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KfW ändert Zinsen in Förderprogrammen für Wohnen und Unternehmen

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Die KfW hat zum 17. September 2026 die Zinsen in zahlreichen Förderprogrammen angehoben. Betroffen sind private Wohnbauvorhaben ebenso wie Kredite für Gründungen, Mittelstand, Energieeffizienz, Klimaschutz und Innovationen. Günstiger werden dagegen einzelne Förderungen für den Kauf bestehender Immobilien und energetische Einzelmaßnahmen.

Höhere Zinsen für Wohnen, Neubau und Sanierung

Im Bereich der Wohnwirtschaft steigen die Zinsen unter anderem für das KfW-Wohneigentumsprogramm (124), die Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) und den Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159).

Auch für energetische Sanierungen und klimafreundliche Neubauten gelten höhere Konditionen. Dies betrifft das Programm BEG Wohngebäude (261), den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ (296), den klimafreundlichen Neubau zur privaten Selbstnutzung (297) sowie das entsprechende Programm für weitere Investoren (298). Ebenfalls angehoben werden die Zinsen für „Wohneigentum für Familien – Neubau“ (300).

Zinssenkungen gibt es dagegen beim Programm „Jung kauft Alt“ beziehungsweise „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (308). Günstiger wird zudem der BEG-Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit für Wohngebäude (358, 359). Dieser kann beispielsweise zur Finanzierung geförderter Maßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung oder Fenstertausch genutzt werden.

Gewerbliche Förderkredite ebenfalls teurer

Auch Unternehmen müssen sich in mehreren Förderbereichen auf höhere Zinsen einstellen. In der allgemeinen Unternehmensfinanzierung steigen die Konditionen für das ERP-Beteiligungsprogramm (100), den ERP-Förderkredit KMU (365, 366) und den KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375, 376).

Für Gründungen und Unternehmensnachfolgen werden der ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) sowie der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) teurer.

Die Zinserhöhung betrifft außerdem eine Reihe von Programmen für Energie- und Umweltinvestitionen. Dazu zählen das Umweltinnovationsprogramm (230), das KfW-Umweltprogramm (240, 241), das Programm Erneuerbare Energien „Standard“ (270), das KfW-Energieeffizienzprogramm für Produktionsanlagen und -prozesse (292) sowie die Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293). Höhere Zinsen gelten auch für den Kredit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295) und für „Erneuerbare Energien – Plus“ (570).

Bei Vorhaben an Nichtwohngebäuden ändern sich die Konditionen für den BEG-Nichtwohngebäude-Kredit (263), den Klimafreundlichen Neubau Nichtwohngebäude (299), den BEG-Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit für Nichtwohngebäude (523) sowie den Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment für Nichtwohngebäude (596).

Darüber hinaus steigen die Zinsen für Innovationsvorhaben. Betroffen sind der ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512) und der ERP-Förderkredit Innovation (513, 514).

Die konkreten Konditionen hängen je nach Programm unter anderem von Bonität, Laufzeit, Zinsbindung und tilgungsfreien Anlaufjahren ab. Maßgeblich für den jeweiligen Zinssatz ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Kreditzusage durch die KfW. Unternehmen und private Antragsteller sollten ihre Finanzierung daher frühzeitig prüfen und Förderanträge rechtzeitig über ihre Hausbank oder ein anderes finanzierendes Institut stellen.

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