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Marktübersicht: Software und Apps für die Baudokumentation

Marian Behaneck
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Wer Baustellenaktivitäten manuell dokumentiert, braucht länger: Digitale Bautagebücher, Bautagesberichte und Mängelmanager unterstützen Planer und Handwerker zum einen mit strukturierten Abfragen, Vorlagen und Automatismen, zum anderen durch das digitale Erfassen und gleichzeitige Zuordnen von Informationen. Webbasierte Lösungen ermöglichen außerdem, alle Projektbeteiligten einzubinden und eine gewerkübergreifende As-Built-Datenbank für die spätere Nutzungsphase aufzubauen.

Bautagebuch: Keine Pflicht, aber empfohlen

Die Baudokumentation ist unbeliebt, weil zeitraubend. Meist werden sie als lästige und stupide Pflicht empfunden. Wie dokumentiert wird, bleibt dem Verantwortlichen selbst überlassen. Während nach alter HOAI 1996 bzw. 2009 das Führen eines Bautagebuchs eine Grundleistung in Leistungsphase 8 und damit eine Hauptpflicht bauleitender Planer ist, sind gemäß aktueller HOAI 2013, Anlage 10 andere Formen der Baudokumentation ebenfalls zulässig. Das können z. B. verortete und kommentierte Fotos sein, die wesentliche Schritte des Bauablaufs in einer für den Bauherren nachvollziehbaren Form wiedergeben.

Das Führen eines Bautagebuchs im herkömmlichen Sinn ist also keine Pflicht mehr. Aus juristischer Sicht ist es dennoch empfehlenswert. Ergeben sich nämlich im Projektverlauf Streitigkeiten wegen Terminverzug, Baumängeln oder Gewährleistungsansprüchen, lassen sich relevante Abläufe ohne eine geeignete Dokumentation aus dem Bautagebuch nachträglich nicht rekonstruieren, woraus Haftungsrisiken für den Planer entstehen können. Erleidet der Auftraggeber einen Nachteil, weil er beispielsweise im Streitfall Schadenersatzansprüche gegenüber einem Unternehmer nicht durchsetzen kann, ist der Planer unter Umständen gewährleistungspflichtig, insbesondere wenn eine Baustellendokumentation vertraglich vereinbart war.

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