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PV-Installation: Neu gefasste Vereinbarung stärkt Zusammenarbeit

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Seit 2024 bietet eine gemeinsame Vereinbarung Handwerksbetrieben einen verlässlichen Rahmen für die sichere, gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV). Mit Wirkung zum 1. September 2026 wurde die Vereinbarung erweitert. Neu hinzugekommen sind die Gewerke der Metallbauer sowie der Zimmerer und Holzbauer. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), der bislang das Klempnerhandwerk vertrat, bringt zusätzlich das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk in die Vereinbarung ein.

Ergänzte Beteiligungen und klare Zielsetzung
Die Vereinbarung wird nun von folgenden Verbänden und Berufsgenossenschaften getragen:

  • Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)
  • Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
  • Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)
  • Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB
  • Bundesverband Metall
  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
  • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
  • Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

Das Hauptziel ist die Erhöhung der Sicherheit bei der Installation von PV-Anlagen. Dafür wurden verbindliche Anforderungen an das sichere Arbeiten auf Dächern, die Nutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) definiert. Diese Schulung befähigt Fachkräfte aus nicht elektrotechnischen Gewerken, unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft bestimmte elektrotechnische Tätigkeiten fachgerecht auszuführen – wie etwa den Anschluss von PV-Modulen.

Vorteile für Kunden und Handwerksbetriebe

Kundinnen und Kunden profitieren von einem zentralen Ansprechpartner und einem klar abgestimmten Leistungsangebot zwischen den beteiligten Gewerken. Zusätzliche Musternachunternehmerverträge regeln die Zusammenarbeit mit Elektrohandwerksbetrieben. Diese Verträge legen fest, dass kritische Tätigkeiten, wie Arbeiten an der AC-Seite des Wechselrichters oder an anderen elektrischen Komponenten, ausschließlich von Elektrofachkräften ausgeführt werden dürfen. Dies entspricht den Vorgaben der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

Fokus auf Qualität und Arbeitssicherheit

Die erweiterte Vereinbarung bekennt sich zu höchsten Standards in den Bereichen Qualität und Arbeitssicherheit. Sie bietet klare Vorgaben, die den Betrieben helfen, ihre Kompetenzen gezielt einzusetzen und die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit optimal zu gestalten.

Stimmen aus der Praxis

  • Willi Seiger, Präsident des Bundesverbandes Metall: „Die Energiewende wird im Handwerk nur dann erfolgreich umgesetzt, wenn die beteiligtenGewerke ihre Kompetenzen sinnvoll bündeln und zugleich klare Verantwortlichkeiten gelten. Die neu gefasste Verbändevereinbarung schafft hierfür einen praxisnahen und verlässlichenRahmen. Für unsere Metallbaubetriebe bedeutet das klar definierte Qualifikationen und Abläufe, eine verlässliche Zusammenarbeit mit dem Elektrohandwerk und vor allem ein hohes Maß an Sicherheit für die Beschäftigten. Damit verbinden wir Qualität, Arbeitsschutz und effiziente gewerkeübergreifende Zusammenarbeit auf eine Weise, die in der betrieblichen Praxis funktioniert.“
  • Peter Aicher, Vorsitzender Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB: „Wir freuen uns sehr, Teil dieser Vereinbarung zu sein. Damit erreichen wir Qualität und Sicherheit auf höchstem Niveau. Gebäudestrukturen, die in der Lage sind, durch Sonnenenergie Strom zu erzeugen, passen hervorragend zu unserem nachwachsenden und dabei CO2-bindenden Rohstoff Holz.“
  • Dirk Bollwerk, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH): „Mit der erweiterten Verbändevereinbarung setzen wir ein klares Signal: Die beteiligten Handwerke arbeiten gewerkeübergreifend zusammen, um Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Qualität bei der Installation von PV-Anlagen verlässlich zu gewährleisten.“
  • Stefan Ehinger, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH): „Wir können die Energiewende und die Sanierung der Infrastruktur nur gewerkeübergreifend bewältigen. Gleichzeitig brauchen wir Prozesse, die die Sicherheit für unsere Mitarbeiter und Kunden gewährleisten. Die E-Handwerke zeigen mit dieser Vereinbarung ihre Bereitschaft, einen Beitrag zu effizienten Prozessen zu leisten. Dass sich nun auch die Holz- und Metallbauer einem bewährten und von den Verbänden und Berufsgenossenschaften anerkannten Verfahren anschließen, verdeutlicht den Stellenwert, den Arbeitsschutz und Qualität innerhalb unserer Gewerke besitzen.“
  • Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK): „Photovoltaik ist längst Teil moderner Gebäudetechnik. Deshalb ist es richtig, dass auch SHKBetriebe klar definierte Arbeiten bei der Installation übernehmen können. Die Vereinbarung schafft dafür einen verlässlichen Rahmen: mit eindeutigen Zuständigkeiten, abgestimmten Qualifikationen und klaren Grenzen zwischen den Gewerken. Das erleichtert die Zusammenarbeit auf der Baustelle und gibt den Kunden Sicherheit."
  • Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): „Die Energiewende verändert auch die Arbeitswelt. Für die BG BAU ist entscheidend, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten dabei von Anfang an mitgedacht werden. Gerade bei der Installation von PV-Anlagen kommt es auf gute Qualifikation, klare Verantwortlichkeiten und wirksame Prävention an. Die Verbändevereinbarung ist dafür ein gutes Beispiel: Sie verbindet die praktische Umsetzung der Energiewende mit sicherem und gesundem Arbeiten.“
  • Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM: „Wenn E-Handwerker bei der Montage von PV-Anlagen schwer verletzt werden, handelt es sich fast immer um Absturzunfälle. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Vereinbarung auch klare Regeln zur Absturzsicherung enthält. Nur mit einer Absturzsicherung, also zum Beispiel mit Arbeits- und Schutzgerüsten, dürfen E-Handwerker auf Dächern arbeiten. Dabei sind die Arbeitsanweisungen für die Benutzung der Gerüste zu beachten. Die Musterarbeitsanweisung, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist, ist eine gute Hilfestellung für die Betriebe."
  • Christian Heck, Hauptgeschäftsführer der BGHM: „Mit der Unterzeichnung der Verbändevereinbarung gibt die BGHM den Betrieben der Branchen Holz und Metall wichtige Regelungen für die sichere Installation von PV-Anlagen an die Hand. Wirksame Prävention gelingt nur, wenn alle Gewerke an einem Strang ziehen. Deshalb beteiligen wir uns mit Überzeugung an dieser Kooperation über die Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus.“

Die erweiterte PV-Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende und die Steigerung der Arbeitssicherheit. Sie bietet Unternehmen und Kunden eine verlässliche Grundlage für die fachgerechte Installation von Photovoltaik-Anlagen.

 

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