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Gesetze, Verordnungen & Co.: Diese Änderungen kommen im März 2021

Neues Energielabel

Zuletzt mussten besonders energiesparende Elektrogeräte mit immer mehr Pluszeichen ausgezeichnet werden, um deren geringen Energieverbrauch zu verdeutlichen. Neue Energielabel sollen nun Schluss damit machen. Geräte der Kategorie A gibt es dann nicht mehr. Energiesparende Geräte werden zunächst mit dem Label B versehen. Den Unternehmen soll so ein Anreiz gegeben werden, günstigere Geräte zu entwickeln. 

Die Vergleichsgröße ist künftig nicht mehr der Jahresverbrauch, sondern eine konkret vergleichbare Leistung wie beispielsweise ein bestimmter Spülgang oder eine konkrete Menge an Waschladungen. Die neuen Labels gelten vorerst nur für große Haushaltsgeräte wie Geschirrspüler oder Waschmaschine.

Ende des Baukindergeldes

Das Baukindergeld wurde bis zum 31. März 2021 verlängert. Ursprünglich sollte es die Förderung für Familien nur bis Ende 2020 geben. Nun ist aber wirklich Schluss. Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann noch einen Antrag stellen. Danach steht die Förderung nicht mehr zur Verfügung.

Die Verlängerung war von der Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen worden. Pro Kind werden pro Jahr 1.200 Euro als Förderung gezahlt.

Google fokussiert sich auf mobile Websites

Die Suchmaschine Google hat angekündigt, zum 31. März 2021 den Suchalgorithmus einmal mehr zu ändern. Websites, die für die mobile Nutzung optimiert sind, sollen dann in den Suchergebnissen bevorzugt angezeigt werden. Internetauftritte, die nur für den Desktop optimiert sind, könnten dann schlechter platziert sein oder gar nicht mehr auftauchen. 

Vor allem Websites von kleinen und mittleren Unternehmen dürften davon betroffen sein. Bis zum Monatsende können diese noch versuchen, Optimierungen umzusetzen.

Mehr Sicherheit beim Kauf mit Kreditkarte

Am 15. März werden die Sicherheitsbestimmungen für Einkäufe im Internet mit der Kreditkarte noch einmal verschärft. Wer mehr ausgibt als 30 Euro, muss sich mit einer starken Kundenauthentifizierung identifizieren, um die Zahlung durchzuführen. Das kann eine TAN oder ein Fingerabdruck sein.

Erhöhte Sicherheitsanforderungen galten bereits seit dem 15. Januar. Seitdem musste ab 250 Euro zweifach authentifiziert werden. Seit dem 15. Februar lag die Grenze bei 150 Euro.

Ende der telefonischen Krankschreibung?

Möglicherweise läuft die Möglichkeit, sich bei seinem Arzt telefonisch krankschreiben zu lassen, zum 31. März 2021 aus. Noch ist unklar, ob diese Regelung weiter angeboten wird. Die Entscheidung darüber hängt sicherlich auch mit der weiteren Entwicklung der Corona-Fallzahlen zusammen. Sollten sie hoch bleiben, ist es vermutlich auch weiterhin möglich, ohne einen Praxisbesuch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bekommen.

Umstellung auf Sommerzeit

In der Nacht vom 27. zum 28. März 2021 werden die Uhren um eine Stunde verstellt. Um 2 Uhr nachts "verlieren" wir eine Stunde und stellen die Uhren auf 3 Uhr vor. Wir können somit eine Stunde weniger schlafen.

Zwar war ein Ende der Sommer- und Winterzeit schon mehrfach im Gespräch. Beschlüsse zu deren Abschaffung gibt es aber nach wie vor nicht.

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