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Hott Therm: Software für Gleichwertigkeitsnachweise

Im Rahmen der EnEV ist es möglich einen Gleichwertigkeitsnachweis zu führen, um statt mit einem Wärmebrückenzuschlag von 0,1 W/(m² K) mit 0,05 W/(m² K) zu rechnen (§ 7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken).



Die jetzt gültige EnEV verweist hier auf die DIN 4108 Beiblatt 2 (2006). Im Entwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird im aktuellen Entwurf auf das neue, im Juni 2019 novellierte, Beiblatt verwiesen. Der Gleichwertigkeitsnachweis kann bildlich oder rechnerisch erfolgen.

Bildlicher Gleichwertigkeitsnachweis

Mit der neuen Software Hott-Therm aus dem Hause Hottgenroth können Fachleute den Gleichwertigkeitsnachweis über folgendes Prinzip führen: Bildlicher Gleichwertigkeitsnachweis mit Übereinstimmung des konstruktiven Grundprinzips, der beschriebenen Bauteilabmessungen und Baustoffeigenschaften (Material, Wärmeleitfähigkeit) nach DIN 4108 Bbl. 2: 2019-06 .



Hott-Therm beinhaltet die 399 Planungsbeispiele von Anschlussdetails aus dem neuen Beiblatt (für monolithische, außengedämmte, zweischalige und Holzbauweise). Dabei kann zwischen den Kategorie A und Kategorie B gewählt werden. Die Ergebnisausgabe erfolgt nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06 Anhang A.

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