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Einmalzahlung und Gaspreisbremse: Expertenkommission stellt Ergebnisse vor

Die Expertenkommission Erdgas und Wärme hat auf einer Bundespressekonferenz am 10.Oktober 2023 die ersten Ergebnisse zur Gaspreisbremse vorgestellt. Vor der Vorstellung des Zwischenberichts erklärte die Kommission ihre obersten Prioritäten. Es ginge darum, sehr schnell und in mindestens zwei Bereichen, den privaten Haushalten sowie gewerblichen und industriellen Kunden, eine Gaspreisbremse aufzuzeigen.

Drei Prioritäten

  • Oberste Priorität war, schnell zu sein und schon zum Ende dieses Jahres eine Maßnahme etablieren zu können.
  • Zweite Priorität war ein wirksamer Schutz für Haushalte und Unternehmen vor einer Überforderung durch die Gaspreisentwicklung. 
  • Als dritte Priorität galt, trotzdem weiterhin Anreize zu bieten, damit die Menschen weiterhin Gas sparen - trotz der gefüllten Speicher bleibt die Versorgungslage nach wie vor angespannt

2-stufiges Vorgehen bei Privathaushalten

In der ersten Stufe übernimmt der Staat die Abschlagszahlung für den Dezember 2022. Mit diesem gesparten Geld müssen die Bürger dann auskommen bis März 2023, wenn die zweite Stufe - die Gaspreisbremse - in Kraft tritt. 

Ab März 2023 bis April 2024 tritt dann die sog. Gaspreisbremse in Kraft. Für die Haushalte wird für 80% ihres Verbrauchs der Preis auf 12 Cent/kWh abgesenkt werden - durch einen staatlichen Zuschuss. Der Preis entspräche einem Preisniveau, das in Zukunft erwartet wird. Die Kommission machte deutlich, dass es einen Preis von 7Cent/kWh nicht wieder geben werde, vielmehr soll das "new normal" schonmal eingeführt werden.

Ein Anreiz zum Sparen bleibe erhalten, da für 20% des Verbrauchs ja immer noch die aktuellen Marktpreise gezahlt werden müssten.

Industrie: Gaspreisbremse ab Januar 2023

Industrielle Gaskunden will die Expertenkommission entlasten und auch hier gleichzeitig Sparanreize setzen. BDI-Präsident Prof. Siegfried Russwurm wies darauf hin, dass die Industrie ihren Gasverbrauch seit Beginn der Krise bereits um 20-25% gesenkt habe, leider auch durch eine Reduktion der Produktionsvolumina. "Wir driften in eine Rezession."  Es sei eine Gratwanderung, auf der einen Seite wolle man Wettbewerbssicherheit schaffen, auf der anderen Sparanreize setzen.

Für die Industrie tritt also bereits ab Januar 2023 die Gaspreisbremse in Kraft und zwar in Form eines Beschaffungspreises von 7ct/kWh für 70% des Verbrauchs. Für 30% des Verbrauchs gilt der aktuelle Gaspreis. Auch hier soll das "new normal" etabliert werden, das deutlich über dem Preisniveau von vor der Krise liegt, aber auch unter den aktuellen Spitzen. 

Die Gaspreisbremse für die Unternehmen ist an Bedingungen geknüpft, der Wille zu Standorterhalt und Transformation ("weg vom Gas") müsse vorhanden sein. Für die Teilnahme am Programm müssen sich die Unternehmen daher bei ihrem Versorger anmelden und die Teilnahme öffentlich machen.

Gaspreisbremse kostet 96 Milliarden Euro

Was den Gesamtumfang des Paketes betrifft, gab die Kommission an, mit ungefähr 96 Milliarden Euro zu rechnen. Für die Sofortmaßnahme im Dezember für die privaten Haushalte und kleinen Unternehmen rechne man mit fünf Milliarden Euro, bis 2024 kämen circa 25 Milliarden für die Industrie und 60 Milliarden für die Haushalte hinzu.

Härtefall-Lösungen seien vorgesehen, aber noch nicht konkreter ausgearbeitet worden, sie sollen aber auch rückwirkend für 2022 noch kommen. 

Die Kommission betonte abschließend, dass man sich nicht am alten Gaspreis orientiere, sondern am Gaspreis der Zukunft. Die Verbrauchsschätzung wiederum basiere auf den Verbräuchen der Vergangenheit.

So reagiert die Branche

ZDH: Zu spät und mit großer Entlastungslücke für energieintensive KMU

Zum Zwischenbericht der „Expert:innen-Kommission Erdgas und Wärme" erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Die von der Gas- und Wärmekommission vorgeschlagenen Schritte gehen zwar in die richtige Richtung, denn mit der einmaligen Abschlagzahlung und der Gaspreisbremse sind liquiditätsstärkende sowie entlastende Instrumente geplant. Das große Manko der Vorschläge dieses Zwischenberichts ist jedoch, dass die Entlastungen viel zu spät greifen und sich – sollte an der angedachten Zeitachse festgehalten werden – für energieintensive Handwerksbetriebe und Mittelständler eine deutliche Entlastungslücke auftut. Dem bisherigen Zwischenbericht fehlt ein auf kleine und mittelständische Betriebe und Unternehmen fokussierter Akzent.

Der Gaspreisdeckel ist grundsätzlich ein wirksames Instrument. Allerdings soll er nach den Plänen des Zwischenberichts frühestens im März 2023 und damit viel zu spät kommen. Die Einmalzahlung im Dezember ist für viele energieintensive Handwerksbetriebe nur ein Tropfen auf den heißen Stein und wird keinesfalls ausreichen, um die Existenz und damit Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern.

