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KWK-Gesetz 2020 bringt viele Veränderungen

Im „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Kohleausstiegsgesetz) sind im Artikel 7 „Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ viele maßgebliche Anpassungen und Erweiterungen des KWK-Gesetzes enthalten.

Hervorzuheben sind vor allem folgende Änderungen:

  • Verlängerung der Geltungsdauer des KWK-Gesetzes
  • Einschränkung der jährlichen Förderung
  • Beschränkung der Zuschlagsgewährung bei Entfall der EEG-Umlage
  • Neue Boni – aber nur für KWK-Anlagen über 1 MW
  • Neuregelung Kumulierungsverbot
  • Neuregelung der Regelung bei negativen Stundenkontrakten
  • Neuregelung bei Förderung von Wärme- und Kältenetzen

Der seit Mitte November 2019 vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll zum 1.1.2020 in Kraft treten.

Informationen des BHKW-Infozentrums

Das BHKW-Infozentrum hat am 15. November 2019 einen ersten ausführlichen Beitrag mit dem Titel „KWKG-Novelle – Referentenentwurf zum KWKG 2020 liegt vor“ veröffentlicht. Ab Ende November 2019 soll in ausführlicheren Berichten auf die spezifischen Änderungen im geplanten KWK-Gesetz eingegangen werden. 

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