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Tipps für die Arbeit im Winter

Die Zahl der Erkältungskrankheiten und die Unfallrisiken sind im Winter besonders hoch. "Deshalb müssen die Unternehmen und Beschäftigten für persönlichen Kälteschutz und ein sicheres Arbeitsumfeld sorgen", sagt Bernhard Arenz, Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). 

Wer im Freien arbeitet, ist bei kalter Witterung besonders belastet und der Krankenstand ist hoch. Wie der Fehlzeitenreport 2018 der AOK aufzeigt, lag die jährliche Arbeitsunfähigkeit im Hoch- und Tiefbau bei 15 Tagen. Das sind 3,3 Tage mehr als im Schnitt aller Branchen und 5,7 Tage mehr als beispielsweise bei den Beschäftigten von Banken und Versicherungen. Krankheitsbedingte Fehlzeiten von Fachkräften sind vor allem für Klein- und Mittelbetriebe ein schwerwiegender Kostenfaktor. 

Häufig ist falsche Bekleidung die Ursache für hartnäckige Erkältungen und chronische Krankheiten der Atemwege. Wer körperlich schwer arbeitet, kommt ins Schwitzen und ohne Winterschutzkleidung ist eine Erkältung vorprogrammiert. Zu empfehlen ist das Zwiebelprinzip, bei dem mehrere Lagen Kleidung übereinander getragen werden, eine Fleeceschicht soll für Wärme sorgen. Die äußere Kleidungsschicht soll Nässe vom Körper abhalten und Schweiß nach außen abgeben können. 

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgeber, für den Schutz ihrer Beschäftigten zu sorgen und durch Gefährdungsbeurteilungen zu prüfen, welche Persönlichen Schutzausrüstungen zweckmäßig sind. "Sinnvoll ist die Bekleidung etwa nach den Normen DIN EN 20471 oder DIN EN 343, die den Wetterschutz mit der Warnfunktion kombiniert", betont Arenz. Ebenfalls wichtig seien für den jeweiligen Arbeitsplatz geeignete Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe der Kategorie S3 mit rutschfesten Sohlen sowie Industrieschutzhelme, zum Beispiel nach DIN EN 397 sowie Wintermützen zum Unterziehen. 

Außerdem geschehen in den Wintermonaten viele Arbeitsunfälle auf Deutschlands Baustellen: Über 23.000 meldepflichtige Unfälle waren es im letzten Winter (Dezember 2017 und Januar, Februar 2018). Gefahrenquellen sind vor allem rutschige Flächen, zum Beispiel auf Gerüsten, Baumaschinen oder Verkehrswegen. "Daher sind Streu- und Räumpflichten zu beachten", so Arenz, "damit den Beschäftigten nichts passiert." Unangenehme Überraschungen, zum Beispiel durch Schneefälle, können Unternehmen vermeiden, wenn sie den Winterdienst schon bei der Bauprojektplanung und der Ausschreibung berücksichtigen. 

Oft sind es auch schlechte Lichtverhältnisse, die ihren Preis fordern. Deshalb müssen Baustellen in der dunklen Jahreszeit gut beleuchtet werden, ergänzt der Präventionsleiter. Für Arbeitsplätze sind je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux erforderlich und auf Verkehrswegen ist blendfreies Licht mit mindestens 20 Lux geboten.

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