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Energieausweise: EU vereinheitlicht Effizienzklassen – Umsetzung in Deutschland noch offen

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Die EU hat die Regeln für Energieausweise im Gebäudebereich überarbeitet. Mit der novellierten Gebäuderichtlinie (EPBD) sollen künftig einheitliche Effizienzklassen von A bis G gelten. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis spätestens Mai 2026 in nationales Recht überführen. Wann und wie die neuen Regelungen in Deutschland tatsächlich greifen, ist jedoch noch offen.

Kern der Reform ist eine neue Bewertungsskala: Die bisherige Einteilung von A+ bis H soll entfallen. Stattdessen steht die Klasse A künftig für Nullemissionsgebäude, während Klasse G die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands abbilden soll. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt auf nationaler Ebene, muss sich jedoch an den EU-Vorgaben orientieren.

Auch der Anwendungsbereich der Energieausweise soll ausgeweitet werden. Vorgesehen ist, dass sie künftig nicht mehr nur bei Verkauf oder Neuvermietung erforderlich sind, sondern auch in weiteren Fällen – etwa bei umfangreicheren Renovierungen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Pflichten ist in Deutschland jedoch noch nicht festgelegt.

Bestehende Energieausweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit von zehn Jahren. Dadurch werden alte und neue Effizienzklassen übergangsweise parallel im Markt bestehen.

Unverändert bleibt die Unterscheidung zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Während der Verbrauchsausweis auf tatsächlichen Energieverbräuchen basiert, bewertet der Bedarfsausweis die energetische Qualität von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Im Zuge steigender Anforderungen an Klimaschutz und Transparenz dürfte dessen Bedeutung weiter zunehmen.

Die Umsetzung der EU-Vorgaben soll in Deutschland im Rahmen einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes erfolgen. Ein konkreter Zeitplan oder finale gesetzliche Regelungen liegen bislang jedoch nicht vor. Für die Praxis bedeutet das: Die Änderungen sind beschlossen – ihre konkrete Ausgestaltung und Anwendung bleiben vorerst abzuwarten.

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