Bauträgerinsolvenzen steigen seit 2022 um 119 Prozent

Die Zahl der erfassten Bauträgerinsolvenzen stieg von 141 im Jahr 2022 auf 309 im Jahr 2025. Das ist ein Plus von rund 119 Prozent. Die Zahlen stammen aus einer neuen Studie der Prognos AG im Auftrag des BSB. Dr. Andreas Sachs, Experte bei Prognos, stellte die Untersuchung beim Baupolitischen Forum des BSB in Berlin vor. Der Verband verlangt rasche Konsequenzen von der Politik.
Studie erfasst mehr Fälle als die amtliche Statistik
Die Prognos-Auswertung basiert auf Daten von North Data. Sie erfasst für 2018 bis 2025 insgesamt 1.414 Bauträgerinsolvenzen. Das sind rund 20 Prozent mehr als in der Statistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Die Studie berücksichtigt auch Insolvenzen von Unternehmen, die neben ihrem Hauptgeschäft als Bauträger tätig sind. Zudem zeigt sie einen deutlichen Anstieg seit 2023, der bis heute anhält.
Insolvenzen treffen zunehmend große Bauträger
Seit der Zinswende gehen immer mehr sehr große Bauträger pleite. Von den Fällen mit Angaben zu den Verbindlichkeiten hatten 2025 rund 14 Prozent Schulden von mindestens 7,5 Millionen Euro. Bis 2022 lag dieser Anteil bei etwa fünf Prozent. Von 2022 bis 2025 lagen die Verbindlichkeiten je Insolvenzfall im Schnitt um 82 Prozent höher als von 2018 bis 2021. Geraten große Projektgesellschaften in Schwierigkeiten, betrifft das häufig viele Käufer gleichzeitig.
Henrik Fork-Weigel, Geschäftsführer des BSB, ordnet ein: „Die Studie macht deutlich: Das Ausmaß drohender Bauträgerinsolvenzen ist größer als bislang angenommen. Eine Entspannung ist nicht in Sicht. Zugleich nehmen seit der Zinswende nicht nur die Fälle weiter zu, das Insolvenzgeschehen verschiebt sich auch hin zu größeren Unternehmen. Das muss ein Weckruf für die Politik sein.“
Pleiten verringern die fertiggestellte Wohnfläche
Die Folgen reichen über die betroffenen Erwerberinnen und Erwerber hinaus. Mehr Insolvenzen bedeuten weniger fertiggestellte Wohnfläche. Bei sehr großen Insolvenzen der obersten Größenklasse weist die Studie für einen typischen Landkreis einen Rückgang von rund drei bis fünf Prozent aus.
Käufer tragen ein hohes finanzielles Risiko
Käuferinnen und Käufer leisten Abschlagszahlungen nach Baufortschritt. Das Grundstück bleibt bis zur Eigentumsumschreibung beim Bauträger. Stockt das Vorhaben, können Finanzierungskosten, Miete, Rechtskosten und zusätzliche Ausgaben für die Fertigstellung schnell existenzbedrohend werden.
„Menschen, die vom Bauträger kaufen, brauchen endlich mehr Sicherheit für ihre Investitionen und die Möglichkeit, auf erhebliche Probleme beim Bau bis hin zur Insolvenz des Bauträgers reagieren zu können. Die Bundesregierung muss jetzt dringend zwei Dinge umsetzen: das Teilkündigungsrecht wieder einführen und Abschlagszahlungen verpflichtend absichern“, fordert Fork-Weigel.
BSB schlägt zwei Gesetzesänderungen vor
Mit dem Teilkündigungsrecht sollen Verbraucherinnen und Verbraucher den werkvertraglichen Teil des Bauträgervertrags bei wichtigem Grund kündigen können. Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung und die Auflassungsvormerkung müssten sie dabei nicht aufgeben. Ausstehende Bauleistungen könnten sie so anderweitig vergeben. Dafür müsste in § 650u Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs lediglich der Verweis auf § 648a gestrichen werden.
Um Abschlagszahlungen abzusichern, schlägt der BSB ein gesetzliches Wahlrecht zwischen zwei Modellen vor. Im ersten Modell werden 96,5 Prozent des Kaufpreises erst bei Bezugsfertigkeit und Besitzübergabe fällig. Im zweiten Modell zahlen Erwerberinnen und Erwerber Abschläge nach der Makler- und Bauträgerverordnung. Gleichzeitig erhalten sie ein gesetzlich geregeltes, abgesichertes Rückabwicklungsrecht für den Fall der Insolvenz des Bauträgers.
Reform kommt nur schleppend voran
Trotz der hohen Fallzahlen tritt die gesetzliche Reform auf der Stelle. Eine Arbeitsgruppe, die das Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium mit Expertinnen und Experten einberufen hatte, legte bereits 2019 konkrete Vorschläge vor. Die 2026 veröffentlichte Evaluation der Bauvertragsrechtsreform sieht beim Teilkündigungsrecht Änderungsbedarf. Der Koalitionsvertrag enthält zudem einen Prüfauftrag zum Schutz vor Bauträgerinsolvenzen.
„Aus dem Prüfauftrag für einen besseren Verbraucherschutz bei einer Bauträgerinsolvenz muss dringend ein konkretes Gesetzesvorhaben werden. Die Bundesregierung muss endlich ins Handeln kommen. Verlässlicher Verbraucherschutz schützt Menschen auf dem Weg ins Wohneigentum und stärkt das Vertrauen, das private Investitionen in den Wohnungsbau brauchen“, erklärt Fork-Weigel.
Quelle: BSB / oja
