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Wärmepumpen­strom-/Gas­preis­-Baro­meter im Mai 2026

Jochen Vorländer
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Für alle Heizenergieträger hat der Preis auch eine regionale Prägung. Bei Erdgas und Wärmepumpenstrom variieren die Tarifkonditionen insbesondere durch die Entgelte für die Netznutzung. Die Rahmenbedingungen für technisch vergleichbare Projekte können dadurch standortspezifisch abweichen. Das WP-Strom-/Gaspreis-Barometer zeigt das Strom-/Gaspreisverhältnis (SGV) für zwölf Orte in Deutschland. Es handelt sich dabei um eine Momentaufnahme jeweils zur Monatsmitte.

Die Referenzorte wurden als „Branchen-Standorte“ und nicht aufgrund besonderer Gegebenheiten in den Gas- oder Stromnetzen ausgesucht. Sie repräsentieren somit nicht die Spannbreite der Kostenunterschiede in ganz Deutschland und auch keinen gewichteten Mittelwert.

Bild 1: WP-Strom-/Gaspreis-Barometer für Mai 2026, Mittelwerte für 12 Orte in Deutschland.

Das Referenzgebäude

Vergleichsbasis ist ein Referenzgebäude mit einem Nutzwärmebedarf („Wärme ab Heizungsraum“) von 18.600 kWh/a. Der Nutzwärmebedarf wird entweder

  • mit einer neuen Gas-Heizung mit einem guten Jahresnutzungsgrad von 0,93 (bezogen auf den Brennwert) und dann einem Gasbezug von 20.000 kWh/a oder
  • von einer Heizungs-Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,0 bzw. 3,3 und dann mit einem Strombezug von 6.200 kWh/a bzw. 5.636 kWh/a bereitgestellt. Die JAZ von 3,0 wird für die 2023-Fälle und (seit Januar 2026) eine JAZ von 3,3 für ab 2024 neu installierte Wärmepumpen angenommen.

Ermittlung der Energiepreise

Die Energietarife werden auf dem Vergleichsportal Verivox ohne Vorgaben zur Nachhaltigkeit für mindestens 12 Monate Vertragslaufzeit und mindestens 12 Monate Preisgarantie inklusive Boni ermittelt. In die Auswertung fließt jeweils der Mittelwert der günstigsten drei Angebote ein. Daraus wird ein „effektiver Arbeitspreis“ errechnet, der alle Grundpreise inklusive der Messstelle berücksichtigt. Um die vier gängigsten Situationen abzubilden, wird für jeden Standort ermittelt:

  • Kosten für den Erdgasbezug für 20.000 kWh/a
  • Kosten für Haushaltsstrom für 9.700 und 9.136 kWh/a sowie für 3500 kWh/a
  • Kosten für Wärmepumpenstrom für 6.200 und 5.636 kWh/a
  • Netzentgelt-Arbeitspreise der zuständigen Strom-Netzbetreiber für das Standardlastprofil und für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (drei Fälle)

Aus diesen Daten ergeben sich unmittelbar die effektiven Arbeitspreise für „Erdgas“ und für bis Ende 2023 installierte Wärmepumpen, differenziert nach dem Netzanschluss. „1 Zähler 2023“ steht für den gemeinsamen Bezug von Haushalts- und Wärmepumpenstrom über nur einen Liefervertrag und nur einen Stromzähler. Bei „2 Zähler 2023“ wird der Wärmepumpenstrom über einen separaten Stromzähler mit WP-Stromtarif mit Sperrzeiten erfasst (freiwillige Netzentgeltreduzierung).

„1 Zähler 2024“ berücksichtigt rechnerisch die pauschale Netzentgeltreduzierung gemäß Modul 1 für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (BNetzA-Festlegungen). „2 Zähler 2024“ berücksichtigt Modul 2 der BNetzA-Festlegungen mit einer verpflichtenden Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 %. Da Modul-2-Tarife bisher kaum separat offeriert werden, wird für das WP-Strom-/Gaspreis-Barometer eine rechnerische Tarifumwandlung vorgenommen.

Bild 2 zeigt die effektiven Arbeitspreise, das Strom-/Gaspreisverhältnis und seine Veränderung gegenüber dem Vormonat. Bild 3 zeigt die absoluten Energieträgerkosten im Referenzgebäude für eine Gas-Heizung und eine ab 2024 installierte Heizungs-Wärmepumpe und die Kostenvorteile. Gegenüber dem Vormonat hat sich im Mai 2026 Erdgas im Mittel an den zwölf Referenzorten um 0,79 Ct/kWh auf 9,54 Ct/kWh verbilligt (Veränderung im Vormonat: +1,01 Ct/kWh).

Deutschlandkarte mit markierten Städten, flankiert von COVID-Tabellen - relevante Informationen für Gebäudetechnik und Betriebsführung.

