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Wandheizung an Außenwänden: Feuchtetechnischer Nachweis

Frank Hartmann
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Zum feuchtetechnischen Nachweis gehört die Einschätzung der Schlagregenbelastung, die den allgemeinen Zustand, das ­Fugenbild und die Fensteranschlüsse der Fassade umfasst.

Mit einer Innendämmung an einer Außenwandfläche wird der Wärmetransport vom Innenraum durch die Außenwand reduziert, da sich der Wärmedurchlasswiderstand R erhöht und sich somit der Wärmeschutz verbessert. Dies fordert bei der Montage eines Wandheizungssystems an eine ­Außenwand auch der systembedingte Mindestwärmeschutz (siehe Teil 1 dieser Serie).

Durch die Positionierung der Dämmebene an der Innenseite der Außenwand verändert sich jedoch auch der Temperaturverlauf in der Außenwand, die auf die Witterungsverhältnisse nun ganz anders reagiert. Die äußere Bauteiltemperatur wird im Winter niedriger sein und im Sommer höher, die Temperaturverläufe im Bauteil verschieben sich. Und weil Feuchte immer auch mit Temperatur und deren Schwankungen in direkter Beziehung steht, ändert sich infolgedessen das Tauwasserausfallrisiko.

Die häufig angeführte Argumentation, dass der Betrieb einer Wandheizung das etwaige Trocknungsverhalten im Bauteil doch begünstige und deshalb der Feuchteschutz unproblematisch sei, mag schon stimmen. Dies gilt aber nur, wenn die Wandheizung in Betrieb ist. Allerdings muss die Funktion der Außenwand hinsichtlich des Feuchteschutzes auch gewährleistet sein, wenn das nicht der Fall ist. Selbst wenn in vielen Fällen eine nachweisfreie Konstruktion möglich ist, gilt es, auch diese Nachweisfreiheit zu belegen. Dafür sind grundlegende Kenntnisse zum Feuchtetransport in Außenwänden nötig.

Klimatische Rahmenbedingungen

Die entscheidenden Rahmenbedingungen für den feuchtetechnischen Nachweis sind die äußeren Klimaverhältnisse im Jahreslauf. Diese zeigen sowohl die Belastungs- als auch die Entlastungsperioden an. Die DIN 4108‑3 definiert diese klimatischen Rahmenbedingungen im Rechenverfahren hinsichtlich der anzusetzenden Außentemperatur.

Dabei wird für die winterliche Tauwasserperiode über 2160 Stunden (90 Tage) von einer konstanten Außentemperatur von -5°C bei einer relativen Luftfeuchte von 80% ausgegangen. Der beheizte Innenraum wird mit 20°C und einer relativen Luftfeuchte von 50% angenommen.

Klimatische Rahmenbedingungen zum Rechenverfahren nach DIN 4108-3.

Diese Rahmenbedingungen werden mit dem Wasserdampfsättigungsdruck und dem Wasserdampfpartialdruck in Beziehung gesetzt. Um die Trocknungssituation eines Bauteils zu bewerten, legt die Norm eine Ver­duns­tungsperiode von Juni bis August mit 2160 Stunden (90 Tagen) fest. Das unter winterlichen Bedingungen in einer Konstruktion ausgefallene Tauwasser muss in diesem Zeitraum wieder abgeführt werden können.

Diese wesentliche Anforderung an den Feuchteschutz eines Bauteils ist auch hinsichtlich des verwendeten Innendämmsystems der Wandheizung zu beachten. Dessen Bauart muss ebenso sicherstellen, dass sich in der Zusammensetzung etwaiger Schichten kein Tauwasserausfall ereignen kann, welcher die Trocknung während der Verdunstungsperiode behindert. Die materialschlüssige, vollflächige Verbindung einzelner Schichten ist deshalb wichtig, um Tauwasserausfall durch Luftströmung im Bauteil zu vermeiden (siehe Teil 2).

