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Digitaler hydraulischer Abgleich: Diese Richtlinien gelten

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Der hydraulische Abgleich musste bis ­spätestens 30. September 2023 in größeren Wohngebäuden mit einer Gas-Zentralheizung ab zehn ­Wohneinheiten oder in Nichtwohngebäuden ab einer beheizten Fläche von 1.000 m2 durchgeführt werden. Gebäude mit einer Gasheizung ab 6 Wohneinheiten hatten hierfür Zeit bis zum 15. September 2024. 

Das GEG trat zwar am 1. Januar 2024 in Kraft, aber die GEG-­Anforderungen zum hydraulischen Abgleich gelten – aufgrund der zeitlichen Überschneidung mit der EnSimiMaV – erst seit dem 1. Oktober 2024. Bis ­­dahin, so die Blossom-ic-intelligent controls AG, waren die Anforderungen der EnSimiMaV zu beachten. Das in Memmingen ansässige Unternehmen hat die Richtlinien für den hydraulischen Abgleich genau im Blick:

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