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Änderungen der BEG EM ab 2024

Das Forum Wohnungslüftung wird von der HEA Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung und dem Umweltbundesamt UBA veranstaltet. 
Auf dem Online-Forums wurden praktikable Lösungen für gute Raumluftqualität gezeigt und dabei die energetischen Potenziale von Lüftungssystemen in Alt- und Neubau vorgestellt. Wie wichtig die Luftqualität in Innenräumen vor allem für Kinder und Jugendliche ist, zeigte die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit GerES, deren Ergebnisse zu Innenraumluftqualität Anja Daniels vom Umweltbundesamt vorstellte.

Wärmerückgewinnung ist ein wichtiges, leider noch zu wenig beachtetes Thema, ihm widmeten sich Prof. Dr.-Ing. Thomas Hartmann, Geschäftsführer des ITG Dresden, sowie Prof. Dr.-Ing. Martin Kriegel, Leiter des Hermann Rietschel-Instituts der TU Berlin. Schließlich präsentierte Maik Lohr vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die voraussichtlichen Änderungen in der BEG EM ab dem 01.01.2024.

Diese Änderungen sind geplant, müssen aber noch vom BMWK als Richtliniengeber bestätigt werden:

  • Förderfähige Ausgaben für die Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung: 30.000 Euro pro Wohneinheit bzw. 60.000 Euro pro Wohneinheit mit einem individuellen Sanierungsfahrplan iSFP

  • Förderfähige Ausgaben für Wärmeerzeuger: maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, für weitere Wohneinheiten weniger, bzw. 30.000 Euro für nichtwohngebäude bis 150m2 Grundfläche

  • eine einheitliche, einmalige Frist von 36 Monaten zur Maßnahmenumsetzung - es ist keine Verlängerung möglich!

  • die Antragsstellung ist erst mit Vertragsabschluss möglich, auflösende bzw. aufschiebende Bedingung

  • Der Basisfördersatz für Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptmimierung beträgt 15%, es gibt zudem einen iSFP-Bonus von 5% sowie - allerdings mit begrenztem Budget - den Konjunktur-Booster von 10%. Für letzteren steht ein Sonderbudget in Höhe von drei Milliarden Euro zur Verfügung, die Maßnahmen müssen bis 2025 umgesetzt werden. 

  • Für die Heizungsoptimierung zur Minderung der Emissionen bei Biomasseheizungen gibt es einen Zuschuss von 50%. Die Anlagen müssen zwei Jahre oder älter sein und die Staubemissionen um mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Ausgangswert verringert werden.

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