Eine Wandheizungsfläche mit Innendämmung an Außenwandflächen nach der Druckprobe und Übergabe an den Lehmbauer.

Nachweisfreie Konstruktion

Die Nachweisfreiheit einer Wandkonstruktion mit Innendämmung ist zu belegen. Die Rahmenbedingungen für sämtliche Nachweisverfahren sowie zur Nachweisfreiheit sind in den Regelwerken DIN 4108-3 und im Merkblatt 6-4 der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA aufgeführt.

Eine nachweisfreie Konstruktion liegt gemäß DIN 4108-3 bei Wänden in Massivbauweise, Holzfachwänden und erdberührten Wänden sowie verschiedenen Dachkonstruktionen vor.

Außenwände der nachfolgend genannten Bauarten benötigen keinen rechnerischen Nachweis, wenn ein ausreichender Wärmeschutz und die Luftdichtigkeit der Konstruktion vorliegen:

  • Außenwände, die als ein- oder zweischaliges Mauerwerk erstellt sind
  • Außenwände aus Normalbeton, gefügedichtem Leichtbeton und haufwerksporigem Leichtbeton

Unter erdberührten Wänden sind sämtliche Kellerräume zu verstehen. Nicht selten besteht bei Hauseigentümern der Wunsch, einen bislang unbeheizten Kellerraum zu beheizen oder zu einem Wohnraum auszubauen.

Dieser verlangt infolgedessen eine der Nutzung entsprechende thermische Behaglichkeit. Ebenso ist im Kontext des baulichen Feuchteschutzes (DIN 1946-6) auch ein Mindestluftwechsel zum baulichen Feuchteschutz sicherzustellen (Kellerlüftung).

Der Feuchtegehalt der Raumluft wird sich durch die Nutzung verändern und somit auch das Wasserdampfgefälle im Raum und in den Oberflächen. Gerade Feuchträume (Badezimmer, Duschbäder etc.) müssen dahingehend besonders betrachtet werden, da sie eine höhere Feuchtelast aufweisen.

Der Schichtenaufbau einer Außenwand ist im Rahmen der Bestandsaufnahme festzustellen und zu dokumentieren.

Voraussetzungen für die Nachweisfreiheit

In der Regel ist eine Innendämmung bei normaler Nutzung und ohne Schlagregenbelastung nachweisfrei, wenn sie mit dem Wärmedurchlasswiderstand R ≤ 0,5 m²K/W bei saugfähigen Untergründen zur Anwendung kommt. Das entspricht einer Dämmschichtstärke von 20mm bei einer Wärmeleitzahl λ = 0,040 W/mK.

Bei einem Wärmedurchlasswiderstand R zwischen 0,5 und 1,0 m²K/W ist zudem der Diffusionswiderstand relevant, der einen sd-Wert der Innendämmung von ≤ 0,5 m sicherstellen muss.

Dies entspricht einer Dämmschichtstärke von 40 mm bei λ = 0,040 W/mK oder 50 mm bei λ = 0,055 W/mK. Entscheidend ist hier zur Bewertung also der sd-Wert und damit die Diffusionswiderstandszahl μ des eingesetzten Dämmstoffes (sd = μ * m).

Der Gebäudebestand besteht aus einer Vielzahl erhaltenswerter Gebäude und Denkmäler. Auch Fachwerkhäuser als Vorfahren der modernen Holzständerbauweise sind keine Seltenheit. In der Regel kommt hier aus verschiedenen Gründen ein außen liegendes WDVS nicht infrage.

Die Innendämmung von Fachwerkwänden ist ohne Nachweis zulässig, wenn die Wärmedämmschicht einen Mindest-Wärmedurchlasswiderstand R ≤ 1,0 m²K/W und eine raumseitige Bekleidung (Wärmeverteilschicht/Putzaufbau/Oberfläche) mit einem sd-Wert von mindestens 1,0 bis 2,0 m aufweist. Das Einströmen von Raumluft in bzw. hinter die Innendämmung muss dabei durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden!

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