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Diese Gesetze müssen Sie im Betrieb aushängen

Dörte Neitzel

Im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche Schutzvorschriften für Arbeitnehmer oder bestimmte Arbeitnehmergruppen wie Schwangere oder Jugendliche. Da sie dazu dienen, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen, müssen diese sie kennen. Dazu ist in den meisten dieser Gesetze die Pflicht verankert, sie im Betrieb auszuhängen, damit die Mitarbeiter sich informieren können.

Welche Gesetze müssen aushängen?

Branchenübergreifend müssen Betriebe folgende Gesetze aushängen:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Auszug Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) (bei Beschäftigung von mehr als fünf Mitarbeitern gemäß §61b)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (bei mindestens einem Beschäftigten unter 18 Jahren)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG) (bei mindestens drei beschäftigten Frauen)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Auszug, nur die arbeitsrechtlichen Vorschriften, §§ 611 bis 630)
  • Unfallverhütungsvorschriften

Außerdem müssen Unternehmen je nach Branche und Betrieb Spezialgesetze, Verordnungen und sonstige Informationen aushängen:

  • Arbeitsschutzvorschriften (je nach Branche z.B. ArbeitsstättenverordnungGefahrstoffverordnungRöntgenverordnungStrahlenschutzverordnung, etc.)
  • Heimarbeitsgesetz (HAG)
  • Ladenschlussgesetz (LadSchlG)
  • Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen (SonntagsVerkV)
  • Im Betrieb geltende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
  • Wahlordnung zum Betriebsrat, zur Schwerbehindertenvertretung oder zum Sprecherausschuss

Wo müssen die Gesetze aushängen?

Der Arbeitgeber muss die aushangpflichtigen Gesetze so öffentlich machen, dass Arbeitnehmer sie ohne Schwierigkeiten sehen und lesen können und zwar auch unbeaufsichtigt.

Dafür eignet sich ein „schwarzes Brett“ oder eine allgemein zugängliche Stelle des Betriebs, etwa in der Kantine, in Aufenthalts- oder Pausenräumen oder im Betriebsratsbüro. Wenn die Firma über mehrere Filialen verfügt, dann muss es in jeder einen Aushang geben.

Teilweise sehen die gesetzlichen Regelungen aber auch bestimmte Aushangsorte vor. So muss beispielsweise das Heimarbeitsgesetz in den Ausgaberäumen hängen.

Hat eine Firma ein Intranet, auf das alle Mitarbeiter zugreifen können, darf der Arbeitgeber die Gesetze auch dort veröffentlichen. Gibt es einen Betriebsrat, sollte der Arbeitgeber ihn über den Aushang informieren.

Welche Unternehmen müssen Gesetze aushängen?

Die Aushangpflicht gilt für alle Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter.

Woher bekommt man die Gesetze zum Aushängen?

Viele Verlage bieten jährlich aktualisierte Sammlungen der aushangpflichtigen Gesetze an. Diese kosten zwischen 10 und 25 Euro und sind bereits zum Aushang vorbereitet.

Außerdem finden Unternehmer alle Gesetzestexte kostenlos im Internet unter Gesetze-im-Internet. Sie lassen sich auch ausdrucken.

Was passiert, wenn man gegen die Aushangpflicht verstößt?

Wer aushangpflichtige Gesetze nicht aushängt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro bestraft werden. Außerdem können sich Arbeitgeber schadenersatzpflichtig machen. Und zwar dann, wenn der Schaden nicht passiert wäre, wenn das Gesetz ordnungsgemäß ausgehängt worden wäre.

Kontrolliert wird die Aushangpflicht von den Gewerbeaufsichtsämtern oder den Ämtern für Arbeitsschutz.

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