Jahressteuergesetz 2026: Handwerk sieht Licht und Schatten

Der Gesetzentwurf bündelt Anpassungen im deutschen Steuerrecht mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen, die Digitalisierung zu fördern und missbräuchliche Steuergestaltungen zu unterbinden. Zudem reagiert die Bundesregierung auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesfinanzhofs und auf Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt einzelne Regelungen, mahnt aber zugleich, dass neue Belastungen die erzielten Fortschritte teilweise wieder aufzehren.
Kaufpreisaufteilung schafft mehr Rechtssicherheit
Eine der zentralen Neuregelungen betrifft bebaute Grundstücke: Künftig sollen auch vertraglich vereinbarte Kaufpreisaufteilungen steuerlich anerkannt werden. Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH, bewertet das positiv: „Die geplante Regelung zur Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken schafft erstmals mehr Rechtssicherheit. Dass künftig auch vertragliche Aufteilungen steuerlich anerkannt werden sollen, ist ein sinnvoller Schritt, gerade für Handwerksbetriebe, die in Grundstücke mit Lagern, Werkstätten und Betriebsgebäuden investieren."
Gleichzeitig warnt Schwannecke vor übermäßigem Aufwand, wenn das Finanzamt von der vertraglichen Aufteilung abweicht: „Eine Abweichung von der vertraglich festgelegten Aufteilung aufwendig, beratungsintensiv und kostenbelastend und bedeutet gerade für kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßigen Aufwand." Der ZDH fordert deshalb vereinfachte Verfahren und alternative Nachweise für standardisierte Fälle.
Umsatzsteuerliche Organschaft erhält eigenständige Regelung
Das Gesetz führt eine neue, eigenständige Regelung für die umsatzsteuerliche Organschaft ein. Bisher traten die Rechtsfolgen automatisch ein, sobald die gesetzlichen Merkmale erfüllt waren. Künftig setzt die Organschaft eine ausdrückliche Erklärung des Organträgers voraus. Zudem wird es möglich, die Organschaft sowie die Aufnahme einzelner Organgesellschaften kurzfristig mit Wirkung für die Zukunft zu begründen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) sieht darin einen Beitrag zu Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Verwaltungsvereinfachung.
Schwannecke erkennt den Ansatz an, fordert aber weitere Schritte: „Bei der umsatzsteuerlichen Organschaft müssen bestehende Rechtsunsicherheiten sowie finanzielle Risiken für die Betriebe beseitigt werden und weitere Vereinfachungen folgen, um den Status Quo zu verbessern." Die Wirtschaft habe entsprechende Vorschläge unterbreitet, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden sollten.
Neue Definition des Grundlohns belastet Lohnabrechnung
Kritisch bewertet der ZDH die geplante Neudefinition des Grundlohns für steuerfreie Zuschläge. Unternehmen müssten Lohnabrechnungen, IT-Systeme und Verträge anpassen, was zu erheblichem bürokratischen Mehraufwand und Umstellungskosten führe. Schwannecke betont zudem eine arbeitsmarktpolitische Dimension: Die Entgeltumwandlung für Schichtarbeiter verliere an Attraktivität, „was gerade in Zeiten des Fachkräftebedarfs ein falsches Signal ist." Der ZDH spricht sich dafür aus, die bestehende Definition beizubehalten.
Weitere Regelungen: Zinssatz, Forschungszulage und Digitalisierung
Das BMF hebt weitere Änderungen hervor: Ab 2027 steigt der Zinssatz in der Abgabenordnung für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen von 0,15 Prozent auf 0,3 Prozent je vollem Monat, also von 1,8 auf 3,6 Prozent je vollem Jahr. Hintergrund ist der deutlich gestiegene Basiszinssatz im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Bei der Forschungszulage hebt das Gesetz die Förderobergrenze auf periodenübergreifend bis zu 25 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben an und schließt damit eine Lücke zum europäischen Beihilferecht. Zudem wird eine Ablaufhemmung eingeführt, die verhindert, dass die Festsetzungsfrist abläuft, bevor das Bescheinigungsverfahren abgeschlossen ist.
Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Steuerpflichtige mit aktivem Elster-Nutzerkonto Steuerbescheide grundsätzlich elektronisch. Eine ausdrückliche Einwilligung ist dann nicht mehr erforderlich; wer weiterhin Post wünscht, muss dies aktiv über sein Elster-Konto beantragen.
Handwerk erwartet Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren
Schwannecke fasst die Haltung des ZDH zusammen: „Das Jahressteuergesetz kann einen Beitrag zu besseren steuerlichen Rahmenbedingungen leisten, wenn Verbesserungen nicht durch neue Bürokratie an anderer Stelle geschmälert werden." Der Verband erwartet, dass die Wirtschaftsvorschläge zur Organschaft sowie die Forderung nach vereinfachten Verfahren bei der Kaufpreisaufteilung im weiteren parlamentarischen Verfahren noch Eingang in das Gesetz finden.
