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Was bei der Montageplanung von bodentiefen Fenstern und Türen zu beachten ist

Wolfgang Jehl und Jürgen Benitz-Wildenburg
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Inhalt

Die Montage moderner Fenster und Türen ist eine anspruchsvolle Planungsaufgabe, auch weil folgende Aspekte zu berücksichtigen sind:

  • höhere Fenstergewichte,
  • größere Abmessungen,
  • geringere Dübeltragfähigkeiten hochwärmedämmender Außenwände 
  • die Zunahme an Sonderanforderungen (Einbruchhemmung, Absturzsicherung, Barrierefreiheit etc.).

Insbesondere die Befestigung bodentiefer Fensterelemente mit absturzsichernder Funktion ist eine Aufgabe, die gemeinsam von Planer und ausführender Firma frühzeitig angegangen werden muss.

Da es für die Montage keine Norm im eigentlichen Sinne gibt, hat das ift Rosenheim gemeinsam mit der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren „Montageleitfäden“ für Fenster und Vorhangfassaden erarbeitet, die die Anforderungen beschreiben und Planungsgrundlagen, Tabellen mit notwendigen Kennwerten, Bemessungsdiagramme sowie praxistaugliche und geprüfte Ausführungsdetails enthalten.

Was beim Einbau bodentiefer Fenster beachtet werden muss

Beim Einbau von Fenstern, Außentüren und Fassaden sind

  • der winterliche und sommerliche Wärmeschutz (EnEV),
  • der Feuchteschutz (Tauwasser, Schlagregen, DIN 4108),
  • der Schallschutz (DIN 4109),
  • der Brandschutz (DIN 4102) sowie eine
  • sichere Befestigung im Gebäude zu beachten.

In der EnEV 2016 werden Anforderungen an die Dichtheit der Gebäudehülle in § 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel gestellt, in dem es heißt: „Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.“

Die Planung und Nachweisführung ist Aufgabe des Planers und umfasst auch den feuchtetechnischen Nachweis, der in der Regel über die Bestimmung des fRSI-Faktors erfolgt.

Nach Muster-/Landesbauordnung (MBO/LBO) und der VOB/C ATV (Bsp. DIN 18360, Metallbauarbeiten) heißt es: „Die Verankerungen der Bauteile im Baukörper sind so anzubringen, dass das Übertragen der Kräfte in den Baukörper gesichert ist. (…).“

Hierzu müssen für Planung und Ausschreibung die notwendigen Zeichnungen und Angaben zum Objekt, Nutzungszweck, der Bauweise sowie der Wandkonstruktion bzw. -baustoffe vorhanden sein.

Weiterhin sind Angaben zur Einbausituation, der Einbauhöhe, der Einbauebene, Absturzsicherung sowie den zu berücksichtigenden Lasten und Bauwerksbewegungen zu machen.

Absturzsichernde Bauelemente

Bauelemente und Verglasungen übernehmen die Funktion einer absturzsichernden Umwehrung (Geländer), wenn sie unterhalb der Brüstungshöhe eingebaut werden und einen bestimmten Höhenunterschied zwischen Fußboden (Raumseite) und angrenzender Geländeoberkante (Außenseite) überschreiten. Die maßgeblichen Brüstungshöhen (zwischen 0,8 und 1,2 m) und Höhenunterschiede > 1,0 m (in Bayern > 0,5 m) sind in den Landesbauordnungen der Länder geregelt.

Es gelten baurechtliche Anforderungen an die Absturzsicherung des Elements inkl. der verwendeten Befestigungsmittel zum Baukörper. Diese müssen „geregelt“ sein oder einen Verwendbarkeitsnachweis (abZ oder ETA, abP, ZiE) haben. Es sind zwei Nachweise zur Tragsicherheit zu führen (gegenüber statischen und stoßartigen Einwirkungen) einschließlich der Verankerung im tragenden Baugrund.

Das System sollte als „Befestigungskette“ verstanden werden, die vom Glas über den Fensterflügel/-rahmen bis zum Mauerwerk reicht. Das gilt auch, wenn Geländer am Fensterrahmen und nicht in der Wand befestigt sind. Die tragenden Teile der absturzsichernden Konstruktion einschließlich der Befestigung zum Baukörper müssen den einschlägigen technischen Regeln entsprechen.

Abhängig von der Kategorie der absturzsichernden Verglasung nach DIN 18008-4 sind hinsichtlich der Befestigung je nach Lage unterschiedliche Einwirkungen zu berücksichtigen. Gleiches gilt sinngemäß für die Befestigung einer absturzsichernden Brüstung (französischer Balkon) für bodentiefe Fenster.

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