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DEN sieht Verbesserungsbedarf bei neuer BEG-Förderarchitektur

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Am 21.07.2026 trat eine neue Förderarchitektur für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Das zuständige Ministerium erklärte in einer Pressemittelung, dass man die Energiewende nun „sozialer, effizienter und fokussierter“ begleiten könne.

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) kann dieser Einschätzung nur bedingt zustimmen. Dass der Sparkurs der Bundesregierung auch die BEG erreichen musste, sei schmerzhaft, aber auch nachvollziehbar: Aus Sicht des Fachverbands hätten die Kürzungen einfacher, sozialer und insgesamt durchdachter ausgestaltet werden können.

DEN sieht soziale Schieflagen

Das DEN sieht ein soziales Ungleichgewicht: Dies gilt auch für den neuen Familienzuschlag. DEN-Vorständin Jutta Betz erklärt: „Zwar wurde mit dem neuen Familienzuschlag eine soziale Komponente eingeführt, an anderer Stelle werden finanzschwache Haushalte aber klar benachteiligt“.

Denn besonders kritisch bewertet das DEN die Einsparungen bei Mehrfamilienhäusern. Mit jeder zusätzlichen Wohnung sinken die förderfähigen Kosten, also der Betrag, auf den sich die verschiedenen Förderboni anrechnen lassen. Betroffen sind vor allem größere Wohnungsbestände, die mehrheitlich Mietenden ein Zuhause bieten. Mehrkosten treffen damit Wohnungsbaugenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen, die bezahlbaren Wohnraum bereitstellen und wenig Mittel haben, Klimaschutz und Bestandserhalt voranzutreiben.

Auch die Neugestaltung des iSFP-Bonus sieht der Fachverband kritisch. Der Bonus greift jetzt erst, wenn die förderfähigen Kosten 30.000 € übersteigen. Die Reform setzt diese Grenze jährlich neu an. Wer Sanierungsmaßnahmen über mehrere Jahre aufteilen muss, etwa weil die Mittel für eine Komplettsanierung fehlen oder ein vorübergehender Auszug nicht möglich ist, kann den Bonus nur noch eingeschränkt oder gar nicht in Anspruch nehmen. 

Davon seien, laut Verband, besonders ältere Generationen und Menschen mit weniger Einkommen betroffen. Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich eine Komplettsanierung leisten können, profitieren stärker. Betz betont: „Hier zeigt sich eine Schieflage, die ich meinen Kund/innen nicht nachvollziehbar darlegen kann“.

Mehr Bürokratie durch kleinteilige Anträge

Bei der Heizungsförderung bewertet das Energieberater-Netzwerk die Einsparungen anders. Betz sieht in der Marktentwicklung einen vorsichtigen Optimismus. Nachhaltige Wärmeträger seien trotz der Entwicklungen im Kommen. Die Kürzungen bei der Heizungsförderung hält der Verband inhaltlich für nachvollziehbar. Die Ausgestaltung bewertet der Verband dennoch als verbesserungsbedürftig. Betz bemerkt: „Die Reform ist sehr kleinschrittig“, und ergänzt: „Die förderfähigen Kosten sinken halbjährlich, je nach Haushalt greifen verschiedene Boni, die sich unterschiedlich kombinieren lassen – das macht Anträge unnötig kompliziert und bürokratieintensiv.“

Netzwerk fordert verlässliche Verfahren

Unabhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung kritisiert das DEN die Kommunikation rund um die Einführung der Reform. Der Verband sieht einen faktischen Förderstopp. Es sei ein Schaden für das Vertrauen in die Branche und in die Förderpolitik. Betz erklärt: „Bau- und Sanierungsvorhaben haben einen langen arbeitsintensiven Vorlauf. Ein Förderstopp erzeugt Kosten und Unmut. Den müssen Energieberatende auffangen und Mehrarbeit leisten, wo Förderquoten neu zu berechnen sind oder rechtliche Konflikte nach einer Lösung verlangen. Wir fordern einen anderen Umgang mit unserer Zunft, ein geschütztes Berufsbild wie verlässliche Förderbedingungen. Immer noch fehlen entscheidende Dokumente zur Umsetzung der neuen Richtlinien.“

Das DEN sieht zudem Unklarheit bei der Bilanzierung: Ab Januar 2027 müssen Energieberatende -Stand jetzt- teilweise doppelt bilanzieren. Bei den gesetzlichen Anforderungen, beispielsweise für Energieausweise, gilt bereits das neue Gebäudereferenzverfahren nach Gebäudemodernisierungsgesetz. Bei der Förderung für Effizienzhäuser gilt weiter die Bilanzierung nach „altem“ Verfahren. Der Verband bewertet diesen Mehraufwand als nicht gerechtfertigt. Betz erläutert: „Eine qualifizierte Energieberatung kann nur dann sinnvoll für einen zukunftsfähigen Gebäudebestand arbeiten, wenn eine eindeutige Rechtslage gegeben ist, wenn die Förderarchitektur nachvollziehbar bleibt, sich nicht in Sonderfällen verliert.“

Diese positiven Punkte gibt es

Nichtsdestotrotz sieht das DEN auch positive Aspekte in der Reform: Man begrüße etwa die Beibehaltung der 65-Prozent-Regel bei der Heizungsförderung sowie den zusätzlichen Familien-Bonus. Positiv hervorzuheben sei zudem der neue Worst-Performing-Building-Bonus im Bereich der Nichtwohngebäude, der eine vorangegangene Energieberatung honoriert. Auch die im Rahmen der Implementierung stattgefundenen Verbändeanhörungen habe man produktiv erlebt. Das DEN konnte hier Nachbesserungen durchsetzen und das Kombinationsverbot (etwas) entschärfen.

Für kommende Änderungen fordert das DEN eine frühere Abstimmung mit Fördermittelgebern, Ministerien und Fachverbänden. Betz resümiert: „Diese Kommunikation zwischen Fördermittelgeber, Ministerien und Fachverbänden wünschen wir uns in Zukunft vor der nächsten Reform“, und fügt hinzu: „Förderpolitik muss diejenigen berücksichtigen, die besagte Programme in der Praxis umsetzen.“ 

Quelle: ar / DEN

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