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Voraussetzung für steuerfreie Kettenschenkungen

Dörte Neitzel

Kettenschenkungen sind ausschließlich dazu da, um Schenkungssteuern zu sparen. Unterschiedlich hohe Freibeträge sollen dafür ausgenutzt werden. In einem Fall hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt folgendermaßen entschieden:

Der Fall:

Ein Vater möchte seiner Tochter und seinem Schwiegersohn ein Grundstück steuerfrei schenken. Das Problem: Während der Freibetrag für Kinder 400.000 Euro beträgt, steht Schwiegerkindern nur ein Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibetrag von 20.000 Euro zu. Unter Ehegatten beträgt der Freibetrag sogar 500.000 Euro.

Die Lösung des Vaters: Er schenkt also das Grundstück seiner Tochter und diese schenkt die Hälfte ihrem Ehemann. Beide Schenkungen wickelt die Familie in einem einzigen Vertrag ab.

Für das Finanzamt war klar: Hier hat der Schwiegervater dem Schwiegersohn direkt und steuerpflichtig eine Grundstückshälfte geschenkt. Die Behörde verlangte also Schenkungssteuer. Dagegen klagte die Familie.

Das Urteil:

Der BFH sah in dieser Kettenschenkung kein Problem und erklärte sie für zulässig und damit steuerfrei. Die einzige Voraussetzung, die eine Schenkung nämlich erfüllen muss, ist: Der Schenkungsvertrag darf dem Beschenkten nicht vorschreiben, was er mit seinem Geschenk zu tun hat. Das heißt, im Notarvertrag muss festgehalten sein, dass die beschenkte Person keine Pflicht zur Weiterleitung an zweite hat. 

Im vorliegenden Vertrag sah der BFH diese Voraussetzung erfüllt, auch, wenn in einem Dokument zwei Schenkungen abgewickelt wurden, was eher ungewöhnlich ist. Das schränke die "Dispositionsfreiheit" nicht automatisch ein, so die Richter (Beschluss vom 28. Juli 2022, Az. II B 37/22).

Kettenschenkungen auch bei Betriebsvermögen?

Grundsätzlich gilt der Beschluss des BFH auch für Betriebsvermögen. Allerdings wurden bislang nur Urteile zu Immobilien und Grundstücken gefällt, sodass hier (noch) keine Präzedenzfälle entstanden sind. Der Gang zum Steuerberater ist hier auf jeden Fall ratsam. Auch das Finanzamt kann dazu eine verbindliche (und kostenpflichtige) Auskunft erteilen, solange die Schenkung noch nicht vollzogen ist.

Grunderwerbsteuer für Schenkungen?

Ein weiterer Vorteil von Schenkungen ist, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt. Darüber hinaus ist der Freibetrag bei der Schenkungsteuer alle zehn Jahre wieder neu verfügbar.

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