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Heizungswechsel: Was wird gefördert?

Frank Urbansky

Es gibt zwei Fördertöpfe: Das Marktanreizprogramm (MAP) sowie das Anreizprogramm Erneuerbare Energien (APEE). Aus beiden schöpfen verschiedene Programme ihre Fördergelder, die wiederum entweder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KfW verwaltet werden. Eine Kombination beider Varianten ist jedoch meist nicht möglich. Hinzu kommen noch regionale Programme von Ländern und Kommunen.

BAFA

Mit den Programmen des BAFA werden Heizungsoptimierungen durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich gefördert. Außerdem betreut das BAFA die Anträge für das MAP.

Heizungsoptimierung: Zu den Maßnahmen der Heizungsoptimierung gehören der Pumpentausch sowie der hydraulische Abgleich. So werden beim Austausch einer alten ineffizienten Heizungspumpe 30 Prozent der Kosten übernommen. 

Hydraulischer Abgleich: Dieser muss beispielsweise bei der Installation einer neuen Heizung sowieso durchgeführt werden. Aber auch als Optimierungsmaßnahme bei bestehenden Anlagen ist der hydraulische Abgleich empfehlenswert. Dabei kann man sich auch voreinstellbare Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler, Strangventile, Volumenstromregelung, Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik und Benutzerinterfaces fördern lassen.

Heizen mit erneuerbaren Energien: Wer mit erneuerbaren Energien, zu denen etwa Holz oder die Wärmepumpe zählen, heizen will, wird besonders gefördert. So sehen die maximalen Fördersätze aus (jeweils abhängig von der Investitionshöhe):

  • 1.300 Euro für Luft/Wasser-Wärmepumpen, bei sehr effizienten Geräten sogar 1.950 Euro
  • 4.000 Euro für Sole-Wärmepumpen, bei sehr effizienten Geräten sogar 6.000 Euro
  • 2.000 Euro für Pelletöfen mit Wassertasche
  • 3.000 Euro für Pelletkessel
  • 3.500 Euro für Holzhackschnitzelheizungen

Bei einer Ausstattung mit Brennwerttechnik oder Partikelabscheidern können sich diese Fördersummen noch erhöhen.

Brennwertkessel: Beim Tausch eines alten Gas- oder Ölkessels gegen einen modernen Brennwertkessel gibt es 500 Euro Zuschuss. Wird die Anlage mit Solarthermie kombiniert, kann der Zuschuss in Abhängigkeit von der Größe der Anlage bis zu 2.500 Euro betragen.

KfW

Die KfW fördert mittels Krediten und Tilgungszuschüssen, also Geld, das innerhalb eines Kredits nicht zurückzuzahlen ist. Gefördert werden einzelne Sanierungsmaßnahmen und Komplettsanierungen. Dazu gibt es verschiedene Programme:

KfW-Programm 151/152 und 430: 151/152 sind Kredite und 430 ein Zuschuss. Gefördert wird damit der Ersterwerb von saniertem Wohnraum sowie die energetische Sanierung von Wohngebäuden, darunter:

  • Erneuerung der Heizungsanlage, etwa durch den Einbau eines Brennwertkessels
  • Optimierung der Wärmeverteilung, etwa durch Pumpentausch
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

KfW-Programm 431: Einen Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro, gibt es für die qualifizierte Baubegleitung oder Energieberatung durch einen externen Sachverständigen während der Sanierungsphase. Gefördert werden:

  • Detailplanung
  • Ausschreibung und Auswertung des Angebots
  • Kontrolle der Bauausführung
  • Abnahme und Bewertung der Sanierung

KfW-Programm 167: Gefördert wird mit diesem Ergänzungskredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Dazu gehören:

  • Solarthermieanlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche
  • Biomasseanlagen mit einer Leistung von 5 kW bis 100 kW, also Holzvergaser, Pellet- oder Holzhackschnitzelheizungen
  • Wärmepumpen mit einer Leistung bis 100 kW

Länder und Kommunen

Auch Bundesländer und Kommunen belohnen den Umstieg auf ein neues Heizsystem. Die Bedingungen hierfür müssen vor Ort erfragt werden. Zuständig sind meist die Verwaltungen der Städte und Landkreise beziehungsweise die jeweiligen Landesministerien, meistens jene für Wirtschaft oder Umwelt.

Eine Übersicht über Förderprogramme findet sich hier.

Für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Angaben zu den Fördermitteln übernehmen wir keine Gewähr. Rechtsverbindliche Aussagen erhalten Sie von den genannten Einrichtungen.

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