschal mit 28,25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag besteuert (effektiv 29,8 Prozent). Ziel des Gesetzgebers ist es, Personenunternehmen in die Lage zu versetzen, Gewinne ähnlich günstig im Betrieb zu belassen wie Kapitalgesellschaften, um Innenfinanzierung und Eigenkapitalaufbau zu erleichtern. Der Steuersatz für Kapitalgesellschaften liegt bei rund 30 Prozent Gesamtbelastung aus Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer.

Wichtig ist die Zweistufigkeit der Belastung: Auf der ersten Stufe erfolgt die begünstigte Besteuerung des nicht entnommenen Gewinns, auf der zweiten Stufe kommt es bei späterer Entnahme zu einer pauschalen Nachversteuerung von 25 Prozent auf den nachzuversteuernden Betrag (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Ökonomisch entspricht das eher einer Steuerstundung als einer endgültigen Steuersenkung: Der Vorteil entsteht durch die zeitliche Verlagerung der Steuer und die Möglichkeit, mit dem im Betrieb belassenen Kapital zusätzliche Renditen zu erwirtschaften.

Steuersätze ändern sich bis 2032

Der aktuelle Steuersatz (ohne Soli) für nicht entnommene Gewinne beträgt 28,25 Prozent, dieser gilt noch bis Ende des Jahres 2027. Für die Jahre 2028 und 209 wird der Steuersatz auf 27 Prozent gesenkt. In den Jahren 2030 und 2031 sinkt er erneut auf 26 Prozent und ab 2032 beträgt der Thesaurierungssteuersatz nur noch 25 Prozent. 

Wer kann die Thesaurierungsbesteuerung in Anspruch nehmen?

Die Begünstigung richtet sich an natürliche Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Sie steht auch Mitunternehmern von Personengesellschaften offen, wenn ihr Gewinnanteil bestimmte Größenordnungen überschreitet (mehr als 10.000 Euro oder mehr als 10 Prozent des Gesamtergebnisses). Voraussetzung ist, dass der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich – also mittels Bilanz – ermittelt wird. Eine einfache Einnahmenüberschussrechnung genügt nicht.

Damit zielt die Regelung vor allem auf größere Einzelunternehmen und Personengesellschaften. In der Praxis nutzen etwa wachstumsorientierte mittelständische Betriebe, Handwerksunternehmen mit Bilanzierungspflicht oder landwirtschaftliche Betriebe die Thesaurierung, um größere Investitionen vorzubereiten.

Welche Vorteile bietet die Thesaurierungsbesteuerung?

Die Thesaurierungsbesteuerung kann ihre Stärke vor allem in Wachstumsphasen ausspielen, in denen Gewinne im Betrieb verbleiben sollen. Das sind:

Geringere Erstbesteuerung: Der begünstigte Steuersatz von 28,25 Prozent liegt im Regelfall deutlich unter dem Spitzensteuersatz der Einkommensteuer, sodass im Thesaurierungsjahr mehr Liquidität im Unternehmen verbleibt.


Stärkung des Eigenkapitals: Thesaurierte Gewinne erhöhen die Eigenkapitalquote und verbessern damit Rating, Kreditwürdigkeit und Finanzierungsspielräume bei Banken.


Erleichterte Finanzierung von Investitionen: Die niedrigere Steuerbelastung schafft zusätzlichen Spielraum für Investitionen in Maschinen, Digitalisierung, Personal oder Expansion.


Zins- und Renditevorteile: Wenn das im Betrieb belassene Kapital produktiv investiert wird, kann der erwirtschaftete Mehrertrag die spätere Nachversteuerung nicht nur ausgleichen, sondern überkompensieren.


So kann es in der Praxis aussehen

Ein Betrieb thesauriert einen Gewinn von 80.000 Euro und versteuert ihn zunächst mit 28,25 Prozent, sodass mehr Mittel im Unternehmen bleiben als bei voller Besteuerung mit dem individuellen Spitzensteuersatz. Wird dieses Kapital über mehrere Jahre gewinnbringend eingesetzt, entsteht ein Zinseszinseffekt, der die insgesamt höhere Gesamtsteuerbelastung relativiert.

Wann wird Thesaurierungsbesteuerung zum Nachteil?

