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Arbeiten im Ruhestandsalter: Was Betriebsinhaber und Mitarbeiter wissen müssen

Der Fachkräftemangel in der Gebäudetechnik macht erfahrene Mitarbeiter im Rentenalter wertvoller denn je. Gleichzeitig möchten viele Beschäftigte weiterarbeiten – sei es aus finanzieller Notwendigkeit oder weil sie ihre Tätigkeit schätzen. Seit 2026 fördert der Gesetzgeber dies mit der Aktivrente. Der Beitrag zeigt die wichtigsten Optionen und ihre Auswirkungen auf Rente, Steuern und Sozialversicherung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Aktivrente ab 2026: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfreier Hinzuverdienst zur gesetzlichen Altersrente (bei erreichtem Regelalter)
  • Keine Zuverdienstgrenzen mehr bei regulärer Beschäftigung neben der Altersrente
  • Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze bringt 0,5 % Rentenzuschlag pro Monat – das sind rund 130 Euro mehr Monatsrente pro zusätzlichem Arbeitsjahr
  • Die Entscheidung zum Rentenbezug ist nicht revidierbar – sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend

Arbeitsrecht: Was gilt für Weiterbeschäftigung?

  • Ein Arbeitsvertrag endet nicht automatisch mit der Regelaltersgrenze – entscheidend ist die vertragliche oder tarifliche Regelung
  • Das Arbeitsende kann auch befristet aufgeschoben werden (§ 41 SGB VI)
  • Praxis-Tipp: Koppelt der Vertrag das Ende an den Rentenbezug „in voller Höhe", kann eine Teilrente bis 99 % das Arbeitsverhältnis erhalten
  • Für Kleinbetriebe (≤ 10 Mitarbeiter) – typisch für Energieberatungsbüros – stellt der Kündigungsschutz keine Einstellungsbarriere dar

Steuerliche Auswirkungen

  • Rente wird nachgelagert besteuert: Bei Renteneintritt 2025 sind 83,5 % steuerpflichtig, ab 2040 dann 100 %
  • Bereits eine Durchschnittsrente von 1.623 Euro überschreitet den Grundfreibetrag von 12.096 Euro
  • Achtung bei Kombination Rente + Arbeitseinkommen: Die tatsächliche Steuerbelastung ist höher als die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer → Nachzahlungen im ersten Jahr einplanen, danach setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest
  • Minijob-Option: Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber, ab 2026 max. 603 Euro/Monat (7.236 Euro/Jahr)

Sozialversicherung: Wenig Einsparpotenzial

Beitragsart

Vor Regelaltersgrenze

Nach Regelaltersgrenze

Kranken-/Pflegeversicherung

Voll

Voll

Arbeitslosenversicherung

Voll

Entfällt

Rentenversicherung (Arbeitgeber)

Pflicht

Pflicht (auch ohne Nutzen)

Rentenversicherung (Arbeitnehmer)

Pflicht

Freiwillig

Krankengeld-Beitrag

Ja

Entfällt


Fazit: Die Beschäftigung von Ruheständlern ist für Arbeitgeber kaum günstiger als die anderer Mitarbeiter.

Welche Rentenoption passt?

Einfach weiterarbeiten (Rentenbezug aufschieben)

  • +0,5 % Rente pro Monat Aufschub, also +6 % pro Jahr – dauerhaft
  • Lohnt sich rechnerisch erst nach ca. 12 Jahren Rentenbezug
  • Empfehlung: In den meisten Fällen ist es vorteilhafter, Einkommen und Rente gleichzeitig zu beziehen

Vorgezogene Rente mit 45 Beitragsjahren

  • Keine Abschläge → sollte in jedem Fall beantragt werden
  • Rentenbeiträge auf Arbeitseinkommen bleiben bis zur Regelaltersgrenze Pflicht
  • Teilrente (bis 99 %) schützt vor automatischem Vertragsende

Vorgezogene Rente mit 35 Beitragsjahren

  • 0,3 % Abzug pro Monat vorzeitigem Eintritt
  • Jedes zusätzliche Arbeitsjahr bringt +2,9 % Rente, der Abzug beträgt aber 3,6 %
  • Ab etwa dem 76. Lebensjahr kehrt sich der anfängliche Vorteil des frühen Bezugs in einen Nachteil um

Der ausführliche Beitrag von Thomas Schneider erschien zuerst in unserer Schwesterzeitschrift GEB Gebäude Energieberater. Er beleuchtet die einzelnen Optionen mit konkreten Rechenbeispielen und geht detailliert auf die Wechselwirkungen zwischen Rentenbezug, Steuerlast und Sozialversicherungspflicht ein – besonders relevant für alle, die eine fundierte Entscheidung für sich oder ihre Mitarbeiter treffen möchten.
Den Beitrag im GEB lesen Sie hier: https://www.geb-info.de/fachwissen/arbeiten-im-ruhestandsalter-ue-68-junkies 

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