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65-Prozent-Regel in Großstädten: Bundestag verschiebt Heizungsvorgabe um vier Monate

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Der Bundestag hat am 21. Mai 2026 die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch in Großstädten um vier Monate verschoben. Statt ab dem 1. Juli gilt die Regel in Städten über 100.000 Einwohnern nun erst ab dem 1. November 2026. Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FV SHK-BW) begrüßt den Schritt ausdrücklich.

Kurze Gültigkeit wäre nur Verwirrung gestiftet

Die Verschiebung war aus Sicht des SHK-Handwerks die einzig vernünftige Entscheidung. Denn die 65-Prozent-Regel wäre nur wenige Wochen nach ihrem Inkrafttreten mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ohnehin wieder entfallen.

Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des FV SHK-BW, kommentiert: „Eine Regel, die in gut vier Wochen in Kraft getreten wäre und danach wenige Wochen später wieder entfallen wäre, hätte nur Verwirrung gestiftet. Die Verschiebung bietet Betrieben und Kunden für die Übergangszeit eine gewisse Planungssicherheit."

In Baden-Württemberg sind neun Städte betroffen: Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Pforzheim und Reutlingen. Technisch wurde die Änderung an ein Gesetz zur Umsetzung europäischer Ökodesign-Regelungen angedockt – ein unscheinbares Verfahren mit praktisch großer Wirkung.

Wärmepumpe bleibt die richtige Wahl

Die Verschiebung ändert nichts an der fachlichen Empfehlung des SHK-Handwerks. Becker warnt klar vor fossilen Alternativen: „Wer heute eine Öl- oder Gasheizung einbaut, wettet darauf, dass die Preise für diese Energieträger dauerhaft wieder günstiger werden. Das ist eine schlechte Wette."

Der CO2-Preis werde steigen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern bleibe ein geopolitisches Risiko, und Biogas stehe auf absehbare Zeit nur begrenzt und zu hohen Preisen zur Verfügung. In Baden-Württemberg kommt hinzu, dass das Klimaschutzgesetz des Landes Klimaneutralität bis 2040 vorsieht – wer heute noch eine Gasheizung einbaut, muss damit rechnen, dass deren Betrieb schon in 14 Jahren stark eingeschränkt wird.

Die Empfehlung des Verbands ist eindeutig: „In den meisten Fällen ist die Wärmepumpe die richtige Heizung – wirtschaftlich, zukunftssicher und klimafreundlich."

Jetzt handeln – Förderung könnte sich ändern

Die Verschiebung schafft Luft, aber keine Verlässlichkeit. Mit dem GModG könnten sich auch die BEG-Fördersätze ändern. Becker mahnt: „So gut wie jetzt wird die finanzielle Unterstützung des Heizungstauschs angesichts klammer Haushaltskassen nicht mehr werden. Was heute beantragt wird, ist sicher. Was danach gilt, ist offen."

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