Die Kehrseite der Begünstigung zeigt sich, sobald Gewinne später entnommen werden oder sich die Ertragssituation anders entwickelt als geplant. In folgenden Konstellationen kann die Thesaurierungsbesteuerung zum handfesten Nachteil werden:

Frühe oder ungeplante Entnahmen: Erfolgen Entnahmen bereits nach kurzer Zeit, greift die pauschale Nachversteuerung von 25 Prozent, ohne dass das thesaurierte Kapital Zeit hatte, nennenswerte Renditen zu erwirtschaften. In solchen Fällen kann die Gesamtsteuerbelastung am Ende höher sein, als wenn der Gewinn von Anfang an regulär besteuert worden wäre.


Niedriger individueller Steuersatz: Da die Begünstigung mit einem starren Steuersatz arbeitet, verschlechtert sich die Position von Steuerpflichtigen mit ohnehin niedrigerem Einkommensteuersatz. Bei ihnen fällt der Vorteil gering aus oder kippt ins Negative.
 Schwankende Gewinne und unsichere Planung: Unternehmen mit stark schwankenden Ergebnissen oder unsicherer Perspektive riskieren, dass sie später aus Liquiditätsgründen doch entnehmen müssen und dann eine hohe Nachversteuerung auslöst wird.


Verwaltungsaufwand und Komplexität: Das Instrument erfordert ein detailliertes Einlagen- und Entnahmemanagement sowie eine genaue steuerliche Dokumentation, was Zeit und Beratungskosten verursacht.


Gerade die Kombination aus starrer Thesaurierungsbesteuerung, späterer pauschaler Nachversteuerung und dem individuellen progressiven Einkommensteuertarif führt dazu, dass die Gesamtbelastung in vielen Fällen nur bei sehr langfristiger Thesaurierung und konsequenter Reinvestition wirklich vorteilhaft ist. Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit hohem privaten Kapitalbedarf, etwa zur Altersvorsorge oder zur Tilgung privater Verbindlichkeiten, kann die Bindung des Kapitals im Betrieb zudem zu spürbaren Liquiditätsengpässen führen.

Für wen lohnt sich Thesaurierungsbesteuerung in der Praxis?

Ob die Thesaurierungsbesteuerung sinnvoll ist, hängt letztlich von Geschäftsmodell, Gewinnentwicklung und privaten Zielen ab. Besonders geeignet ist sie für Betriebe mit:

  • stabilen oder steigenden Gewinnen,
  • langfristiger Wachstumsstrategie und hohem Investitionsbedarf,
  • geringerem kurzfristigen privaten Entnahmebedarf und
  • der Bereitschaft, den administrativen Mehraufwand in Kauf zu nehmen.


Weniger geeignet ist die Thesaurierung für kleine, eher konsumbasierte Betriebe, für Unternehmer mit schwankenden Einkünften oder für Personen mit niedrigem persönlichem Steuersatz, bei denen der Vorteil der reduzierten Erstbesteuerung gering ist.

Die Thesaurierungsbesteuerung ist daher ein Gestaltungsinstrument, das auf einer belastbaren Ertragsplanung aufbaut und kein Automatismus, um „einfach Steuern zu sparen“ – auch nicht ab dem Jahr 2032.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Thesaurierungsbesteuerung ermöglicht es, nicht entnommene Gewinne eines Unternehmens zunächst zu einem ermäßigten Steuersatz zu versteuern. Es gilt ein pauschaler Satz von aktuell 28,25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Ziel ist es, Unternehmen bei Investitionen zu unterstützen.Werden diese Gewinne später entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung von pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Die Regelung richtet sich an natürliche Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Für Mitunternehmer von Personengesellschaften gelten bestimmte Gewinnschwellen. Voraussetzung ist außerdem die Gewinnermittlung durch Bilanzierung.
Sie ermöglicht eine geringere Erstbesteuerung, wodurch mehr Liquidität im Unternehmen verbleibt. Zudem stärkt sie das Eigenkapital und erleichtert Investitionen sowie Wachstum. Bei erfolgreicher Reinvestition kann ein Renditevorteil entstehen, der die spätere Nachversteuerung ausgleicht.
Ein Nachteil entsteht insbesondere bei frühen Entnahmen, da dann die Nachversteuerung greift, ohne dass Renditen erzielt wurden. Auch bei niedrigem persönlichen Steuersatz kann sich die Regelung negativ auswirken. Zudem erhöht sich der Verwaltungsaufwand durch komplexe steuerliche Dokumentationspflichten.
Sie ist vor allem für Unternehmen mit stabilen Gewinnen und langfristiger Wachstumsstrategie sinnvoll. Betriebe mit hohem Investitionsbedarf profitieren besonders, da sie mehr Kapital im Unternehmen halten können. Voraussetzung ist zudem ein geringer kurzfristiger privater Finanzbedarf.

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