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Solarstrom einfacher an Nachbarn verkaufen – was Energy Sharing bringt

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Mehr als fünf Millionen Photovoltaikanlagen sind in Deutschland in Betrieb – doch wer überschüssigen Solarstrom erzeugt, bekommt dafür kaum noch Geld. Die Einspeisevergütung für neue Anlagen liegt heute bei unter acht Cent pro Kilowattstunde, während die Eigenproduktion elf bis 15 Cent kostet. Ab dem 1. Juni 2026 schafft der Gesetzgeber eine neue Option. Hauseigentümer können Solarstrom deutlich einfacher direkt an Nachbarn verkaufen.

Was sich ab Juni ändert

Mit der Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz erhalten Netzbetreiber die Pflicht, Energy Sharing innerhalb ihres lokalen Netzes zu ermöglichen. Ab Juni 2028 soll das auch netzübergreifend in direkt benachbarten Netzgebieten möglich sein. Voraussetzung ist, dass ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien geteilt wird, etwa aus Photovoltaikanlagen oder Batteriespeichern. Die Beteiligten müssen vertraglich regeln, wie der Strom verteilt wird, aus welcher Anlage er stammt und zu welchem Preis er abgegeben wird. Dieser Preis kann auch null Euro betragen.

„Damit entsteht erstmals eine rechtliche Grundlage für sogenanntes Energy Sharing", erklärt Carina Vogel von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Beteiligte Haushalte können selbsterzeugten Solarstrom direkt gemeinsam nutzen oder teilen – ohne Umweg über einen Stromanbieter."

Für wen lohnt sich das Modell?

Für Anlagenbetreiber kann Energy Sharing eine attraktive Alternative zur Einspeisevergütung werden. Haushalte zahlten zuletzt über 30 Cent pro Kilowattstunde für Netzstrom, deutlich mehr als die aktuelle Vergütung. Wer Strom direkt an Nachbarn verkauft, kann also einen höheren Erlös erzielen. Für die Abnehmer winken im Gegenzug günstigere Stromkosten.

Dabei gilt jedoch: Energy Sharing ersetzt keinen klassischen Stromvertrag. Angebundene Nachbarn brauchen weiterhin einen regulären Stromanbieter, der jene Mengen liefert, die die Solaranlage nicht abdecken kann. Auch zu einer vollständigen Versorgung der beteiligten Haushalte ist der Anlagenbetreiber nicht verpflichtet.

Smart Meter als Grundvoraussetzung

Technisch setzt Energy Sharing intelligente Messsysteme voraus. Nur mit sogenannten Smart Metern lassen sich erzeugte und verbrauchte Strommengen korrekt erfassen und den jeweiligen Teilnehmern zuordnen. Wer das Modell nutzen möchte, sollte frühzeitig prüfen, ob ein Smart Meter bereits installiert ist oder nachgerüstet werden muss.

Den richtigen Zeitpunkt betont Vogel ausdrücklich: „Solarstrom künftig unkompliziert an Nachbarn verkaufen zu können, ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende in Wohngebieten." Zumal die Bundesregierung plant, die EEG-Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 Kilowatt ab 2027 ganz abzuschaffen. Wer eine PV-Anlage betreibt, sollte das Thema Energy Sharing deshalb jetzt auf dem Schirm haben.

Die Deutsche Gesellschaft für Solarenergie (DGS) weist darauf hin, dass man auch beim Verkauf/Verschenken des EE-Stroms an den/die Nachbarn in Deutschland einen spezialisierten Direktvermarkter/Bilanzkreisverantwortlichen braucht, und dabei sei eventuell mit hohen Preisen zu rechnen. Die DGS veranstaltet zu diesem Thema außerdem am 16.06. das Webinar Energy Sharing ist Gesetz!

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