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Einbruchhemmende Folien sichern verglaste Fassadenelemente

Nicht einbruchhemmende Fassadenelemente wie beispielsweise Fenster werden im Privatbereich häufig mit einbruchhemmenden Nachrüstprodukten nach VdS 2536 bzw. DIN 18104 Teil 1 ausgerüstet. Dabei ist die vorhandene Verglasung in der Regel nicht einbruchhemmend ausgeführt und stellt damit eine deutliche Schwachstelle im Fassadenelement dar, sodass Einbrecher nach wie vor einen relativ leichten Zugang zur Wohnung haben. 

Ein Austausch der Verglasung ist jedoch für viele Anwender mit hohem Aufwand und erheblichen Kosten verbunden. Deshalb ist der zusätzliche Schutz der Verglasung mit einbruchhemmender Folie eine interessante Alternative zu einer möglichen Neuverglasung. Indem die Scheibe mit einer Folie versehen wird, kann das Überwinden erheblich erschwert und wertvolle Zeit gewonnen werden, was auf die meisten Täter eine abschreckende Wirkung hat.

Einbruchhemmende Folien können die Sicherheit von Verglasungen gegen Einbruch steigern.

„VdS stellt mit den Richtlinien 3894 erstmals Anforderungen und Prüfmethoden zur Verfügung, nach denen einbruchhemmende Folien zur Nachrüstung verglaster Fassadenelemente geprüft werden können“, sagt Frederic Prudent, Abteilungsleiter für mechanische Sicherungstechnik bei VdS. „Die nach den Richtlinien VdS 3894 anerkannten einbruchhemmenden Folien zur Nachrüstung sind für den Privatbereich vorgesehen, stellen keinen Ersatz für eine Einbruchhemmende Verglasung nach VdS 2163 bzw. nach DIN EN 365 dar und sind mit diesen nicht gleichzusetzen. Wenn sie fachgerecht montiert werden, bieten sie dennoch einen bedeutenden Sicherheitsgewinn“, stellt Frederic Prudent klar.

Die Richtlinien VdS 3894 unterscheiden entsprechend der Widerstandsfähigkeit gegen Einbruch zwischen zwei Folienklassen, bieten praxisnahe Hinweise zur Montage und spezifizieren die Anforderungen an den Widerstandsgrad sowie die Prüfmethoden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.vds.de.

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