Die Entlastungslücke bis zum Frühjahr 2023 muss noch geschlossen werden: sowohl durch ein Vorziehen der Gaspreisbremse als auch durch die bereits zugesagte Erweiterung der Härtefallhilfen auch für das Handwerk. Die entsprechenden Zuschussprogramme müssen schnellstmöglich auch für Betriebe außerhalb der Industrie geöffnet werden, die als energieintensiv gelten (mind. 3 % Energiekosten im Verhältnis zum Umsatz) und deren Energiekosten sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt haben. Dies ist dringend erforderlich, damit die Betriebe die Zeit bis zum Greifen der Gasbremse überhaupt überbrücken können.“

BDEW: Energiesparen bleibt wichtig

Zu den Zwischenergebnissen der Gaskommission erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Seit Mitte September hat die Gaskommission unter Hochdruck daran gearbeitet, Vorschläge für schnelle und möglichst einfach umzusetzende Entlastungen zu erarbeiten. Hierfür gebührt der Kommission auch angesichts der Komplexität der Materie und des Zeitdrucks ein besonderer Dank.

Mit den heute veröffentlichten Zwischenergebnissen besteht für die Politik die Chance, schnelle, wirksame und umsetzbare Entlastungen für die Verbraucher und die Wirtschaft umzusetzen. Bereits im Dezember ist damit für die Haushalte eine erste zusätzliche Entlastung möglich. Es ist gut, dass die Kommission hier auf komplizierte Modelle verzichtet hat. Wichtig ist auch, dass die Fernwärme-Kundinnen und Kunden berücksichtigt werden sollen. Richtig ist, dass die Energieversorger die ausfallenden Dezember-Zahlungen direkt über eine staatliche Stelle erstattet bekommen. So wird die Liquidität der Unternehmen, die sich ohnehin in einer sehr angespannten finanziellen Lage befinden, geschont. Richtig ist auch, dass die Umsetzung kosteneffizient erfolgen kann und auf umständliche Formen und Fristen verzichtet werden soll.

Die Branche hat sich in den vergangenen Monaten sehr intensiv dafür eingesetzt, dass die Kunden bei den außergewöhnlich hohen Preisen kurzfristig entlastet werden. Dies gelingt nur mit einfach umsetzbaren und kurzfristig möglichen Maßnahmen. Es ist gut, dass die Vorschläge der Kommission dies klar berücksichtigen.

Die Politik ist jetzt aufgerufen, schnell einfach umsetzbare gesetzliche Regelungen zu verabschieden. Klar ist aber auch: Das Thema Energiesparen wird weiterhin sehr wichtig sein. Trotz aller richtigen und notwendigen staatlichen Unterstützung: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Es bleibt deshalb für die Verbraucherinnen und Verbraucher sehr wichtig, so viel Energie wie möglich einzusparen. Die Energiewirtschaft wird seine Kunden dabei wo es geht unterstützen.“

DENEFF: Gaspreisbremse bringt keine Verbrauchswende

Die Mitglieder der von Bundeskanzler Olaf Scholz einberufenen Gaskommission haben sich über das Wochenende auf erste Eckpunkte für eine Gaspreisbremse geeinigt. Der Zwischenbericht der Kommission schlägt eine Zwei-Stufen-Lösung vor, um die Mehrbelastungen durch die gestiegenen Gaspreise für Haushalte und Unternehmen zu reduzieren. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) kritisiert, dass in dem Vorschlag konkrete investive Komponenten für energetische Modernisierungen für Gebäude und Unternehmen fehlen. Nur dadurch könne aber der Energieverbrauch langfristig reduziert und Verbrauchskosten dauerhaft gesenkt werden.

Die Kommission schlägt vor, dass Haushalte und Gewerbe zunächst eine Einmalzahlung in Höhe einer monatlichen Gasrechnung erhalten. Erst in einer zweiten Phase ab März oder April würde eine Gaspreisbremse für Haushalte und Gewerbe eingeführt, für die Industrie schon ab Januar. Damit Anreize zum Energiesparen erhalten bleiben, sollen nur 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs von Haushalten und Gewerben staatlich gefördert werden, während für die restlichen 20 Prozent der volle Marktpreis gilt – für die Industrie sind es 70 Prozent.

Laut der DENEFF zeige sich jedoch in der aktuellen Lage, dass insbesondere private Verbraucher kaum auf Preissignale reagieren, Unternehmen Investitionen in Klimaschutz sogar zurückstellen. Der Verband fordert daher, dass im Rahmen des Sondervermögens im Umfang von 200 Mrd. Euro neben den notwendigen kurzfristigen Entlastungen vor allem Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zur dauerhaften Verbrauchsminderung vorgenommen werden. Auch die Aufstellung eines ergänzenden Investitionspakets in gleichem Umfang sei denkbar.

Martin Bornholdt, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: 

“Wenn es nicht gelingt, die Verbrauchswende durch strukturelle Investitionen in energieeffizientere Gebäude, Anlagen und Infrastruktur einzuleiten, droht eine Verschärfung der Mangellage und im nächsten Jahr muss das nächste sogenannte Entlastungspaket verabschiedet werden, das von unseren Kindern abbezahlt werden muss." resümiert Bornholdt. "Kurzfristige Entlastungen für vulnerable Gruppen sind wichtig für den sozialen Frieden und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit. Sie lösen aber das Problem nicht. Das geht nur, wenn wir in die Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten investieren.” 

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