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Einbruchhemmung: Das bringt die neue DIN EN 1627

Das Interview führte unsere Schwesterzeitschrift GLASWELT.

GLASWELT: Man hat den Eindruck, dass Einbruchhemmung an Fenstern und Türen in den letzten Jahren an Bedeutung verloren hat. Wie schätzen Sie die Lage ein?

Christian Kehrer: In der Tat sind in den letzten Jahren die Fallzahlen an verübten Einbrüchen, die ja regelmäßig von der Kriminalpolizei erfasst, ausgewertet und veröffentlicht werden, rückläufig. Für mich ist dies Erfolg der sehr guten Entwicklung der Sicherungstechnik und Sicherungsmaßnahmen der letzten zehn Jahre. Der Einsatz von geprüften einbruchhemmenden Bauteilen, aber auch die mechanische Sicherungstechnik im Rahmen der Nachrüstung, zeigen Wirkung. Zusätzlich kam pandemiebedingt in den letzten beiden Jahren hinzu, dass Homeoffice, Reise­beschränkungen sowie Ausgangssperren offensichtlich auch Einbrecher abgeschreckt haben.

Erst vor Kurzem wurde eine Neufassung von EN 1627 ff., der bekanntesten und wichtigsten Normenreihe zum Einbruchschutz, veröffentlicht. Gibt es gravierende Änderungen?

Eine Überarbeitung war dringend erforderlich, da die Vorgängerversion bereits aus dem Jahr 2011 stammte. Die Veränderungen und Neuerungen würde ich eher moderat und überschaubar einordnen. Änderungen liegen vor allem im technischen Bereich, in der Konkretisierung der Prüfung und an der Anpassung der zitierten Normen, beispielsweise im umfangreichen Bereich der Tür- und Fensterbeschläge. Am grundsätzlichen Konzept einer Einbruchprüfung mit statischer, dynamischer sowie manueller Prüfung wurde ebenfalls festgehalten.

Wie sieht es mit der Prüfung von elektromechanischen einbruchhemmenden Bauteilen aus? Der Anteil an „elektrifizierten“ Fenstern und Türen nimmt ja stetig zu.

Leider konnte auf europäischer Ebene noch kein Konsens gefunden werden. Aus diesem Grund wurde auch der in der Entwurfsfassung enthaltene und sehr umfangreiche „Annex E“ in der EN 1627 wieder gestrichen. In diesem Zusammenhang muss jedoch klargestellt werden, dass z.B. einbruchhemmende Türen mit mechatronischen Schlössern nach EN 14846 durch die Norm abgedeckt sind. Somit wurde nicht alles verworfen, und einbruchhemmende Bauteile mit Beschlägen nach EN 14846, EN 15684 EN 16867 sind grundsätzlich möglich. Als diese Entwicklung absehbar war, wurde auf DACH-Ebene bereits an einer Lösung gearbeitet. Entstanden ist daraus eine abgestimmte Richtlinie mit der Holzforschung Austria (HFA), der Fachschule Biel sowie dem ift Rosenheim.

Bei Normenrevisionen stellt sich für die Hersteller die Frage der Verwendung bestehender Prüfberichte – Stichwort „use of historical data“. Muss nun alles neu geprüft werden?

Nein, hier kann ich die Hersteller beruhigen. Eine Verwendung historischer Prüfberichte und Daten ist grundsätzlich möglich und technisch ebenso sinnvoll. Hierauf haben wir von deutscher Seite in der zuständigen Normierungsgruppe WG7 sehr großen Wert gelegt und die deutsche Sichtweise sehr gut vertreten können. Sowohl in EN 1627 wie auch im Nationalen Vorwort sind entsprechende Hinweise zu finden.

Auch das „Nationale Vorwort zu EN 1627“ wurde angepasst. Was ist hier neu?

Das Nationale Vorwort zur EN 1627 soll vor allen den Herstellern, den Planern wie auch den Architekten helfen, die Normenreihe sicherer anzuwenden und zusätzliche Informationen bereitstellen. So wurden beispielsweise die Möglichkeiten der Montage von einbruchhemmenden Bauteilen in Leichtbetonwänden umfangreich erweitert.

Christian Kehrer ist seit 1998 beim ift Rosenheim tätig. Er leitet die ift-Zertifizierungsstelle und ist Lehrbeauftragter an der Hochschule Rosenheim. Er ist langjähriges Mitglied in nationalen und internationalen Ausschüssen der Normung, Technik und bei diversen Verbänden.

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