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Fristen für Ofentausch: Wann müssen welche Öfen raus?

Jürgen Wendnagel

Um Kunden rechtzeitig und anschaulich über gesetzliche Austauschfristen von alten Öfen und Heizkaminen zu informieren, können Handwerker die „Feuerstättenampel“ einsetzen. Entwickelt wurde diese einfache und plakative Einordnung für Feuerstätten vom HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik und vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV).

Mehrere Austausch-Fristen in den nächsten Jahren

Bis Ende 2017 müssen alle alten Kaminöfen, Kachelofeneinsätze sowie Heizkamine mit einer Typprüfung vor 1985 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie die vorgegebenen Grenzwerte nicht erfüllen. Weitere Fristen laufen in den Jahren 2020 und 2024 ab. Dies schreibt die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV) vor.

Was zeigt die Feuerstättenampel an?

Die Feuerstättenampel ist ein Merkblatt und zeigt anhand der Farben Rot, Gelb und Grün, wie mit der Feuerstätte in Zukunft zu verfahren ist. Die einfache und anschauliche Einordnung anhand der Farben zeigt dem Betreiber auf, welche Emissionswerte seine Feuerstätte hat und wann sie veraltet ist und somit gegen ein modernes Gerät ausgetauscht werden muss:

  • Rot steht für ‚Das Gerät ist bereits über 40 Jahre alt und überfällig‘.
  • Abgestufte Orangetöne veranschaulichen die Fristen bis 2017, 2020 und 2024 und weisen den Verbraucher darauf hin, bis wann er die Feuerstätte stilllegen, nachrüsten oder austauschen muss.
  • Und wessen Ampel auf ‚Grün‘ steht, der kann sein Gerät auch in Zukunft mit gutem Gewissen betreiben.

Das Merkblatt „Feuerstättenampel“ steht auf der Seite www.ratgeber-ofen.de als kostenloser pdf-Download verfügbar.

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