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Coronakrise: Kurzarbeitergeld wird verlängert

Unternehmen und Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Pandemie von Kurzarbeit betroffen sind, werden auch über das Jahresende hinaus mit Milliardenhilfen unterstützt. Das hat die Koalition aus Union und SPD beschlossen. Das Kurzarbeitergeld soll demnach noch bis Ende 2021 gezahlt werden.

Von der Verlängerung profitieren all jene Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit einführen mussten. Ihnen werden außerdem noch bis zum 30. Juni 2021 die Sozialbeiträge in voller Höhe erstattet.

Auch wird das Kurzarbeitergeld auf 70 Prozent bzw. auf 77 Prozent ab dem vierten Monat der Kurzarbeit erhöht. Ab dem siebten Monat steigt es auf 80 bzw. 87 Prozent. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten den jeweils höheren Satz. Auch diese Regelung gilt noch bis Ende 2021.

Mit den Maßnahmen will die Bundesregierung größere Entlassungswellen vermeiden und so Arbeitsplätze  sichern. Im Mai 2020 waren in Deutschland laut Bundesagentur für Arbeit 6,7 Millionen Menschen in Kurzarbeit.

Der ZDH begrüßt den Beschluss

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), hält die Entscheidung der Koalition für sachgerecht und angemessen: "Das ermöglicht eine dem Krisenverlauf angepasste Unterstützung auch der Branchen, die bislang noch vorhandene Auftragsbestände abarbeiten konnten, bei denen aber wegen ausbleibender neuer Aufträge erst in den kommenden Monaten die Corona-Folgen deutlich spürbar werden könnten."

Schwannecke begrüßt außerdem die jetzt vorgenommene abgestufte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: "Richtigerweise wurden die bisherigen Regelungen nicht einfach nur verlängert. Mit der nun vereinbarten Abstufung wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass die Lage der Betriebe mit weiter fortschreitender Erholung differenzierter wird."

Die nun gefundene Einigung gebe den Unternehmen Planungssicherheit und lege gleichzeitig einen Fahrplan zum Ausstieg aus den Corona-bedingten Sonderregelungen fest, so Schwannecke. Es sei in diesem Sinne sinnvoll, die für die Beitragszahler besonders teure Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit ab Juli 2021 um 50 Prozent zu senken.

Schwannecke sieht allerdings noch weiteren Handlungsbedarf: "Zum einen ist es erforderlich, dass der KfW-Schnellkredit auch für kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zugänglich gemacht wird. Zum anderen benötigt gerade auch der Mittelstand Instrumente, die seine Eigenkapitalbasis stärken. Hier können und sollten die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften eine wichtige Rolle spielen."

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