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Baukindergeld bis 31. März 2021 verlängert

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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sieht vor, den bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes um drei Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Hintergrund ist, dass Familien mit Kindern, die Baukindergeld beantragen, bestimmte Fristen einhalten müssen, um Anspruch auf die Förderung zu erhalten. Aufgrund der Coronapandemie können diese viele Antragsteller nicht einhalten und zum Beispiel ihre Baugenehmigung bzw. die Unterzeichnung des Kaufvertrages wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 erhalten. Die Antragsfrist für die Förderung endet unverändert am 31. Dezember 2023.

Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 werden für die Verlängerung der Förderung Mittel übertragen, die dieses Jahr pandemiebedingt ungenutzt bleiben. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam.

Baukindergeld gehört zu den bekanntesten Fördermitteln

Zwei Jahre nach Einführung zeigt eine aktuelle Studie: Das Baukindergeld gehört zu den bekanntesten Fördermitteln in Deutschland. Laut einer repräsentativen Erhebung von Statista im Auftrag der Interhyp AG kennen 59 Prozent der Deutschen das Baukindergeld, für das der Förderzeitraum gerade um drei Monate bis Ende März 2021 aufgrund der Corona-Pandemie verlängert wurde.

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