PV-Anlage mit Speicher: Wann verjähren Mängelansprüche?
Der Kauf von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern ist ein gängiges Geschäftsmodell. Oftmals wird die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage gesteigert, weil die Ersparnisse des Betreibers durch verringerten Stromverbrauch größer sind als die potenzielle Vergütung des eingespeisten Solarstroms. Falls in derartigen Konstellationen Probleme beim Speicher oder der Photovoltaikanlage auftreten, stellt sich die Frage, ob der Anlagenbetreiber zwei oder fünf Jahre Zeit hat.
Denn in dieser Frist kann er gerichtliche Maßnahmen einleiten, bevor seine Ansprüche gegen den Verkäufer verjähren. Mit diesem Problem setzte sich das Oberlandesgericht Brandenburg in einer Entscheidung vom 10. Juli 2025 (Aktenzeichen 10 U 27/25) auseinander.
Ausgangspunkt des Falls war die Klage eines Hauseigentümers, der 2020 eine Photovoltaikanlage samt Batteriespeicher erworben hatte. Nach einigen Jahren kam es bei baugleichen Geräten anderer Kunden zu Kurzschlüssen und Bränden.
Der Hersteller reagierte, indem er die Speicherkapazität über Fernzugriff aus Sicherheitsgründen verringerte. Auch der Kläger meinte, betroffen zu sein, und verlangte die Rückzahlung des bezahlten Preises für den Speicher Zug um Zug gegen Rückgabe des Geräts.

