Fernwärme: Preisdeckel für Wärmenetze gefordert

Zurzeit ist Fernwärme ein Monopolmarkt, in dem die Verbraucher den Vertragskonditionen ihres Versorgers im Rahmen der existierenden Regulierung weitgehend ausgeliefert sind. Sie können ihren Anbieter nicht wechseln. Florian Munder, Energieexperte beim vzbv: „Um Verbraucher besser zu schützen, braucht es deshalb eine Preisobergrenze. Die Grenze sollte sich an den Kosten für den Betrieb einer Wärmepumpe orientieren.“
Große Preisspanne
Der vtbv hat im April 2025 die Preise von 576 Wärmenetzen ausgewertet, die auf der Preistransparenzplattform Fernwärme gelistet sind. Die Ergebnisse:
- Der mittlere Fernwärmepreis (Median) in einem Mehrfamilienhaus liegt bei 17 Ct/kWh.
- In gut jedem 4. Wärmenetz (27 %) liegt der Preis bei 20 Ct/kWh oder höher.
- In fast jedem 10. Wärmenetz (9 %) liegt der Preis bei 25 Ct/kWh oder höher.
- Verbraucher in einem typischen Mehrfamilienhaus zahlen bei einem Preis von 20 Ct/kWh im Vergleich zum Medianwert rund 290 Euro/a mehr. Bei einem Preis von 25 Ct/kWh liegen die Kosten bei knapp 770 Euro/a.
Munder: „Wärmenetze müssen endlich verbraucherfreundlicher werden. Dafür braucht es eine zeitnahe Modernisierung der Fernwärmeverordnung sowie die Einrichtung einer bundesweiten Preisaufsicht. Ein vom vzbv beauftragtes Gutachten von Ende 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass eine unabhängige Stelle eine Preisobergrenze festlegen und deren Einhaltung kontrollieren sollte. Bezahlbare Fernwärme ist ein wichtiger Baustein für das Gelingen der Wärmewende.“
vzbv-Positionspapier: Wärmenetze wettbewerblich fördern
Aus vzbv-Sicht sollten grundsätzlich nur solche Wärmenetze gebaut werden, bei denen Verbraucher vergleichbare Kosten wie bei einer Wärmepumpe haben. „Um einen fairen Vergleich zwischen den beiden Schlüsseltechnologien der Wärmewende ziehen zu können, müssen Wärmenetze und Wärmepumpen eine vergleichbare öffentliche Förderung erhalten“, so Munder.