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BEE fordert Nachbesserungen beim Entwurf der EEG-Novelle

Der Bundesverband Erneuerbare Energie BEE hat im Rahmen der Verbändeanhörung seine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf für die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingereicht.

„Mit dem vorliegenden umfassenden Entwurf für ein EEG 2021 hat der Bundesgesetzgeber an einigen Stellen positive Impulse senden und kleinteilige Hürden beseitigen können", kommentiert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. "Dem gegenüber stehen jedoch negative Ansätze und Leerstellen, wodurch für die Energiewende begrüßenswerte Passagen entwertet werden und der Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht im erforderlichen Ausmaß stattfinden kann.“

Insgesamt bleibe der vorliegende Gesetzesentwurf weit hinter den klima- und energiepolitischen Erfordernissen zurück. Ohne erhebliche Nachbesserungen, insbesondere bei den angestrebten Ausbaupfaden, ohne den Abbau zahlreicher Marktbarrieren im weiteren Gesetzgebungsprozess und vor allem auch ohne entsprechende Flächenverfügbarkeit und schnellere Genehmigungen würden die Erneuerbaren Energien nicht den notwendigen Beitrag zur Vermeidung einer sich anbahnenden Stromlücke infolge des Atom- und Kohleausstiegs und der Umsetzung der nationalen und europäischen Klimaziele leisten können.

Auch verkenne der Referentenentwurf eine Vielzahl von Chancen im Feld der Prosumer und der Bürgerenergie und lasse erhebliche Flexibilisierungspotenziale zur Systemintegration der Erneuerbaren Energien außer Acht. 

Erneuerbare Energien schaffen neue Arbeitsplätze

„Eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung trägt das Fortschreiten der Energiewende und den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien mit", so Peter. "Die Erneuerbaren Energien tragen zur regionalen Wertschöpfung bei, schaffen neue Arbeitsplätze und stärken den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig. Es liegt nun in der Verantwortung der Bundesregierung, den vorliegenden Entwurf nachzubessern, um einen geeigneten rechtlichen Rahmen zur Belebung des Ausbaus Erneuerbarer Energien zu schaffen, Perspektiven für ab 2021 aus der Vergütung fallende Anlagen oder für Repowering zu geben, die Vielfalt der Akteure zu stärken und den Herausforderungen unserer Zeit angemessen zu begegnen.“

Die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) festgelegte Frist von 72 Stunden sei abermals sehr knapp bemessen gewesen. „Das entspricht in keiner Weise den zeitlichen Maßgaben, die für eine ernsthafte Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden in einem geordneten demokratischen Verfahren notwendig wären“, so Peter abschließend.

Die wichtigsten BEE-Empfehlungen auf einen Blick

  1. Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen im vorliegenden Entwurf basieren auf den Annahmen des Klimaschutzprogramms, welche einen sinkenden Stromverbrauch auf rund 580 TWh zur Berechnung des 65%-Ziels im Jahr 2030 prognostizieren. Steigende Bedarfe an Ökostrom im Kontext von Power-to-X-Anwendungen zum Erreichen der im Bundesklimaschutz definierten Minderungsziele werden aus Sicht des BEE und weiteren Marktforschern jedoch zu einem Anstieg des Stromverbrauchs auf mind. 740 TWh führen. Dies sollte sich auch in den im Rahmen einer Novellierung des EEG angepassten Ausbaupfaden und Ausschreibungsmengen wiederspiegeln. 
  2. Die bisherige „Sechs-Stunden-Regel“ (§ 51 Absatz 1) hat die gewünschte Wirkung verfehlt und gefährdet die Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebs erheblich. Mit dem neuen Vorschlag nach 15 Minuten negativen Preisen schon keine Marktprämie mehr zu gewähren, verschärft sich die Situation noch einmal zusätzlich. Auch über die Direktvermarktung lässt sich das Problem der negativen Preise nicht lösen, da Prognosen zum Eintreffen negativer Preise zwar verlässlich, die Dauer von Phasen mit negativen Strompreisen aber nur schwer abzuschätzen sind. Der BEE fordert stattdessen die vollständige Streichung des § 51 im EEG. 
  3. Für Neuanlagen soll ab dem Jahr 2023 die Marktprämie anhand des technologiespezifischen Jahresmarktwertes berechnet werden. Dadurch erfolgt die Umstellung von einer monatlichen auf eine jährliche Referenzperiode bei der gleitenden Marktprämie. Die vorgesehene Umstellung hat weitreichende Folgen in unterschiedlichem Ausmaß für die einzelnen EE-Technologien. Der BEE empfiehlt dringend eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Technologien bei der Umstellung auf eine jährliche Referenzperiode vorzunehmen. 
  4. Die Selbstversorgung und Belieferung mit Solarstrom darf nicht länger durch die Belastung mit der „Sonnensteuer“ (EEG-Umlage) sowie zahlreiche neue administrative Hürden ausgebremst werden. Aus Sicht des BEE ist die Verschärfung der Smart-Meter-Pflicht sowie der verpflichtenden Fernsteuerbarkeit von PV-Kleinstanlagen bereits ab 1kWp abzulehnen, denn diese führen zu hohen Zusatzkosten bei den Anlagenbetreibern, ohne einen energiewirtschaftlichen Nutzen zu verursachen. Der BEE kritisiert zudem, dass der Referentenentwurf die notwendige Umsetzung der europäischen EE-Richtlinie nicht vorsieht. Das Beibehalten der anteiligen EEG-Umlage auf Eigenverbrauch verstößt damit gegen europäisches Recht und blockiert eine bürgernahe Energiewende. 
  5. Die kleinteiligen Verbesserungen für die Windenergie an Land können nicht darüber hinwegtäuschen, dass im vorliegenden Referentenentwurf konkrete Lösungsvorschläge zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und weiterer Flächenbereitstellung durch die Bundesländer fehlen. Auch aus der EEG-Vergütung fallende Kapazitäten werden durch die vorgesehene Anschlussregelung nicht ausreichend adressiert was darüber hinaus durch eine fehlende Strategie zur Sicherung der Bestandsflächen und des Repowerings zugespitzt wird. 
  6. Die bestehenden schlechten Rahmenbedingungen für die Bioenergie werden mit dem vorliegenden Entwurf nicht ausreichend beseitigt. Kleine Verbesserungen, wie etwa eine Stärkung der Flexibilisierung werden durch den weiterhin zu niedrigen Gebotshöchstwert keine nennenswerte Auswirkung haben. Die Ausschreibungen werden nach Einschätzung des BEE voraussichtlich weiterhin deutlich unterdeckt sein.

     
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