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Balkonkraftwerke: Versicherungsbedingungen genau lesen

Kleine Balkonkraftwerke sind sehr beliebt, weil auch Miet- und Eigentumswohnungen damit ausgestattet werden können. Ein Steckersolar-Gerät kann teils ohne Aufpreis in bestehende Hausrat- und Haftpflichtversicherungen aufgenommen werden. Dazu muss das Gerät der Versicherung gemeldet werden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, den Versicherungsschutz zu prüfen.

„Die selbst installierten mobilen Anlagen sind in der Regel Teil des Hausrates“, so Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. „Die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Blitzeinschlag, Hagelschlag, Überspannung und Einbruchsdiebstahl auf.“ Der Versicherungsexperte rät, die Hausrat- und Haftpflichtversicherung über das Balkonkraftwerk zu informieren, damit dieses in den Versicherungsschutz aufgenommen wird.

Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch einen Defekt der Anlage oder ein Herabstürzen des Balkonkraftwerks verursacht werden. Auch hier gilt es, im individuellen Fall mit der Versicherung zu klären, ob die private Haftpflichtversicherung für Schäden durch den Betrieb der Anlage aufkommt, wie sie beispielsweise durch Kurzschlüsse im Netz verursacht werden können. Ist dies nicht der Fall, sollte ein entsprechender Passus in den Versicherungsbedingungen ergänzt werden.

Fragen rund um den Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen beantworten die Berater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122. Schriftliche Anfragen können an versicherung@vz-rlp.de gerichtet werden.

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