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Wann sich Blockheizkraftwerke für Eigentümer von Nichtwohngebäuden lohnen

Seit dem 1. Januar 2018 müssen Eigentümer von neuen BHKW die volle EEG-Umlage für selbst genutzten Strom zahlen. Die entfallene Befreiung von der Umlage lässt viele Unternehmen und Kommunen derzeit zögern, die Effizienztechnologie in ihren Nichtwohngebäuden einzusetzen. Zu Unrecht, meint Florian Anders vom Kompetenzzentrum KWK der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. „In vielen Fällen lohnen sich BHKW weiterhin. Erst 2016 hat der Bund die Förderbedingungen erheblich verbessert, vor allem für kleinere Anlagen.“

Wer eine wirtschaftliche Strom- und Wärmeversorgung sucht, sollte sich mit der effizienten und nachhaltigen Kraft-Wärme-Kopplung befassen, so Anders. Eine individuelle Beratung durch Fachleute zeige die Chancen auf. Der KWK-Anteil an der Nettostromerzeugung wächst stetig an. Von 2003 bis 2016 stieg er deutschlandweit um 38 Prozent auf 19,1 Prozent. Ein Grund dafür sind die vielen neuen BHKW im Leistungsbereich mit 10 bis 200 Kilowatt – eine Größe, die für die meisten Unternehmen und Kommunen interessant ist.

Bezuschusste Betriebsstunden verdoppelt

Negativ schlägt zu Buche, dass Ende 2017 die reduzierte Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf den selbst verbrauchten Strom aus BHKW auslief. Seit Januar müssen Eigentümer nicht mehr nur 2,72 Cent pro Kilowattstunde zahlen, sondern 6,79 Cent. Befreit von der EEG-Umlage sind Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind. Urheber der Änderung war die EU-Kommission, die eine Überförderung verhindern wollte.

Eine deutliche Verbesserung gab es dagegen 2016 mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG). Sie stärkt kleinere Anlagen, wie sie vermehrt in der Quartiers- und Objektversorgung vorkommen. Der Effekt: Bei BHKW bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung hat sich die Zahl der bezuschussten Vollbenutzungsstunden von 30.000 auf 60.000 Vollbenutzungsstunden erhöht. „Dadurch ist der Ausbau dezentraler Anlagen für kleinere und mittlere Gebäude attraktiver geworden“, erklärt Florian Anders. Als Empfänger der KWK-Zuschläge kommen auch Contractoren, Mieter GbR und Betreiber nach dem Pachtmodell infrage, die den Strom in einer Kundenanlage oder einem Arealnetz verkaufen. Neue oder modernisierte KWK-Anlagen, die Strom und Wärme auf Basis von Stein- oder Braunkohle erzeugen, erhalten keine Förderung mehr.

Für wen lohnen sich Blockheizkraftwerke?

Ob sich ein BHKW lohnt, sollten Eigentümerinnen und Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit neutralen Energieberatern klären. „Große Sorgfalt müssen die Fachleute auf die richtige Dimensionierung legen. Nur wenn Auslegung passt, kann das BHKW auch wirtschaftlich arbeiten“, sagt KEA-Experte Anders. „Vor der Planung sollte beispielsweise der aktuelle Energieverbrauch geprüft werden. Erst dann lassen sich Strom- und Wärmebedarf genau abschätzen.“ Generell gilt: BHKW können sich ab 4.000 Betriebsstunden pro Jahr lohnen. Allein bei einem Dauerbetrieb von Mitte Oktober bis Ende März kommen bereits rund 3.500 Betriebsstunden zusammen. Wer das BHKW mindestens weitere 500 bis 1.000 Stunden im Jahr betreiben kann, der sollte sich bei einem Neubau oder Heizungstausch überlegen, ob die Technologie zu seinem Bedarf passt. Vor allem in Gewerbe- und Industriebetrieben ist das oft der Fall.

Bei guter Planung und günstigen Randbedingungen sind Amortisationszeiten von fünf bis sieben Jahren möglich. Eine Datenbank mit Kontaktdaten erfahrener Energieberater befindet sich auf der Internetseite des KEA-Kompetenzzentrums. Das Expertenteam des Kompetenzzentrums unterstützt Interessierte ebenfalls: Bei einer kostenfreien Initialberatung informieren sie über die Chancen der Technologie und ermitteln den individuellen Bedarf. Mehr zu BHKW finden Interessierte auf www.energiekompetenz-bw.de/kwk. Eine telefonische Auskunft gibt es unter (07 21) 9 84 71-54. 

Förderprogramme

Parallel zu den Zuschüssen des KWKG gibt es Förderprogramme des Bundes und der Länder, die den Bau von KWK-Anlagen wirtschaftlicher machen. Die KfW-Förderbank bietet zinsgünstige Kredite an, das Landesförderprogramm in Baden-Württemberg, „Klimaschutz-Plus“, gibt Gelder für die Begleitberatung hinzu. Das Umweltministerium Baden-Württemberg unterstützt zudem Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung energieeffizienter Wärmenetze mit Kraft-Wärme-Kopplung.

Bundesweite KfW-Förderung:

Baden-Württemberg:

Andere Bundesländer haben ebenfalls Förderprogramme.

Herbst 2018 kommt das Marktstammdatenregister

Voraussichtlich im Herbst 2018 öffnet die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister. Es löst die Anlagenregisterverordnung ab und verpflichtet Marktakteure, ihre Erzeugung, Speicherung und ihren Verbrauch von Strom und Gas zu melden. Ein Merkblatt mit Beispielen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zeigt, wen die Regelung betrifft. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

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