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Wie viel verdienen Sie in einer Stunde?

"Handwerk hat goldenen Boden", sagt das Sprichwort. Ein üblicher Stundensatz von 40-60 € scheint dies zu bestätigen. Was auf den ersten Blick nach viel Geld aussieht, ist aber das Ergebnis einer engen Kalkulation: Der Gewinn des Handwerksbetriebs trägt nur ca. 5 % zu den Kosten pro Stunde bei. Viel Verhandlungsspielraum bleibt dem Handwerker nicht, wenn er seinen Kunden bei der Preisgestaltung entgegenkommen will.

Mit Transparenz punkten

Neben den Materialkosten ist der Stundenverrechnungssatz der größte Posten auf einer Handwerkerrechnung. Da sich am Material allein nicht genug verdienen lässt, muss ein Betrieb die Gesamtheit seiner Ausgaben über die in Rechnung gestellten Stunden wieder hereinholen und zusätzlich daraus den Unternehmensgewinn erwirtschaften. Aus dieser Grundkonstellation ergibt sich die relativ große Differenz zwischen dem Stundenlohn eines Gesellen einerseits und andererseits dem Stundenverrechnungssatz. Damit darauf weder Mitarbeiter noch Kunden verärgert reagieren, ist es ratsam, die Bestandteile der Kalkulation allen Beteiligten vor Augen zu führen. Transparenz stärkt das Vertrauen.

Zusammensetzung des Stundenverrechnungssatzes

Der Nettopreis pro Arbeitsstunde setzt sich unmittelbar aus vier unterschiedlich großen Teilen zusammen. Das sind in absteigender Reihenfolge beispielhaft:

  • Gemeinkosten (ca. 38 %)
  • Stundenlohn (ca. 31 %)
  • Lohnnebenkosten (ca. 26 %)
  • Gewinn (ca. 5 %)

Auf die Summe werden noch 19 % Mehrwertsteuer für das Finanzamt fällig. In Abhängigkeit vom Standort eines Unternehmens, seiner Branche, Ausstattung und Größe sind Abweichungen bei der Verteilung möglich, das grundsätzliche Schema ist aber stets identisch. Auf den ersten Blick ist klar, dass mehr als 2/3 der Kosten pro Stunde nicht dem Handwerker vor Ort als Lohn zugutekommen und dass der Betrieb an einer einzelnen Arbeitsstunde ebenfalls nicht reich wird. Bei einem Stundenlohn von 15 € ergeben sich konkret betriebliche Gemeinkosten von 18,39 €, 12,58 € Lohnnebenkosten und nur 2,43 € Gewinn. Mit einer Mehrwertsteuer von 9,20 € liegt der Stundensatz somit bei insgesamt 57,60 €.

Löwenanteil Gemeinkosten

Die Lohnnebenkosten (u. a. Sozialversicherungsbeiträge, bezahlte Urlaubstage, Weihnachtsgeld / 13. Monatsgehalt, …) sind den meisten Kunden ein Begriff, ebenso verhält es sich mit den Bestandteilen Stundenlohn, Steuern und Gewinn. Die große Unbekannte sind dagegen die betrieblichen Gemeinkosten, die den größten Brocken ausmachen und teils zu erheblichen Differenzen bei Wettbewerbern führen. Diese Gemeinkosten umfassen all jene Ausgaben eines Handwerksbetriebs, die notwendig bezahlt werden müssen, aber nicht vollständig von der Menge der Produktivstunden abhängen. Darunter fallen u. a.:

  • Raumkosten für Werkstätten, Produktions- und Lagerhallen
  • Heizung, Strom, Gas, Wasser
  • Betriebsversicherungen
  • Telefon, Internet, EDV
  • Marketing, Werbung
  • Lohn- und Lohnnebenkosten für Büromitarbeiter
  • Betriebsfahrzeuge
  • Instandhaltung und Reparaturen von Werkzeugen
  • Reinigung
  • Kreditzinsen

Ein Großteil dieser Ausgaben fällt als Fixkosten rund ums Jahr an, auch wenn keine einzige abrechenbare Stunde gearbeitet wird, manche Posten wachsen mit der Größe des Unternehmens, andere lassen sich durch geschicktes Verhandeln verringern, hängen aber auch vom Standort ab. So sind beispielsweise die Mieten auf dem Land günstiger als in der Stadt, sehr modern ausgestattete Handwerksbetriebe haben relativ hohe Maschinenkosten, große Betriebe haben mehrere Bürokräfte usw. Eine exakte und individuelle Kalkulation ist für jeden Betrieb ein Muss.

So steigern Sie den Gewinn

Letztlich läuft alles darauf hinaus, dass das Produkt aus der Menge der Produktivstunden und dem Stundenverrechnungssatz auf der Einnahmenseite ausreicht für die Ausgaben und einen angemessenen Gewinn. Wie viel ein Handwerker pro Stunde verdienen kann, hängt also vor allem davon ab, wie groß der Anteil der zu deckenden Kosten ist – der Rest ist Gewinn.

Im obigen Rechenbeispiel beträgt dieser 2,43 € bei einem Stundenverrechnungssatz von 57,60 €. Erlaubt es die Auftragslage, vergrößert ein Betriebsinhaber seine Belegschaft – er stellt Leute ein, die Anzahl der Produktivstunden erhöht sich. Dadurch erhöhen sich zwar auch die absoluten Kosten, ihr relativer Anteil pro Stunde verringert sich aber. Bei gleichem Stundenverrechnungssatz erhöht sich also der Gewinn. So eine Kalkulation klappt nur, wenn auch tatsächlich mehr Stunden abgerechnet werden. Die Anzahl der Produktivstunden bei sogar gleichen Kosten lässt sich ebenfalls erhöhen, indem man die Produktivität steigert: Motivierte Mitarbeiter machen beispielsweise seltener (maskierte) Pausen und schaffen in ihrer Arbeitszeit mehr. Der Betrieb kann mehr Aufträge bei gleichen Lohnkosten annehmen und der Gewinn wächst.

Eine andere Möglichkeit der Gewinnmaximierung besteht in einer leichten Erhöhung des Verrechnungssatzes: Bei gleichen Kosten bleibt mehr übrig. Aber Achtung: Konkurrierende Handwerker beobachten den Markt genau. Wer zu teuer ist, riskiert den Verlust von Aufträgen.

Die dritte Variante besteht darin, die Kosten zu verringern, ohne die abzurechnenden Stunden zu reduzieren und ohne Veränderungen am Verrechnungssatz. Von der günstigeren Flatrate für die Firmenhandys über bessere Leasingkonditionen der Firmenfahrzeuge bis hin zum Standortwechsel sind die Möglichkeiten für Kostenoptimierungen vielfältig. Die Maßnahmen lassen sich selbstverständlich kombinieren: Gibt der Handwerker einen Teil der Einsparung an seine Kunden weiter, kann ihm dies Folgeaufträge sichern, die Anzahl der Stunden erhöht sich, der relative Kostenanteil wird geringer, der Gewinn steigt. Statt 2,43 € ist bei gesunder Wirtschaftslage also auch viel mehr möglich.

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