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Comeback der Wohnungsbauprämie: Mehr staatliche Förderung ab 2021

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie bekommen alle Bausparer ab 16 Jahren, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen (NICHT das Bruttoeinkommen) eine gewisse Grenze nicht überschreitet. Und genau diese Grenze wird ab Januar 2021 deutlich angehoben. Bei Alleinstehenden waren es bisher 25.600 Euro, ab 2021 sind es 35.000 Euro. Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern sind es zukünftig 70.000 Euro statt 51.200 Euro. Das zu versteuernde Einkommen steht im letzten Steuerbescheid des Finanzamts.

55 Prozent höhere Förderung

Ab Januar 2021 wird die förderbare jährliche Sparleistung von Alleinstehenden von maximal 512 Euro auf 700 Euro und bei Verheirateten bzw. Lebenspartnern von 1.024 Euro auf 1.400 Euro angehoben. Der staatliche Zuschuss wird von 8,8 Prozent auf 10 Prozent angehoben. Das heißt, dass sich Singles bis zu 70 Euro sichern, im Duo gibt’s bis zu 140 Euro.

Wie bekommt man die Wohnungsbauprämie?

Für die Wohnungsbauprämie gibt es zwei Voraussetzungen: ein Bausparvertrag, auf den im Jahr mindestens 50 Euro eingezahlt werden, und das passende zu versteuernde Einkommen. Wer sich bereits zum Kreis der Sparer zählt, erhält jedes Jahr einen Jahreskontoauszug. Dem liegt meistens ein Antrag auf Wohnungsbauprämie bei. Wer noch keinen Bausparvertrag hat, sollte sich spätestens jetzt den staatlichen Zuschuss sichern. Ausgezahlt wird die Prämie erst, wenn der Bausparvertrag zugeteilt und das geförderte Guthaben für wohnungswirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird, zum Beispiel um das eigene Zuhause zu modernisieren oder um eine Immobilie zu kaufen.

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