Bild 2: Effektive Arbeitspreise für Erdgas und für Wärmepumpenstrom mit oder ohne separaten Stromzähler (und eigenem WP-Stromtarif) nach Inbetriebnahmejahr sowie das sich vor Ort daraus ergebende Strom-/Gaspreisverhältnis (SGV) und die Veränderung des SGV gegenüber dem Vormonat; jeweils Neuverträge inklusive Boni, Stichtag: 15. Mai 2026.

Der „1-Zähler-Wärmepumpenstrompreis“ – ein rechnerischer Differenzstrompreis für den gemeinsamen Bezug von 9700 kWh/a für Haushalt und Wärmepumpe abzüglich der Kosten für 3500 kWh/a Strom nur für den Haushalt – ist gegenüber dem Vormonat im Mittel um 0,1 Ct/kWh auf 27,42 Ct/kWh (WP vor 2024) bzw. um 0,24 Ct/kWh auf 26,58 Ct/kWh (WP ab 2024 mit Modul 1) gesunken.

Vergleichstabelle der Energiepreise 2025 in deutschen Städten für Gas- und Wärmepumpennutzer bei unterschiedlichen Tarifen im SHK-Gewerbe.

Bild 3: Vormonatsvergleich: Energiekosten und Energiedifferenzkosten für eine Gas-Heizung und eine ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommene Heizungs-Wärmepumpe ohne eigenen Stromzähler (Modul 1) bzw. mit separatem Stromzähler (Modul 2). Preisbasis sind am 15. Mai 2026 auf dem Vergleichsportal Verivox recherchierte Tarifangebote für Neuverträge sowie regulatorische Festlegungen und Preisobergrenzen für die Messstellen. VM: Vormonat

Der effektive Arbeitspreis für 3.500 kWh/a Haushaltsstrom ist im Mittel deutlich um 2,83 Ct/kWh auf 23,61 Ct/kWh gesunken. Wärmepumpenstrom für 5.636 kWh/a hat sich um 0,64 Ct/kWh auf 20,86 Ct/kWh (WP ab 2024 mit Modul 2) verbilligt. Das Modul-2-Preisniveau liegt aufgrund der berücksichtigten Rückerstattung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage nach § 22 EnFG (muss beantragt werden) unter den Angebotspreisen. Das gemittelte SGV (für WP ab 2024 mit Modul 2) ist um 0,11 Punkte auf 2,19 gesunken und liegt in allen Referenzorten unter 2,40.

Einordnung

Nach dem starken Preisauftrieb bei Erdgas durch den Iran-Krieg bis Mitte April 2026 gab es bis Mitte Mai 2026 wieder eine deutliche Korrektur nach unten, im Mittel um 158 Euro/a (119…196 Euro/a).

Bei Strom sieht die Preisentwicklung für Modul 1 wie schon in den Vormonaten widersprüchlich aus: Haushaltsstrom hat sich nun kräftig verbilligt, während beim darüber hinausgehenden Anteil für den Betrieb der Wärmepumpe der Preisnachlass im Vergleich viel kleiner oder sogar gegenläufig war. Tatsächlich liegt es an der oben beschrieben Differenzbildung aus den Stromkosten und der Erstreaktion der Anbieter: es wurden nicht die Tarife geändert, sondern zunächst die Boni, die an der typischen Abnahme für Haushalte ausgerichtet sind, verringert – und im Mai wieder hochgefahren. Bei den eigenständigen Modul-2-Tarifen existiert dieser „Basiseffekt“ nicht, hier sind die Kosten für 5636 kWh/a um 36 Euro/a (20…41 Euro/a) gesunken. Bild 2 zeigt die absoluten Veränderungen für vier Musterfälle.

Quellen: verivox.de, Preisblätter der Strom-Netzbetreiber, Bundesnetzagentur, eigene Berechnungen (Jochen Vorländer)

FAQ zum WP-Strom-/Gaspreis-Barometer

Das Strom-/Gaspreisverhältnis (SGV) ist eine hilfreiche Branchen-Kennzahl, die jedoch auch zu Missverständnissen führen kann. Wichtig ist in jedem Fall, dass man sie richtig ermittelt. Ungeeignet sind dafür „Rohdaten“ aus Energietarifrechnern, da der hier ausgewiesene Arbeitspreis nicht repräsentativ ist, beispielsweise durch den zusätzlichen Grundpreis und Boni oder Sowieso-Kosten bei der gemeinsamen Zählung von Haushalts- und Wärmepumpenstrom. Für ein aussagekräftiges SGV werden für beide Energieträger effektive Arbeitspreise benötigt. Am einfachsten lassen sich diese errechnen, wenn die zugehörigen Jahreskosten auf die ihnen zugrunde liegende Energiemenge bezogen werden.

Wichtig: 2,5 steht nicht für das Strom-/Gaspreisverhältnis, bei dem in einem Systemvergleich die jährlichen Kosten für Wärmepumpenstrom und Erdgas gleich groß sind. Der richtige Anwendungsfall: Für ein typisches selbstgenutztes Einfamilienhaus kann ein SGV von 2,5 signalisieren, dass die Kosten für den Wärmepumpenstrom so viel geringer sind, dass sich die höheren Investitionskosten in der Nutzungsdauer refinanzieren können.

