Gelten Recycling-Baustoffe weiterhin als Abfall?

Das Bundeskabinett hat sich mit dem Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie befasst. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) bewertet die angekündigte Nachbesserung der Ersatzbaustoffverordnung als positives Signal für den Bürokratieabbau. Beim verbindlichen Abfallende für mineralische Baustoffe sieht der Verband weiter eine Leerstelle.
Regierung will Hürden im Tiefbau senken
Die geplante Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung soll Hemmnisse im Tiefbau abbauen. Bürokratische Hürden und Rechtsunsicherheit hatten den Einsatz von Recycling-Baustoffen gebremst. ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa erläutert: „Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung die Ersatzbaustoffverordnung endlich nachbessern will. Dass der Bund im öffentlichen Bausektor vorangehen und das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen materialoffen und technologieneutral in Richtung Kreislauffähigkeit weiterentwickeln will, schafft die dringend benötigte Nachfrage.“
Abfallstatus bremst den Markt aus
Trotz dieser Punkte bleibt das Aktionsprogramm aus Sicht des Verbands in einem Kernbereich offen. Eine rechtssichere Weichenstellung für das Abfallende von mineralischen Recycling-Baustoffen fehlt. Der Verband sieht darin ein praktisches Problem für den Markt. Solange Sekundärbaustoffe bis zum Einbau rechtlich als Abfall gelten, bleiben Akzeptanzprobleme bestehen.
Pakleppa kritisiert: „Primär- und Sekundärrohstoffe sollten grundsätzlich gleichwertig behandelt werden. Solange Sekundärbaustoffe bis zu ihrem Einbau rechtlich das Stigma des ‚Abfalls‘ tragen, wird es weiterhin erhebliche Akzeptanzprobleme auf dem Markt geben“.
Aus Sicht des Baugewerbes reiche es deshalb nicht, Ersatzbaustoffe nur leichter im Tiefbau einzusetzen. Der Verband fordert eine umfassende und praxistaugliche Regelung. Pakleppa betont: „Es nützt der Kreislaufwirtschaft wenig, wenn wir Ersatzbaustoffe zwar etwas leichter im Tiefbau einsetzen dürfen, sie aber auf dem Transportweg und bei der Lagerung weiterhin als Müll gelten. Nur wenn ein hochwertig aufbereiteter RC-Baustoff per Gesetz seinen Abfallstatus verliert und zum regulären Produkt wird, schwinden auch die Akzeptanzbarrieren bei privaten und öffentlichen Bauherren.“
Digitalisierung soll Unternehmen entlasten
Der Verband fordert weitere Nachbesserungen bei der bis Mitte 2027 geplanten Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und bei der Digitalisierung des Vollzugs. Die angekündigte „deutlich spürbare Entbürokratisierung“ soll nach Auffassung des Baugewerbes wirksam werden. Ein Circular Economy Information Ecosystem (CEIS) oder Digitale Produktpässe (DPP) sollen nicht zu neuen Dokumentationslasten für mittelständische Bauunternehmen werden.
Der Verband verlangt, dass digitale Instrumente Bauunternehmen in der täglichen Praxis spürbar entlasten. Neue Nachweispflichten sollen den Vollzug nicht blockieren. Bis Mitte 2027 steht damit nicht nur die Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes an, sondern auch die Frage, ob Entbürokratisierung und Digitalisierung in der Praxis zusammenwirken.
