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Helfer auf der privaten Baustelle richtig absichern

Dörte Neitzel

Die eigenen Vorstellungen beim Hausbau oder bei der Sanierung umzusetzen macht Spaß. Sind jedoch Handwerker nicht verfügbar, oder lässt das Budget möglicherweise die professionelle Unterstützung nicht zu 100 Prozent zu, sind private Bauhelfer die Joker. Ob Vater, bester Freund oder auch Freund eines Bekannten: Beim Schleifen, Malern, Fliesenlegen, Verputzen oder Tapezieren können versierte Nicht-Profis sehr hilfreich sein.

Doch was geschieht, wenn der hilfreiche Helfer einen Unfall hat? Das kann ein Sturz sein oder eine Verletzung durch ein Werkzeug. Was beim Profi ein klassischer Arbeitsunfall ist, ist bei privaten Bauhelfern nicht ganz so klar. 

Private Bauhelfer: Wer übernimmt Behandlungs- und Folgekosten bei einem Unfall?

Bei Unfällen sind Arbeitnehmer, die sich auf einer Baustelle verletzen, geschützt, denn sie unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) - in der Regel durch die zuständige Berufsgenossenschaft. Im Baugewerbe ist das die BG BAU. Und die hat zu tun, denn Baustellen sind unfallträchtige Orte: So passierten im Jahr 2022 etwa 110.600 Unfälle auf Baustellen. Das war fast einem Drittel aller gemeldeten Arbeitsunfälle!

Die gute Nachricht dabei: Die GUV übernimmt in solchen Fällen sämtliche Kosten, von der Heilbehandlung über Rehabilitationsmaßnahmen bis hin zu Hilfsmitteln und Kosten für Haushaltshilfe. Bei schwerwiegenden Folgen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung zusätzlich eine Verletztenrente, abhängig vom Grad der Erwerbsunfähigkeit. Diese kann bis zu zwei Drittel des vor dem Arbeitsunfall erhaltenen Jahresgehalts betragen. 

Für Unfälle, die nicht als Arbeitsunfälle gelten, übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten, wobei die Leistungen deutlich geringer ausfallen, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese ist besonders bei jüngeren Helfern deutlich niedriger als in der GUV. 

Wann sind private Bauhelfer über die BG BAU versichert - und wann nicht?

Ob die GUV auch für Unfälle von privaten Bauhelfern auf privaten Baustellen zuständig ist, ist oft umstritten und hängt von verschiedenen Faktoren ab. 

Zum einen werden private Bauherren werden durch ihre Bauprojekte automatisch zu "Unternehmern nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten" oder sogenannten Eigenbauunternehmern und damit zu Arbeitgebern. Damit müssen sie ihre Helfer zu versichern, wenn diese unfallversicherungspflichtig sind. 

Im ersten Schritt heißt es also: Jede private Baustelle muss der BG BAU gemäß dem Sozialgesetzbuch innerhalb einer Woche nach Beginn gemeldet werden. Diese Meldung allein bedeutet jedoch nicht automatisch eine gesetzliche Unfallversicherungspflicht für jeden Bauhelfer und damit eine Beitragspflicht für den Bauherren.

Eine solche Pflicht besteht, wenn der Helfer "wie ein Beschäftigter" tätig wird, unabhängig davon, ob die Tätigkeit vergütet wird oder nicht. 

Handelt es sich dagegen um Gefälligkeitsdienste, sind diese von der Versicherungspflicht in der GUV ausgeschlossen. Allerdings gibt es für Gefälligkeiten keine gesetzliche Definition. Laut Rechtsprechung wird die Wahrscheinlichkeit einer Gefälligkeit höher, wenn eine enge soziale Bindung zwischen Bauherr und Helfer besteht. Richter betrachten Unterstützung zwischen Verwandten oder langjährigen Freunden oft als Gefälligkeitsdienst und nicht als arbeitnehmerähnliche Tätigkeit. 

Selbsthilfe, also wenn sich zwei Fachhandwerker in ihrer Freizeit gegenseitig helfen, schließt eine Versicherungspflicht ebenfalls aus.

Unfallversicherung über die BG BAU

Wenn Bauhelfer versicherungspflichtig sind, müssen sie vom Bauherrn bei der BG BAU angemeldet werden. Dabei sind Angaben wie 

  • Namen, 
  • geleistete Arbeitsstunden, 
  • Art der Arbeit,
  • gezahltes Entgelt

erforderlich. Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung berechnen sich pro Arbeitsstunde und betragen

  • in den alten Bundesländern: 1,76 Euro/Stunde
  • in den neuen Bundesländern: 1,71 Euro/Stunde.

Der Mindestbetrag beträgt - für alle Helfer zusammen - 100 Euro. 

Wenn der Bauherr es versäumt, seine Helfer zu versichern, übernimmt die BG BAU dennoch alle Kosten, allerdings droht dem Bauherrn ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro wegen nicht erfolgter Meldung. 

Freiwillige Versicherung für Bauhelfer

Für nicht versicherungspflichtige Bauhelfer bietet eine freiwillige Bauhelfer-Unfallversicherung Schutz. Der Vorteil besteht darin, dass die freiwilligen Helfer während der Bauphase wechseln können. Es spielt auch keine Rolle, ob eine Verwandtschaft besteht, welche Art der Arbeit geleistet wird und in welchem Umfang die Arbeiten durchgeführt werden. 

Private Bauhelferversicherungen bieten auch Leistungen im Todesfall, bei Vollinvalidität, übernehmen Bergungskosten oder zahlen Krankenhaustagegeld. Sie können für Pflichtversicherte auch als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung dienen, nicht aber als Alternative.

Bauherren richtig versichern

Bauherren und Bauherrinnen versichern sich immer eigenständig. Das kann über eine private Bauherrenversicherung passieren, aber auch freiwillig über die BG BAU. Sie bietet auch Versicherungen für Nicht-Pflichtversicherte an. Allerdings lohnt sich ein Vergleich, da es viele Versicherungsunternehmen und Policen-Varianten - auch in Verbindung mit einer freiwilligen Bauhelferversicherung - gibt.

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