Das SGV, bei dem die jährlichen Kosten für Wärmepumpenstrom und Erdgas gleich groß sind, ergibt sich aus dem Verhältnis Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe und dem Jahresnutzungsgrad (JNG) der Gas-Heizung. Für eine JAZ von 3,0 und einen JNG von 0,93 für eine neue Gas-Heizung (Hydraulischer Abgleich, objektspezifische Heizkurveneinstellung) ist Energiekostengleichheit bei einem SGV von 3,23 gegeben. Bei einer JAZ von 4,0 und einem JNG von 0,8 (alter Gas-Niedertemperatur-Heizkessel) beträgt das Energiekostengleichheits-SGV bereits 5,0.

Eine weitere SGV-Eigenschaft: Die absolute Differenz der Energiekosten ist auch von der Energiemenge abhängig. Bei einem Gaspreis von 8 Ct/kWh, einem SGV von 2,5, einer JAZ von 3,0 und einem JNG von 0,93 ergibt sich bei einem Nutzwärmebedarf von 10 000 kWh/a ein Kostenvorteil von 180 Euro/a. Bei einem Nutzwärmebedarf von 30 000 kWh/a wird der Kostenvorteil von 540 Euro/a den höheren Investitionsbedarf aber vermutlich eher amortisieren.

Auch das Preisniveau wirkt sich aus. Nimmt man mit den eben verwendeten Technikdaten bei 20 000 kWh/a einen Gaspreis von 8 Ct/kWh an, ergibt sich ein Kostenvorteil von 360 Euro/a. Bei einem Gaspreis von 10 Ct/kWh (Gas-Preisbremse: 12 Ct/kWh) sind es bei unverändertem SGV nun 450 Euro. Der oft zu sehende SGV-Ländervergleich berücksichtigt dies ebenso wenig wie den ländertypischen Nutzwärmebedarf pro installierter Wärmepumpe.

Für eine erste Abschätzung ist das SGV dennoch eine sehr hilfreiche Kennzahl. Einen tieferen Einblick bietet Die „Todeszone“ für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe. Für einen Gesamtkostenvergleich über einen längeren Zeitraum für eine Gas- und Wärmepumpen-Heizung sind unter anderem zu berücksichtigen:

● Investitionskosten 
● Nutzenergiebedarf 
● Hilfsenergiebedarf 
● Wartungsaufwand
● Kontrollaufwand, Schornsteinfeger 
● Versicherungen 
● Preise und Preisentwicklung der Energieträger 
● CO2-Bepreisung 
● Betrachtungszeitraum, Lebenserwartung von Technik
● Jahresnutzungsgrade / Jahresarbeitszahl 
● Inflation / Teuerung / Eigenkapitalverzinsung / Kreditzinsen 
● Förderprogramme 
● Eigenstromnutzung

Exkurs: Strom-/Gaspreisverhältnis

Der Vergleich zielt auf einen Energiekostenvorteil der Heizungs-Wärmepumpe gegenüber einer Gas-Heizung ab. Bei vielen Modernisierungen wird dieser Kostenvorteil zunächst zur Finanzierung der höheren Investitionskosten beitragen. Nimmt man an, dass mit dem Kostenvorteil ein Ratenkredit (zum Beispiel ein KfW-Ergänzungskredit) bedient wird, ergibt sich bei einem effektiven Zinssatz von 4,0 %/a und einer Laufzeit von 12 Jahren ein Faktor von rund 9,3. Ein Kostenvorteil von 100 Euro/a ermöglicht also ein Investitionsbudget von 930 Euro. Bei einem effektiven Zinssatz von 6,8 %/a und einer Laufzeit von 12 Jahren beträgt der Faktor 8,0. In der Nutzungsphase nach der Kredittilgung kann der Kostenvorteil dann anderweitig eingesetzt werden.

Bei der Verwendung von Eigenkapital kann man eine ähnliche Rechnung aufmachen. Beispielhaft könnte das Eigenkapital mit einem effektiven Zinssatz von 3,5 %/a angelegt werden. Nach einer Laufzeit von 12 Jahren hätte sich der Kontostand um den Faktor 1,511 erhöht. Diesen Kontostand müsste man nun über eine verzinste Ansparung des Kostenvorteils erreichen. Steht dafür nur ein etwas geringerer effektiver Zinssatz von 2,5 %/a zur Verfügung, ergibt sich bei einer Sparrate von 100 Euro/a nach 12 Jahren ein Kontostand von 1380 Euro. Dies hätte einen Eigenkapitaleinsatz von 1380 Euro / 1,511=  912 Euro ermöglicht, der Faktor liegt dann bei 9,1. Als einen ersten Überschlagswert kann im Rahmen der genannten Verzinsungen und 12 Jahren Laufzeit ein Hebel von 8,0 bis 9,0 für den Kostenvorteil angenommen werden.

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