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Energieausweis erneuern: Darauf kommt es an

Energieausweise werden im ­besten Fall von einem Profi erstellt.

Transparenz in Sachen Energieverbrauch ist hilfreich, um beispielsweise das eigene Wohnhaus oder die angemietete Wohnung beurteilen zu können. Das Aufdecken von Stärken und natürlich auch eventuellen Schwächen hilft dabei, künftige Investitionen zu lenken oder einen Wohnungswechsel zu planen. Vor diesem Hintergrund gibt Progas einen Überblick über das Thema.

Wer braucht einen Energieausweis?

Der Energieausweis ist für jedes neu errichtete Gebäude vorgeschrieben. Außerdem für bestehende Immobilien, die verkauft oder vermietet werden. Wer sein Wohneigentum selbst nutzt oder es nicht neu vermietet, benötigt keinen Energieausweis. Außerdem sind Denkmäler und kleine Gebäude mit unter 50 m2 Nutzfläche freigestellt.

Welche Arten des Ausweises gibt es?

Es gibt den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. In den meisten Fällen können Eigentümer einer Bestandsimmobilie sich selbst für eine Variante entscheiden. Einzig für Gebäude mit Bauantrag vor dem 01.11.1977, die die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen, ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Auch für Neubauten wird generell ein Bedarfsausweis erstellt. Experten empfehlen ebenfalls diese Art des Ausweises, da er als aussagekräftiger gilt.

Wie unterscheiden sich die ­Varianten?

Beim Bedarfsausweis schauen sich Fachleute in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau an. Der Verbrauchsausweis gibt lediglich den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre an. Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen. Das Heizverhalten der Bewohner hat dabei also Einfluss auf das Ergebnis, während dieser Faktor beim Verbrauchsausweis keine Rolle spielt.

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Zehn Jahre. Da Vermieter vor 1966 errichteter Immobilien bis zum 01. Oktober 2008 einen Energieausweis benötigten, sind diese inzwischen abgelaufen und ein neuer muss her. Für neuere Immobilien ist das ab Anfang 2019 der Fall.

Was ist beim Besitzer- und Mieterwechsel einer Immobilie zu beachten?

Der Vermieter oder Verkäufer muss den Energieausweis vorlegen oder aushändigen – spätestens beim Besichtigungstermin. Es ist auch möglich, ihn per E-Mail oder Fax zu übersenden. Bereits in Immobilienanzeigen müssen einige Angaben auftauchen: der Energiebedarf oder -verbrauch, der Energieträger (wie z. B. Flüssiggas) und die Effizienzklasse (bei nach dem 01.05.2014 erstellten Ausweisen).

Wer erstellt seriös diesen Energieausweis?

Wer erstellt einen Energieausweis?

Experten, die sich ordnungsgemäß für diese Aufgabe qualifiziert haben. Der Bund pflegt eine Liste solcher Personen, zu finden unter www.energie-effizienz-experten.de

Weiterführende Informationen

Liegt der Energieverbrauch im Rahmen?

www.co2online.de

Worauf man beim Energieausweis achten sollte:

www.verbraucherzentrale.de

Transparenz bei der Energienutzung:

www.dena.de

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