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Programm "Junges Wohnen": Azubis angemessen berücksichtigen

Dazu erklären die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Zentralverband des Deutschen Handwerks:

"Wir unterstützen es nachdrücklich, dass die Bundesregierung ein Förderprogramm 'Junges Wohnen' auflegen will, um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung und für Studierende zu schaffen. Bund und Länder müssen das Programm nun zügig umsetzen und dabei die Zielgruppe der Auszubildenden in den Ländern angemessen berücksichtigen. Dadurch entstehen Chancen, für die Mobilität von Ausbildungsbewerber und -bewerberinnen, zur Verbesserung des regionalen Matchings auf dem Ausbildungsmarkt und für Zuwanderung in Ausbildung aus anderen Ländern.

Wer einigermaßen nah zu seinem Arbeitsplatz in einer bezahlbaren Wohnung lebt, kann mit Kraft und Kreativität lernen und arbeiten. Vor allem Auszubildende müssen wir hier in den Blick nehmen und unterstützen. Perspektivisch sollten bezahlbare Angebote für Azubi-Wohnen und studentisches Wohnen in gleichem Maße gefördert werden. Dies entspricht dem Ziel, Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung herzustellen.

Wir erwarten von der Bundesregierung eine verbindliche Aussage, dass das Programm 'Junges Wohnen' über 2026 hinaus verstetigt wird, damit Bauprojekte nicht nur geplant, sondern auch schnell umgesetzt werden können. Die Politik hat viel versprochen – und muss nun liefern!"

Sozialer Wohnungsbau und "Junges Wohnen"

Für das Förderprogramm "Junges Wohnen" und den sozialen Wohnungsbau verpflichten sich die Länder, Landesmittel in Höhe von mindestens 30 Prozent der in Anspruch genommenen Bundesmittel bereitzustellen. Die Bundesmittel betragen 2,5 Milliarden Euro für 2023. Bis 2026 sollen 14,5 Milliarden Euro von der Bundesregierung bereitgestellt werden.

Der Einsatz der Finanzhilfen wird in jährlichen Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen geregelt. Denn für den sozialen Wohnungsbau zuständig sind die Länder. Der Bund kann die Länder aber seit einer im Jahr 2019 erfolgten Grundgesetzänderung durch Finanzhilfen unterstützen.

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