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Charge Repay Service: Strom für den Dienstwagen korrekt abrechnen

Anton Schönenberg
Inhalt

Der Charge Repay Service von Phoenix Contact bietet innovative Möglichkeiten, die Abrechnung von Ladevorgängen eichrechtskonform und unabhängig von der eingesetzten Wallbox zu organisieren.

Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Autos wächst die Bedeutung des Ladens an privaten Wallboxen. Unternehmen müssen das Eichrecht beachten, wenn sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Laden von Firmenwagen zu Hause ermöglichen und die Energiekosten zurückerstatten wollen. Die Regelungen stellen sicher, dass die abgerechneten Strommengen korrekt und nachvollziehbar sind.

Messgeräte sorgen für transparente Abrechnung

Das Eichrecht verlangt, dass alle Messgeräte zur Abrechnung von Strommengen dem Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten (MessEG) entsprechen. Die Messgeräte müssen geprüft und zertifiziert werden. Außerdem sind sie manipulationssicher sowie für die Abrechnung transparent auszulegen.

Dieser Punkt ist insbesondere für Unternehmen wichtig, wenn die Kosten für das Laden der Firmenwagen korrekt und nachvollziehbar abgerechnet werden sollen.

Zwei Arten der Abrechnung für Unternehmen

Die eichrechtskonforme Abrechnung von privaten Ladevorgängen kann auf zwei Arten erfolgen: Als erste Option bietet sich die Nutzung einer eichrechtskonformen Wallbox an. Eine solche Wallbox ist kostenintensiv, wird jedoch den gesetzlichen Anforderungen gerecht.

Alternativ lässt sich eine Wallbox mit MID-Zähler verwenden. Das geht allerdings nur dann, wenn in einer Abrechnungsperiode lediglich der Dienstwagen geladen wird, somit eine klare Eins-zu-eins-Zuordnung besteht. Aufgrund der fortschreitenden Elektrifizierung zeichnet sich jedoch die Nutzung privater Wallboxen durch mehrere Fahrzeuge ab. Das schließt die Abrechnung von Dienstwagen mit MID-Zähler aus.

Wie laden die Mitarbeiter den Dienstwagen zuhause?

Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotzdem zu Hause eichrechtskonform laden können, müssen die Unternehmen geeignete Lösungen finden. Die Wallboxen für private Anwender sind allerdings heterogen. Viele Mitarbeiter haben bereits private Wallboxen installiert. Die Vielfalt der vorhandenen Ladesysteme erschwert die Implementierung einer einheitlichen eichrechtskonformen Lösung, die alle Mitarbeiter zufriedenstellt.

Ein Austausch von bestehenden Wallboxen ist oft nicht möglich. Darüber hinaus kann es sein, dass die Lösung des Unternehmens nicht mit privaten Photovoltaikanlagen kompatibel ist. Für zahlreiche Mitarbeiter erweist sich dies jedoch als wichtiges Kriterium. Unternehmen müssen daher flexible und integrative Lösungen bereitstellen, die sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllen als auch die individuellen Gegebenheiten der Mitarbeitenden berücksichtigen.

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