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Heizkostenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen

Der Heizkostenzuschuss soll die massiv gestiegenen Preise für Öl und Gas abfedern. Viele Verbraucher fürchten im Sommer eine hohe Nachzahlung. Dem Vorschlag von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat das Kabinett am 02. Februar 2022 zugestimmt.

Wer bekommt den Heizkostenzuschlag?

Unterstützung erhalten sollen Bezieher von Wohngeld, Studenten mit Bafög sowie Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe.

  • Wohngeldbezieher, die alleine leben, bekommen 135 Euro,
  • Zwei-Personen-Haushalte 175 Euro.
  • Für jeden weiteren Mitbewohner sind noch einmal 35 Euro vorgesehen.
  • Studenten, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 115 Euro.

Vom Heizkostenzuschuss profitieren insgesamt 2,1 Millionen Menschen – davon allein etwa 1,6 Millionen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger in 710.000 Haushalten.

„Sie sind Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende oder Menschen, die wenig verdienen. Sie können die steigenden Energiepreise nicht so einfach wegstecken. Deshalb sollen diese Menschen mit dem Heizkostenzuschuss eine spürbare Unterstützung erhalten“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz.

Den Zuschuss sollen außerdem rund 370.000 BAföG-Empfängerinnen und -empfänger erhalten sowie etwa 65.000 Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Auch rund 75.000 Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss können ihn bekommen.

Wie wird der Heizkostenzuschuss ausbezahlt?

Der Heizkostenzuschuss soll eine schnelle und unkomplizierte Hilfe sein. So erhalten Wohngeldempfänger und Auszubildende den Heizkostenzuschuss automatisch auf ihr Konto überwiesen. BAföG-Empfängerinnen und -empfänger und Aufstiegsgeförderte erhalten den Heizkostenzuschuss nach Antrag bei den zuständigen Förderämtern der Länder. Mehr Informationen dazu gibt es hier: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/2022_heizkostenzuschuss.html&nb…;

Geywitz kündigte zudem weitere Entlastungen für Mieterinnen und Mieter an. So werde der CO2-Preis zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt. „Das machen wir bis zum 1. Juni“, versprach sie. Die Bundesregierung müsse außerdem Sanierungen und energetisch klugen Neubau unterstützen.

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